Gefahrstoffe bei der Parkettverlegung

Isocyanate werden vom Körper nicht aufgenommen


Parkettleger sind bei ihrer Arbeit unterschiedlichsten chemischen Substanzen ausgesetzt. Damit es dabei zu keinen gesundheitlichen Schäden kommt, führt die Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) Messungen durch und sorgt mit den Technischen Richtlinien Gefahrstoffe (TRGS) für Sicherheit. Ändern sich die Produkte, müssen auch die TRGS überarbeitet werden.

Der Ausschuss für Gefahrstoffe der Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) will sowohl die TRGS 610 (Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Klebstoffe und Vorstriche) wie die TRGS 617 (Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Oberflächenbehandlungsmittel für Holzfußböden) überarbeiten.

Dabei geht es zunächst um das Kleben von Parkett mit PU-Klebstoffen. Nach der TRGS sind diese PU-Kleber kein Ersatz für lösemittelhaltige Klebstoffe. Weil sie aber oft verwendet werden, hat die BG Bau Luftmessungen und so genanntes Bio-Monitoring (Urinprobe) auf Baustellen vorgenommen. Nach bisherigen Erkenntnissen werden die in PU-Klebern enthaltenen Isocyanate bei Parkettarbeiten nicht vom Körper des Verlegers aufgenommen. Auch der Verdacht auf Lungenkrebs, für den Isocyanate berüchtigt sind, hat sich in diesem Gewerk nicht erhärtet. Die Produkte werden in die Giscode-Gruppe RU 0,5 aufgenommen und sollen offiziell als Ersatzstoffe für stark lösemittelhaltige Kleber gelten.

"Noch aber sind die Diskussionen darüber aber nicht abgeschlossen", sagt Dr. Klaus Kersting von der BG Bau. Um diese Einstufung nachhaltig zu rechtfertigen, will die BG Bau daher weitere Messreihen auf Baustellen durchführen. Dr. Kersting geht davon aus, dass sich das bisher positive Resultat bestätigt und PU-Kleber dann in einer Neufassung der TRGS 610 tatsächlich als Ersatz für Lösemittelkleber aufgenommen werden können.

Baustellen für Messungen gesucht

Bei der bauseitigen Oberflächenbeschichtung von Holzböden werden beim Einsatz stark lösemittelhaltiger Lacke (DD) die Grenzwerte überschritten und es muss Atemschutz getragen werden. Bei Öl-Kunstharzsiegeln wurde die Formulierung im Rahmen der Dekopaint-Richtlinie verändert. Hier ließe sich durch Messungen der BG Bau feststellen, ob Grenzwerte eingehalten werden. Noch fehlen Klaus Kersting dazu ausreichend Baustellen, auf denen solche Untersuchungen unternommen werden können. Parkettleger sind aufgerufen, ohne Scheu ihre Baustellen zur Verfügung zu stellen (klaus.kersting@bgbau.de). Angst vor der BG Bau brauchen sie nicht zu haben, beruhigt Dr. Kersting. Im Gegenteil, der Handwerker kann seinem Auftraggeber die BG Bau Messungen als einen kostenlosen Sicherheitsdienst "verkaufen".

Auch Wasserlacke wurden geändert, seit der Stoff N-Methylpyrrolidon aus den meisten Produkten verbannt worden ist. Die Grenzwerte werden eingehalten. Trotzdem sollen hier neue Messungen nachweisen, dass es grundsätzlich zu keiner Belastung des Verarbeiters kommt und Schutzmaßnahmen nicht nötig sind. Wasserlacke mit isocyanathaltigen Härtern dürfen, so Dr. Kersting, als Ersatzstoffe für lösemittelhaltige Produkte eingesetzt werden.

Dagegen kann die BG Bau zu Ölen und Wachsen noch keine Aussagen machen. Hierzu liegen kaum Messungen vor - und die zeigen nur eine geringe Belastung der Verarbeiter. Deshalb können Öle und Wachse, laut BG Bau, ohne Schutzmaßnahmen verarbeitet werden.
aus Parkett Magazin 04/10 (Klebstoffe)