Neue Symbole zur Pflegekennzeichnung

Auf Anwendung durch Lieferanten achten


Köln - Nach jahrelangen internationalen Abstimmungsgesprächen ist vor wenigen Wochen eine überarbeitete und weltweit gültige Norm ISO 3758 "Pflegekennzeichnungs-Code auf der Basis von Symbolen" in Kraft getreten. Auf deutscher Seite daran beteiligt war die Arbeitsgemeinschaft "Pflegekennzeichnung von Textilien", in der neben dem BTE die Verbände von Textil- und Bekleidungsindustrie, von Reinigungen, Waschmittel-, und Waschmaschinenherstellern sowie von Verbrauchern vertreten sind.

Die Pflegekennzeichnung wurde aktuell um zehn Symbole erweitert: zwei zum Waschen, drei zum Bleichen (jetzt auch für Sauerstoffbleiche) und drei zur Chemischen bzw. zur neu aufgenommenen Nassreinigung (mit drei Varianten zur Beschränkung der mechanischen Beanspruchung). Entfallen ist dagegen das Symbol A mit der Bedeutung "für alle für die Chemischreinigung üblichen Lösemittel". Zudem wurden einige kleinere grafische Veränderungen vorgenommen.

Zur Erinnerung: Gesetzlich vorgeschrieben bei Bekleidung und Textilien ist lediglich die Textilkennzeichnung. Die Pflegekennzeichnung ist freiwillig, sollte aber im Kundeninteresse - und damit zur Erhöhung der Verkäuflichkeit der Ware - unbedingt zusätzlich am Kleidungsstück angebracht sein. Diese muss dann selbstverständlich auch korrekt sein, damit es nach einer Fehlbehandlung nicht zu (berechtigten) Kundenreklamationen kommt.

Der BTE appelliert an alle Hersteller, ihre Waren ab sofort nur noch nach der neuen Pflege-Norm zu kennzeichnen. Textileinzelhändler sollten ihre Lieferanten ggf. auf die neuen Symbole hinweisen.

Wichtig: Eine Übergangsfrist zur Anwendung der neuen Pflegekennzeichnung gibt es nicht. Es ist nicht notwendig, Ware mit den alten Symbolen mit einer neuen Pflegekennzeichnung zu versehen, doch ist eine schnellstmögliche Aktualisierung bei Neuware angeraten. Denn im Streitfall orientieren sich Gerichte immer an den aktuellen Normen.

Hinweis: Die "Richtlinie für die Pflegekennzeichnung von Textilien" ist im Extranet des Branchenportals www.textination.de eingestellt, zu dem Mitglieder der Industrieverbände und der Einzelhandelsorganisation kostenfrei Zugriff haben.

Alternativ kann sie in zwei Fassungen gegen eine Schutzgebühr von 3 bzw. 5 Euro bestellt werden bei der Arbeitsgemeinschaft Pflegekennzeichen, Tel. 06196/966261, Fax 42170, E-Mail: mmoos@textil-mode.de.
aus Haustex 10/05 (Normen)