Matthias Reichert: Arbeiten im Ausland


"Deutsche Handwerkerqualität wird im Ausland geschätzt", sagt Matthias Reichert, Außenwirtschaftsberater der Handwerkskammer. Es gäbe allerdings Vorschriften und Meldepflichten. Für europäische Länder haben die Kammern Länderleitfäden erarbeitet. So hat beispielsweise das Merkblatt Montagearbeiten Dänemark vier Seiten, das der Schweiz ist deutlich umfangreicher. Wichtig ist, die arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Ziellandes einzuhalten. Dazu gehören unter anderem Lohnbestimmungen, Sozialversicherung, umsatzsteuerliche Registrierung, EORI-Nr. für den Warenexport ins Ausland, Melde- und Anerkennungspflichten. Eine Arbeitnehmerentsendung muss vorab über die Limosa-Plattform online gemeldet werden. Die erhaltene Bestätigung sowie Lohnbescheinigungen sind später im Ausland mitzuführen. Und schließlich darf der Auftragnehmer nicht vergessen, die Kosten für den Auslandseinsatz in sein Angebot einzurechnen. Detaillierte Informationen bieten die genannten Länderleitfäden und Plattformen wie MARKETS, GTAI, IXPOS und EEN.
aus Parkett Magazin 01/19 (Handwerk)