Unterböden richtig zuordnen

Die wichtigsten Estriche und Estrichkonstruktionen

Bodenkonstruktionen zählen zu den am meisten belasteten Bauteilen eines Gebäudes. Je nach Anforderung an bestimmte Eigenschaften kommen unterschiedliche Estricharten und -konstruktionen zum Einsatz. Diese sind in der nationalen Norm DIN 18560 geregelt und detailliert beschrieben. Das Estrichmaterial, also der Estrichmörtel, ist in der Euronorm DIN EN 13813 geregelt und unterliegt der CE-Kennzeichnung. ParkettMagazin stellt vier der gebräuchlichsten Estricharten sowie die fünf wichtigsten Estrichkonstruktionen vor.

Estricharten


1. Zementestrich

Zementestrich (CT) ist der am häufigsten verwendete Estrich. Zementgebundener Estrich weist gute Festigkeitswerte auf. Er besteht aus Zement, Sand bzw. Kies und Wasser, gegebenenfalls werden Zusatzstoffe/-mittel zugegeben. Der Estrichkies sollte einer Körnung von 0 bis 8 mm entsprechen. Zementestrich wird manuell erdfeucht oder maschinell als Fließestrich eingebaut. Da er gegen Feuchtigkeit unempfindlich ist, kann er im Innen- und Außenbereich, sowohl im Verbund als auch auf Trennlage oder Dämmschicht verlegt werden. Zudem ist er für beheizte Fußbodenkonstruktionen einsetzbar.

Die Dauer des Erreichens der Belegereife eines Zementestrichs hängt von seiner Dicke und den bauklimatischen Verhältnissen ab. Er ist als Untergrund für alle Beläge und Beschichtungen geeignet. Für Parkett und andere Bodenbelege muss der Zementestrich an seiner Oberfläche geglättet sein.


2. Calciumsulfatestrich

Calciumsulfatestrich (CA) oder Anhydrit, wie er aufgrund seines Bindemittels auch genannt wird, besteht aus wasserfreiem Gips (der als Anhydrit gewonnen wird) sowie Sand oder Kies und Wasser. Die besonderen Eigenschaften, Biegsamkeit, Zug- und Druckfestigkeit, sind bereits früh nach dem Verlegen vorhanden. Calciumsulfatestriche gewinnen zunehmend als Fließestriche (CAF) an Bedeutung, weil sie mit Estrichpumpen schnell und fugenlos auch großflächig eingebaut werden können und sich dabei selbst nivellieren.

Wichtig ist, dass der Calciumsulfatestrich ohne Abdeckung frei trocknen kann. Feuchteeinwirkung gilt es dabei grundsätzlich zu vermeiden, weil dadurch das abgebundene Calciumsulfat aufweichen und seine Festigkeit verlieren kann. Als Untergrund für Holzfußböden und Bodenbeläge ist die Oberfläche der Calciumsulfatestriche anzuschleifen und abzusaugen.


3. Magnesiaestrich

Magnesiaestrich (MA) hat einen eher geringen Marktanteil. Er wird aus kaustischem Magnesia hergestellt. Hinzugefügt werden eine Lösung aus Magnesiumchlorid sowie organische Stoffe. Das können Holzstücke oder Sägemehl, Holzspäne, Textilfasern, Papier- oder Korkmehl, aber auch Gummifasern sein. Hinzu kommen noch mineralische Anteile wie etwa Quarzsand, Quarzmehl und Bimsmehl. Verwendung findet dieser Estrich bei der Sanierung von Holzbalkendecken sowie im Industrie- und Gewerbebau als Industrieestrich. Er kann nicht nur auf Beton, sondern auch auf Calciumsulfatestrichen, bitumengebundenen und aus Holz bestehenden Untergründen eingebaut werden.

Magnesiaestrich weist besondere Eigenschaften auf: Er ist nahezu staubfrei zu verarbeiten, verhält sich aufgrund seiner elektrischen Leitfähigkeit antistatisch, bietet hohe Schall- und Wärmedämmung, ist mechanisch hoch belastbar und resistent gegenüber der Einwirkung von Mineralölen und Treibstoffen.

Nicht einsetzbar ist Magnesiaestrich im Außenbereich und in Nassräumen, da er gegen hohe Dauerfeuchtigkeit empfindlich ist. Nachteilig ist auch seine aggressive Wirkung gegenüber Metallen.


4. Gussasphaltestrich

Der weniger häufig eingesetzte Gussasphaltestrich (AS) besteht aus Gesteinsmehl, Splitt und Sand sowie dem Bindemittel Bitumen, das ihn streichfähig macht. Gussasphaltestrich wird ohne Wasser angemacht und grundsätzlich heiß eingebaut. Er ist nach dem Abkühlen sofort belegereif.

Wegen dieser Eigenschaft kann Gussasphalt sehr gut auf Holzbalkendecken eingebaut werden und kommt deshalb in der Altbausanierung häufig zum Einsatz. Er eignet sich für die Verwendung in Nassräumen optimal, da Gussasphaltestriche nahezu dampfdicht sind. Des Weiteren besitzen sie gute Wärme- und Schalldämmeigenschaften, sind staubfrei sowie geruchlos. Sie lassen sich großflächig ohne Fugen einbauen und können auch für beheizte Fußbodenkonstruktionen eingesetzt werden.

