Heinz-Dieter Altmann

Estriche: Bezeichnungen und Anforderungen machen es leichter für Parkettleger

Auf der Jahrestagung der Holzpflastergruppe im Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik gab der Dipl.-Chemiker Heinz-Dieter Altmann einen Überblick über den aktuellen Stand der europäischen Normung für die alte DIN 18 560 "Estriche im Bauwesen".

Bereits gültig im Rahmen der Harmonisierung europäischer Normen ist die DIN EN 13 318 "Estrichmörtel und Estriche - Begriffe". In dieser Norm werden alle Begriffe genannt, die auch in der DIN 18 560 "Estriche im Bauwesen" verwendet werden. Die Definition eines Estrichs, der nach alter Version in Deutschland kein selbsttragendes, sondern schwimmendes Bauteil war, lautet nun: "Schicht oder Schichten aus Estrichmörtel, die auf der Baustelle direkt auf den Untergrund, mit oder ohne Verbund, oder auf einer zwischenliegenden Trenn- oder Dämmschicht verlegt wird, um eine oder mehrere der nachstehenden Funktionen zu erfüllen: Eine vorgegebene Höhenlage zu erreichen, einen Bodenbelag aufzunehmen, unmittelbar genutzt zu werden."

Estriche werden dicker

Ein Estrichmörtel nach EN 13 318 muss neuerdings also nur eine vorgegebene Höhenlage erreichen, einen Bodenbelag aufnehmen und unmittelbar genutzt werden können. Nach dieser Vorgabe wäre auch die Spachtelmasse jetzt ein Estrich. Südeuropäische Verbundbauweise und skandinavische Ausgleichsbauweise (Fließestrich) haben in Europa für neue Definitionen gesorgt. Tragfähigkeit und Belastungsgrößen werden künftig auch in Deutschland zu dickeren Estrichen von 90 bis 100 mm führen.

Trotz des Zahlendrehers nicht mit der EN 13 318 zu verwechseln ist die seit 2003 gültige DIN EN 13 813 "Estrichmörtel und Estrichmassen - Eigenschaften und Anforderungen". In ihr sind die möglichen Anforderungen, Eigenschaften, Prüfmöglichkeiten und Bezeichnungen aufgeführt. Sie ist eine wichtige Norm, denn im Gegensatz zu früher gibt es statt vier nun fünf Estricharten. Nicht genormt bleiben Fertigteilestriche, die sogenannten Trockenestriche.

Estriche müssen geprüft sein

Die Bezeichnung eines Estrichmörtels nach DIN EN 13 813 setzt sich zusammen aus:
- Normenverweis
- Bindemittelart
- deklarierten Eigenschaften

In folgendem Beispiel sind alte und neue Bezeichnung eines Zementestrichs ZE 20 einander gegenübergestellt.

Die neue EN 13 813, so Altmann, ist eine Verschärfung der bisherigen Anforderungen. "Alle Estriche müssen künftig geprüft werden. Wir gehen also in Richtung Estrichpass. Das haben die Parkettleger immer gewünscht."

Ein Estrich-Produkt, das heute auf den Markt kommt, muss mit den EN-Normen übereinstimmen. Die Qualitätssicherung geschieht mittels zweifacher Prüfung. Eine erste Kontrolle setzt ein, wenn das Produkt nach seiner Entwicklung in die Herstellung geht oder im Markt eingeführt wird. Ein zweites Prüfverfahren ist die werkseigene Produktionskontrolle, bei der ein gesamter Produktionsprozess in 11 Punkten transparent gemacht wird. Darunter fallen die "hereinkommenden Werkstoffe" und eine Rückverfolgbarkeit der Charge.

Die EN 13 813 stellt an Estrichhersteller und Estrichleger eine klare Forderung: "Qualität liefern, diese auch nachvollziehbar machen und durch ständige Kontrollen überwachen."

Auch in der DIN 18 560, Teil 1 - neu, heißt es unter 5. Allgemeine Anforderungen, 5.1 Allgemeines: "Ein Estrich muss in jeder Schicht hinsichtlich Dicke, Rohdichte und mechanischen Eigenschaften möglichst gleichmäßig sein und eine ebene Oberfläche mit Ebenheitstoleranzen nach DIN 18 202 aufweisen, die eine für den Verwendungszweck ausreichende Oberflächenfestigkeit besitzen muss."

Planer muss Estrichdicke angeben

Mit der Nachweispflicht seines Vorgewerks kann der Oberbodenleger durchaus zufrieden sein. Ein weiterer Vertrauensgrundsatz ist für ihn noch in der DIN 18 353 Ziffer 3.1.4. enthalten: "Estriche sind, auch wenn sie im Gefälle ausgeführt werden, gleichmäßig dick und ebenflächig herzustellen."

