19.03.2024 - Parkett Magazin

GD Holz plädiert für Verschiebung der EUDR

Die Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) soll nach Plan Ende 2024 angewendet werden. Der GD Holz teilt die Ziele der EUDR, sieht aber noch viele Mängel. Unter anderem fehlten die dringend erforderlichen Leitfäden, das Informationssystem zur Abgabe der Sorgfaltserklärungen funktioniere nicht zufriedenstellend und die Risiko-Einstufung der Lieferländer seitens der EU verzögere sich, was die Erfüllung der ohnehin komplexen Sorgfaltspflicht weiter erschwert, wenn eine grundsätzliche Einstufung aller Importe mit "normalem Risiko" erfolgen soll. Darüber hinaus seien viele Lieferanten aktuell noch nicht in der Lage, die geforderten Daten (insbesondere Geokoordinaten) zur Verfügung zu stellen. Der Europäische Holzhandelsverband (ETTF) habe sich daher mit anderen Verbänden in einem offenen Statement an die EU-Kommission gewandt, um eine Verschiebung des Inkrafttretens der EUDR zu erwirken. Der GD Holz schließe sich dem an.

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