27.09.2022 - FussbodenTechnik

BVPF: Tariferhöhungen zum 1. Oktober 2022

Wie der Bundesverband Parkett und Fussbodentechnik (BVPF) mitteilt, erfolgt aufgrund der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 EUR eine Anpassung der Entgelttabelle für das Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe zum 1. Oktober 2022. Es wurde vereinbart, dass im Falle der Überschreitung der Entgeltgruppe E2 durch den gesetzlichen Mindestlohn, die Höhe entsprechend anzupassen ist. Insoweit erhöht sich das Entgelt der Gruppe E2 von 11,61 auf 12,00 EUR. Auf Grundlage des Tarifabschlusses betragen daher die Entgelte ab 1. Oktober:

E2: 12,00 EUR Tariflohn / 13,80 EUR Tariflohn mit 15 % Akkordzuschlag
E3: 12,38 EUR / 14,24 EUR
E4: 13,15 EUR / 15,12 EUR
E5: 14,23 EUR / 16,36 EUR
E6: 15,47 EUR / 17,79 EUR
E7: 17,02 EUR / 19,57 EUR
E8: 19,35 EUR / 22,25 EUR
E9: 21,66 EUR / 24,90 EUR

Eine weitere Erhöhung der Entgelttarife um 3,1 % tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft, kündigt der BVPF an.