Das ist deshalb wichtig, weil eine geringere Estrichdicke (Nenndicke) eine erhöhte Bruchgefahr des Estrichs bedeutet. Rechnerisch ist die Abhängigkeit hier quadratisch, nicht linear. Auch zuviel ist nicht gut: Eine Überschreitung der Estrichdicke um 25 % lässt sich tolerieren, alles andere muss angezeigt werden - wenn zum Beispiel wegen Rohren im Untergrund ein Höhenausgleich erfolgt ist. Der Planer muss dem Parkettleger genau die dicksten Stellen benennen können. Denn dort müssen die CM-Messung vorgenommen werden.

In der Realität sind dem Planer die dicksten Estrichstellen oft nicht bekannt. Er kann aber für seine Ausschreibung im Vorfeld auf Tabellen zurückgreifen, in denen die Estrichdicke und die Eigenschaften vorgegeben sind. Das erleichtert klare Angaben.

Neu sind auch Tabellen über die Verkehrslast-Aufnahme mit Dickenangaben und neuen Werten für die Bestätigungsprüfung. Bei der Frage, welche Kraft ein schwimmender Estrich aufnehmen können muss, ist die Nutzung des Raumes von Bedeutung. Entscheidend ist die Last am Platteneck. Die neue DIN 1055-3 sieht eine Berechnung der Einzellast vor. Früher wurde nur die Verkehrslast herangezogen.

In Bezug auf Schüttungen, meint Altmann, wird es in der Praxis zukünftig stärker auf flüssig einzubauende Schüttungen hinauslaufen. Bewehrung (Stahlmatten) hält er nur dort für sinnvoll, wo eine Verbreiterung von auftretenden Rissen und Höhenversatz von Risskanten minimiert werden sollen. Bei Estrichen auf Dämmschicht sei eine Bewehrung nicht erforderlich. Im Übrigen dürfen laut DIN 18 560 Teil 1, 5.5. Brandverhalten (Stand 04/2004) nur solche Estrichmörtel und Estrichmassen verwendet werden, deren Brandverhalten einer Klasse nach DIN EN 13 501-1 zugeordnet ist. Zementestrichmörtel, Calciumsulfatestrichmörtel und Magnesiaestrichmörtel können der Klasse A 1 (Afl) zugeordnet werden, wenn der Massenanteil an organischen Substanzen 1 % nicht überschreitet.

Estrichfugen

Mit den Estrichfugen setzt sich der Unterpunkt 5.3.3. der neuen DIN 18 560 auseinander. Hier heißt es: "Über die Anordnung der Fugen ist ein Fugenplan zu erstellen, aus dem Art und Anordnung der Fugen zu entnehmen sind. Der Fugenplan ist vom Bauwerksplaner zu erstellen und als Bestandteil der Leistungsbeschreibung dem Ausführenden vorzulegen.

Bei Heizestrichen sind in Türdurchgängen in der Regel Bewegungsfugen anzuordnen. Innerhalb einer Heizfläche mit unterschiedlich beheizten Heizkreisen (keine Randzonen) sind in der Regel zwischen diesen auch Bewegungsfugen anzuordnen.

Bei der Festlegung von Fugenabständen, Fugenbreite und Estrichfeldgrößen sind die Art des Bindemittels, der vorgesehene Bodenbelag, die Geometrie der Fläche und die Beanspruchung durch Nutzlasten und Temperaturänderung zu berücksichtigen. Bei Heizestrichen, die zur Aufnahme von Stein- oder keramischen Belägen vorgesehen sind, müssen außerdem die unterschiedlichen thermischen Ausdehnungskoeffizienten von Estrich und Bodenbelag und die Raumtemperaturbegrenzung bei der Planung und Ausführung mit einbezogen werden.

Bei der Anordnung der Fugen sind die allgemeinen Regeln der Technik und die technischen Informationen und Merkblätter der Fachverbände zu berücksichtigen."

Neue Normen sind praxisgerechter

Die veränderte Normung, findet Altmann, ist wesentlich praxisgerechter geworden. Doch er warnt: "Den Estrich, der alles gleichzeitig kann, gibt es nach wie vor nicht." Eine Fußbodenkonstruktion muss von der Bauwerksabdichtung bis hin zum fertigen Oberboden in ihren Eigenschaften so abgestimmt sein, dass eine schadensfreie Nutzung gesichert ist. Das ist Aufgabe des Planers. Der muss bereits bei der Ausschreibung jene Anforderungen an den Estrich formulieren, die sich aus Einbaubedingungen oder aus dem Oberbelag ergeben.


