Technische BEB-Information zum Einsatz von Reaktionsharzen

Der BEB-Arbeitskreis 'Kunstharz" hat sich unter der Leitung des Obmannes Ingo Niedner mit dem Einsatz von Reaktionsharzen in Aufenthaltsräumen befasst. Es wird darauf hingewiesen, dass neben den traditionellen Anforderungen an den Kunstharz gleichberechtigt auch Anforderungen an Hygiene und Umweltschutz zu berücksichtigen sind. Infolge normativer Bestimmungen empfiehlt der BEB-Arbeitskreis den Verarbeitern, sowohl die Architekten als auch die Bauherren darauf hinzuweisen, dass für die Beschichtung in Aufenthaltsräumen nur noch nach dem AgBB-Schema geprüfte Produkte eingesetzt werden dürfen.

Nähere Einzelheiten können der BEB-Information 3/2010 'Einsatz von Reaktionsharzen in Aufenthaltsräumen" entnommen werden. Infos beim BEB unter Tel.: 02241/39 739-60.
aus FussbodenTechnik 05/10 (Estrich)