Stimmen aus der Branche

Rückkehr zur Meisterpflicht

Seit dem 1. Januar 2020 gilt sie wieder: die Meisterpflicht für zwölf Gewerke, darunter Parkett- und Estrichleger sowie Raumausstatter. Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2019 einer entsprechenden Gesetzesvorlage des Bundestages zugestimmt, für die sich die Mitglieder des Parlaments bereits am 12. Dezember vergangenen Jahres mehrheitlich ausgesprochen hatten. Allerdings wurde auch vereinbart, dass die Ergebnisse der "Rückvermeisterung" in fünf Jahren evaluiert werden.


"Bessere Qualität rechtfertigt den Eingriff in die Berufsfreiheit"
Michael Schmid, Vorsitzender Verband der Deutschen Parkettindustrie: "Die Rückkehr der Meisterpflicht wird hoffentlich für eine insgesamt bessere Qualität im Handwerk sorgen und die Ausbildung des dringend benötigten Branchennachwuchses fördern. Denn nur wenn diese beiden Faktoren gesteigert werden, ist der Eingriff in die Berufsfreiheit zu rechtfertigen. Wir erhoffen uns als ein weiteres Ergebnis, dass neu gegründete Betriebe nachhaltiger agieren und langfristig am Markt erfolgreich sind. Dies kann nur - insbesondere unter Betrachtung des Gewährleistungsrechts - im Sinne des Verbrauchers.


"Die Zahl der Parkettbetriebe nahezu verfünffacht"
Manfred Weber, stellvertretender Bundesinnungsmeister BVPF, Leiter Sachverständigenwesen, Obmann Meisterausbildungen): "Von 2000 bis 2018 hat sich die Zahl der Parkettlegerbetriebe mit 7.871 nahezu verfünffacht, die Zahl der Auszubildenden ist jedoch im gleichen Zeitraum um 30 % auf 735 zurückgegangen. Die Zahl der Meisterschulabsolventen sank sogar um 55 % auf 48. Die Zahl der Einzelunternehmen ohne Meistertitel im Parkettlegerhandwerk ist deutlich gestiegen, zugleich hat sich die durchschnittliche Schadenssumme von 14.169 EUR auf 58.537 EUR erhöht."


"Der Meisterbrief liefert nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg"
Lilo Sallinger, Sprecherin der Chemisch-Technischen Arbeitsgemeinschaft Parkettversiegelung (CTA): "Die Chemisch-Technische Arbeitsgemeinschaft Parkettversiegelung begrüßt eine verbesserte Qualität im Parkettleger-Handwerk durch die Wiedereinführung der Meisterpflicht. Die Innovationsfähigkeit kann so gesichert werden und Ausbildungsqualität wird gewährleistet. Kleinbetrieblichen Strukturen, besonders in den ländlichen Regionen, wird durch kompetente Ausbildung im Handwerk eine Zukunft gegeben, denn Meisterbetriebe gewährleisten Leistungsstärke und Know-how-Transfer - auch für künftige Generationen. Der Meisterbrief liefert nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg, da Selbstständigkeit und Unternehmertum im Handwerk so eine überzeugende Basis mit hohem Standard an Fachwissen gegeben werden. So lässt sich das Image des Handwerks verbessern."


"Das Kleben von Bodenbelägen erfordert handwerkliches Können"
Ansgar van Halteren, Hauptgeschäftsführer Industrieverband Klebstoffe (IVK): "Nur geklebte Bodenbeläge liefern dem Verbraucher maximalen Nutzen. Das Kleben von Bodenbelägen wiederum erfordert handwerkliches Können und Erfahrung - ansonsten resultieren teure Schäden, wie die Praxis bedauerlicherweise immer wieder zeigt. Nur wenn es gelingt, ein Handwerk mit gut ausgebildeten Fachkräften zu erhalten, ist auch in Zukunft eine professionelle Verlegung von Bodenbelägen und Parkett gewährleistet; dies können nur Meisterbetriebe über ihre Ausbildungsleistung bieten. Der Industrieverband Klebstoffe begrüßt daher ausdrücklich die Wiedereinführung der Meisterpflicht in den bodenlegenden Handwerken."


"Der Wettbewerb wird fairer"
Rainer Reichhold, Landeshandwerkspräsident Baden-Württemberg: "Wenn ich als Einzelkämpfer einen Betrieb führe, in dem ich keine Mitarbeiter zahlen muss, keine Nachwuchskräfte ausbilde, dann kann ich natürlich ganz anders kalkulieren und Niedrigpreise anbieten. Das geht zu Lasten der Betriebe, die Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen haben und so auch etwas zur Gesellschaft beitragen. Wir gehen deshalb davon aus, dass durch die Wiedereinführung auch der Wettbewerb fairer wird."


"Der Gesetzgeber hat den Verbraucherschutz ernst genommen"
Peter Fendt, Bundesinnungsmeister Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik (BVPF): "Die Wiedereinführung der Meisterpflicht, auch in anderen Berufen, zeigt sehr deutlich, dass der Gesetzgeber die qualifizierte Ausbildung und auch den Verbraucherschutz sowie den Kulturgüterschutz ernst genommen hat. Sie wird wieder zu höheren Ausbildungszahlen und mehr Meisterprüfungen im Parkettlegerhandwerk führen. Es wird zwar einige Jahre dauern, bis die Qualität sowie die Ausbildungszahlen den seinerzeitigen Stand erreicht haben - da die Gesellenausbildung alleine drei Jahre dauert. Dennoch ist es eine sehr gute Entscheidung, zumal sich Auftraggeber und Bauherren, insbesondere der private Einfamilienhausbauer, auf qualifizierte Betriebe verlassen können."


"Ohne Meisterbetriebe keine Ausbildung"
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB): "Mit der Wiedereinführung der Meisterpflicht im Parkettleger-, Estrichleger-, Fliesenleger-, und Betonsteinherstellerhandwerk hat der Gesetzgeber endlich die Entscheidungen aus dem Jahr 2003 korrigiert, die zu den enormen Fehlentwicklungen und Verwerfungen auf dem Baumarkt geführt haben. Das wird die Gewerke dauerhaft stärken und in den betroffenen Bereichen für eine höhere Qualität in der Ausführung sorgen - angesichts der enormen Schäden durch unsachgemäße Ausführung ist dieser Beschluss auch ein Meilenstein im Interesse der Verbraucher."
aus Parkett Magazin 02/20 (Handwerk)