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Hohlstellen bei der Parkettverklebung vermeiden


Was spricht eigentlich für die vollflächige Verklebung eines Parkettbodens? Die zeitaufwändigere Verlegung inklusive besonderer Vorbereitung des Untergrunds und die insgesamt höheren Kosten können es nicht sein. Ganz abgesehen von einer eventuellen Wiederaufnahme des Bodens nach seiner Nutzungszeit. Jedoch: Konstruktionsbedingt können manche Parkettkonstruktionen nur vollflächig verklebt werden (z. B. Mosaik-, Lam-, Zweischichtparkett, Hochkantlamelle, etc.). Davon unabhängig sind einige Baustellen- und Untergrundsituation sowie große, zusammenhängende Verlegeflächen nur mit einer Verklebung gut und professioneller zu realisieren. Die vollflächige Verklebung ist das Profigeschäft und hier kann der Verleger seine Qualität in der Arbeit zeigen.

Das A & O ist die richtige Auswahl des Klebstoffes. Hier ist es wichtig, sich mit dem jeweiligen Klebstoff- und Parketthersteller abzustimmen und nachzufragen, welcher Klebstoff für den jeweiligen Parkettboden der richtige ist. Die Zeiten von Kunstharzklebstoffen als Allrounder sind sicherlich nicht erst seit Einführung der TRGS 610 vorbei. Dispersions-, MS-, 2K-PU-Klebstoffe bieten hier sichere und unbedenkliche Alternativen. Eine weitere Herausforderung stellen die Gegebenheiten auf vielen modernen Bauprojekten dar: großformatige Landhausdielen und weiträumig zusammenhängende, lichtdurchflutete Verlegeflächen. Die Basis dafür ist ein ordnungsgemäß eingebauter Unterboden. Doch angenommen, der Untergrund weist bei der Prüfung Unebenheiten auf. Muss ich Bedenken anmelden oder bis zu welchem Maß sind diese zu tolerieren? Was, wenn hier Hohlstellen bei der vollflächigen Verklebung auftreten?

Hintergrund
Unebenheiten

Betrachten wir die normativen Anforderungen an den Estrich gemäß DIN 18202 "Toleranzen im Hochbau; Baugewerke", so sind Unebenheiten von 4 bzw. 3 mm/m innerhalb der Toleranz. Für Unterböden gilt dort die Tabelle 3, Zeile 3 und für erhöhte Anforderungen an die Ebenheit die Zeile 4. Die Prüfung erfolgt mit Richtscheit und Messkeil. Doch die Einhaltung der in der DIN 18202 geforderten Toleranzen garantiert nicht, dass der Unterboden für den gewählten Belag ausreichend eben ist. Hinweise der Hersteller (Beläge und Verlegewerkstoffe), bzw. der ausschreibenden Stelle sind zu beachten.

Des Weiteren schreiben viele Bodenbelagshersteller Werte von max. 3 mm/Erstmeter vor - normativ in Ordnung, qualitativ aus Sicht des Verlegers bedenklich. Hier hilft das "Technische Hinweisblatt zur Ebenheit von Untergründen" des Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik (BVPF) bzgl. der Ebenheitstoleranzen, womit der Verleger eine Wertsteigerung seiner Arbeit sehr gut erklären und rechtfertigen kann.

Wichtig ist natürlich auch, dass das zu verlegende Parkett gerade ist - hier gibt es übrigens bezüglich einer Längskrümmung keine normativen Vorgaben. Wie sieht es mit normativen Anforderungen hinsichtlich der Hohlstellen aus? Im Kommentar zur ATVDIN18356 steht geschrieben: "Hohlklingende Stellen sind kein Mangel, wenn die Verlegeeinheiten sich bei Belastung nicht bewegen. Aufgrund der nach DIN 18202 zulässigen Ebenheitstoleranzen ist eine 100%ige Benetzung/Klebung nicht erreichbar. Als untere Grenze und ausreichende Klebung des Elementes gilt eine Benetzung/Klebung von 40 %." Dieser Wert sollte jedoch nicht als professioneller Richtwert zitiert werden. Eine Hohlstelle im Randbereich ist sicherlich nicht immer dramatisch und bildet auch keine Einschränkung in der Nutzung. Eine Hohlstelle im Hauptlaufbereich kann für den Kunden hingegen extrem ärgerlich sein.

Mein Tipp
Boden Reihe für Reihe abklopfen

Zur Vermeidung von Hohlstellen empfiehlt es sich, unmittelbar bei der Verlegung den Boden Reihe für Reihe abzuklopfen. Hohlstellen können dadurch lokalisiert und mit passenden Gewichten beschwert werden. Die Parkettelemente werden somit in das noch frische Klebstoffbett gedrückt. Als Gewichte eignen sich leere Klebstoffeimer, welche nach der Reinigung mit Quarzsand oder übriggebliebener Spachtelmasse gefüllt werden. Zur Vermeidung von Kratzspuren können die Eimer unterseitig mit einem sauberen Teppichreststück beklebt werden. Sollte dennoch eine Hohlstelle festgestellt werden, nachdem der Klebstoff ausgehärtet ist, kann die Injektion von Klebstoff Abhilfe verschaffen. Hier wird ein kleines Loch durch den Parkettboden bis zum Unterboden gebohrt, Klebstoff bzw. Harz in die Hohlstelle gepresst und die Fläche mit Gewichten versehen. Nach der Trocknung kann das Reparaturloch mit Hartwachs verschlossen werden.
Produktmanager Parkett, Leiter der Anwendungstechnik
Christian Zickau
Meisterwerke Schulte GmbH
Johannes-Schulte-Allee 5
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Tel.: 02952/816-1338
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E-Mail: christian.zickau@meisterwerke.com
aus FussbodenTechnik 05/20 (Handwerk)