Abkürzungen für Estriche in Abhängigkeit vom verwendeten Bindemittel:
CT - Zementestrich
CA - Calciumsulfatestrich
MA - Magnesiaestrich
AS - Gussasphaltestrich
SR - Kunstharzestrich

Calciumsulfatestriche (CA):
- hergestellt aus Calciumsulfatbindemitteln, wie Naturanhydrit, Synthetischer Anhydrit, Thermischer Anhydrit oder Alpha-Halbhydrat
- ausführbar als Konventioneller Anhydrit-Estrich oder als Calciumsulfatfließestrich
Achtung: Calciumsulfatestriche dürfen nur im dauertrockenen Bereich eingesetzt werden.

Magnesiaestriche (MA):
- hergestellt aus gebrannter kaustischer Magnesia (MgO) und Magnesiumchloridlösung (MgCl2) in definierter Mischung
- bei Verwendung mineralischer Zuschläge (Rohdichte > 1,6 kg/dqm) Einsatz als Industrieestrich
- bei Verwendung von Holzzuschlägen, wie Sägespäne, Schleifstaub o.ä. (Rohdichte < 1,6 kg/dqm) Einsatz als Steinholzestrich, z.B. in der Altbausanierung
Achtung: Magnesiaestrich darf nur im dauertrockenen Bereich eingesetzt werden.

Gussasphaltestriche (AS):
- hergestellt aus Bitumen, Hochvakuum- oder Hartbitumen und mineralischen Zuschlägen
- Einteilung nach Härteklassen
- Einbautemperaturen 220 bis 250 C
Achtung: Gussasphaltestriche sind und bleiben Thermoplaste. Sie können einwirkenden Lasten durch Verformung ausweichen. Schwindspannungen aus erhärtenden Spachtelmassen führen sehr oft zu Rissbildungen.

Zementestriche (CT):
- Estrich, dessen Bindemittel aus Zement besteht (DIN EN 13 318)
- Herstellung mit Zementen nach DIN 1164 Teil 1 und 100 und bauaufsichtlich zugelassenen Zementen
- Verwendung von Hartstoffen möglich
- Herstellung von kunstharzmodifizierten Estrichen
- Herstellung von Bitumenemulsionsestrich
Achtung: Zementfließestriche sind nicht als gesonderte Klasse geführt.

Kunstharzestriche (SR):
- 4 Bindemittel: Polymethylmethacrylate (PMMA), Epoxidharze (EP), Polyurethanharze (PUR), Ungesättigte Polyesterharze (UP)
Achtung: Bei schwimmend oder auf Trennschicht verlegten Kunstharzestrichen ist besonders auf das Schwindverhalten zu achten.


Abkürzungen zur Bezeichnung von Eigenschaften:
C - Druckfestigkeit
F - Biegezugfestigkeit
A - Verschleißwiderstand nach Böhme
RWA - Verschleißwiderstand gegen Rollbeanspruchung
AR - Verschleißwiderstand nach BCA
SH - Oberflächenhärte
IC - Eindringtiefe in Würfeln (Härte an Würfeln)
IP - Eindringtiefe in Platten (Härte an Platten)
RWFC - Widerstand gegen Rollbeanspruchung von Estrichen und Bodenbelägen
E - Biegeelastizitätsmodul
B - Haftzugfestigkeit

ZE 20 nach alter DIN 18 560 Teil 1:
Güteprüfung:
Biegezugfestigkeit > 4 N/qmm
Druckfestigkeit > 25 N/qmm
(kleinster Einzelwert 20 N/qmm)

Bezeichnung nach neuer DIN EN 13 813: EN 13 813 CT-C 25-F 4
Die deklarierten Werte dürfen um max. 10% unterschritten werden. Daraus lässt sich für die Druckfestigkeit ein kleinster Einzelwert von 22,5 N/qmm bzw. für die Biegezugfestigkeit ein kleinster Einzelwert von 3,6 N/qmm ableiten.

DIN 18 560, Teil 2 - neu
Estriche im Bauwesen

- Heizungsbauarten A, B und C
- Vorlauftemperaturen begrenzt auf
- bei Warmwasser-Fußbodenheizung:
45 C bei AS
55 C bei CA und CT
- bei Elektro-Fußbodenheizung:
55 C bei AS
65 C bei CA und CT
aus Parkett Magazin 03/04 (Normen)