Nachteilig sind die hohen Verarbeitungstemperaturen von 300-400 C.

Estrichkonstruktionen


1. Verbundestrich

Verbundestriche werden in der Regel im Bereich befahrener Flächen, z. B. in der Industrie, eingesetzt oder wenn keine Anforderungen an Trittschall- und Wärmedämmung bestehen. Die Bauweise ist in der DIN 18560-3 geregelt. Verbundestriche kommen dann zum Einsatz, wenn die Oberfläche eines tragenden Untergrundes nutzfähig gestaltet werden soll. Sie können unmittelbar (ohne Belag) genutzt werden; wahlweise kann auch ein Belag verlegt werden. Für Verbundestriche, die hohen Beanspruchungen unterliegen, gilt zusätzlich die DIN 18560-7. Dort sind drei Beanspruchungklassen geregelt: I. (schwer), II. (mittel) und III. (leicht).

Der Untergrund muss ausreichend fest, oberflächenrau, fettfrei, rissfrei, trocken und sauber sein. Generell ist eine zum Mörtelsystem passende Haftbrücke zu verwenden. Die Mindestschichtdicke muss aus fertigungstechnischen Gründen das Dreifache des Größtkorns betragen. Bei einem 8-mm-Korn wären das 24 mm. Daraus ergibt sich eine Estrichnenndicke von ca. 30 mm, da zur Mindestdicke rund 5 mm bis zur Nenndicke addiert werden.

2. Estrich auf Trennlage

Estriche auf Trennlage kommen in der Regel dann zum Einsatz, wenn der vorhandene Untergrund für eine Verbundlösung keine ausreichende Oberflächenzugfestigkeit besitzt oder eine normgerechte Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit, z. B. mit einer Bitumenschweißbahn, vorliegt und zusätzlich keine Anforderungen an Trittschall- und Wärmedämmung bestehen. Geregelt ist diese Bauweise in der DIN 18560-4. Diese Estriche haben den Zweck, die Oberfläche eines tragenden Untergrundes nutzfähig zu gestalten. Sie können unmittelbar (ohne Belag) genutzt oder mit einem Belag versehen werden. Geregelt ist diese Bauweise in der DIN 18560-4.

Für Estriche auf Trennschicht, die hohen Beanspruchungen unterliegen, ist zusätzlich DIN 18560-7 zu beachten. Eine Trenn- oder Schrenzlage ist gemäß DIN 18560-4 auszulegen oder es ist eine Abdichtung aufzubringen. Grobe Verunreinigungen müssen vorab entfernt werden. An allen aufgehenden Bauteilen sind mindestens 8 mm dicke Randstreifen mit angeklebter Folie vorzusehen. Die Estrichnenndicke sollte bei einschichtigen Zementestrichen 35 mm betragen. Bei Kunstharzestrichen genügen schon 15 mm.

3. Estrich auf Dämmschicht

Estriche auf Dämmlage werden in der Regel bei Anforderungen an Trittschall- und/oder Wärmedämmung eingesetzt. Diese Bauweise ist in der DIN 18560-2 definiert. Estriche auf Dämmschicht werden auch als schwimmende Estriche bezeichnet. Bei dieser Konstruktion werden auf dem vorhandenen Untergrund zugelassene Dämmplatten verlegt und mit einer möglichst dichten Trennlage abgedeckt. Mindestens 8 mm dicke Randstreifen mit angeklebter Folie werden an allen aufgehenden Bauteilen angebracht. Die erforderlichen Estrichnenndicken sind der DIN 18560-2 zu entnehmen.


4. Estrich für beheizte Fußbodenkonstruktionen

Heizestriche nach DIN 18560-2 werden in der Regel dann eingesetzt, wenn der Estrichmörtel zur Aufnahme der Heiz-/Kühlelemente (z. B. Rohre) für die Raumheizung/-kühlung genutzt wird. In der Regel sind unter dem Heizestrich Dämmschichten angeordnet. An allen aufgehenden Bauteilen ist ein mindestens 8 mm dicker Randdämmstreifen anzubringen. Randstreifen müssen Heizestrichen eine Bewegung von mindestens 5 mm ermöglichen. Bei Heizrohren, die aufschwimmen können, weil sie nicht am Boden befestigt sind, ist der Estrich zweilagig zu gießen. Die Rohrüberdeckung muss nach DIN 18560-2 bei der Biegezugfestigkeitsklasse F4 mindestens der Nenndicke 45 mm, bei Fließestrichen der Biegezugfestigkeitsklasse CAF-F4 mindestens der Nenndicke 40 mm entsprechen. Bei höheren Biegezugfestigkeitsklassen ist eine Mindestrohrüberdeckung von 30 mm einzuhalten.

5. Estrich auf Hohlraumboden

Auf Lastverteilungsplatten von Hohlraumböden wird häufig ein Estrich eingebaut. Die Einbaudicken sind systemabhängig festgelegt. Mindestens 8 mm dicke Randstreifen trennen die Gesamtkonstruktion von allen aufgehenden Bauteilen. Relevant ist hier die DIN 13213 Hohlböden.
aus Parkett Magazin 05/10 (Estrich)