Die neue Ökodesign-Verordnung: Worauf Handel und Industrie sich einstellen müssen


Mit der EU-Ökodesign-Verordnung ESPR (Ecodesign for Sustainable Products Regulation) schlägt die Europäische Union ein neues Kapitel in ihrer nachhaltigen Produktpolitik auf - und das betrifft nicht mehr nur Elektrogeräte, sondern auch Haustextilien, Matratzen, Lattenroste und Möbel. Für Händler und Hersteller in der Betten- und Heimtextilbranche ist es höchste Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was ist das Ziel der neuen Verordnung?
Mit der EU-Ökodesign-Verordnung ESPR soll erreicht werden, Produkte über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg nachhaltiger zu gestalten - von der Herstellung über die Nutzung bis hin zur Wiederverwertung oder Entsorgung.

Inwiefern ist die Bettenbranche betroffen?
Die ESPR umfasst nahezu alle physischen Produkte, die in der EU verkauft werden. Es gibt Ausnahmen (z.B. für Tierfutter oder Arzneimittel), doch gehört die Bettenbranche ausdrücklich nicht dazu. Die ESPR
gilt für Heimtextilien wie Bettwäsche, Bettbezüge,
Decken und Matratzenschoner ebenso wie für Bettgestelle und Matratzen.

Wie sieht der Zeitplan für die ESPR aus?
Die ESPR ist ein Rahmengesetz. Dieses legt allgemeine Regeln fest, aber die konkreten Anforderungen an bestimmte Produkte oder Produktgruppen werden nachträglich durch sogenannte Durchführungsrechtsakte oder delegierte Rechtsakte erlassen. Aufgrund ihres hohen Ressourcenverbrauchs und des geringen Recyclinganteils fallen Heimtextilien in die "prioritäre Produktgruppe", für die produktspezifische Regeln frühestmöglich erlassen werden. Spezifische Anforderungen werden hier voraussichtlich ab 2027 über einen delegierten Rechtsakt geregelt. Ein Jahr später, 2028, soll ein delegierter Rechtsakt für die Produktgruppe Möbel folgen, zu denen auch Lattenroste und Bettgestelle zählen. Nicht ganz so schnell ist mit konkreten Regeln für Matratzen zu rechnen. Hier ist der delegierte Rechtsakt für 2029 geplant.

Wird es weitere Regeln geben, die über die
jeweiligen Produktgruppen hinausgehen?
Ja, es werden auch branchenübergreifende Maßnahmen eingeleitet. Ab 2027 will die EU-Kommission - analog zum Energielabel - einen einheitlichen Reparierbarkeits-Index einführen, in dem die Reparaturfreundlichkeit von Produkten sichtbar wird. So werden z.B. Matratzen mit fest verklebten Schichten einen niedrigeren Score erhalten, modulare Matratzen hingegen einen höheren. Dieser Reparierbarkeits-Score wird verpflichtender Teil eines neu eingeführten Digitalen Produktpasses (DPP), mit dem ab 2027 zu rechnen ist.

Daneben plant die Kommission horizontale (produktklassen-übergreifende) Maßnahmen zur Verbesserung der Recycelbarkeit und zur Erhöhung des Rezyklatanteils. Hier geht es u.a. um die Trennbarkeit von Materialien, das Verbot bestimmter Verbundstoffe und Mindestquoten für den Rezyklateinsatz. Zum Nachweis werden Hersteller künftig Materialdatenbanken führen müssen.

Was sind die Kernpunkte der neuen Verordnung?
Die EU-Ökodesign-Verordnung umfasst vier zentrale Anforderungen an Produkte:
1.Haltbarkeit: Produkte sollen langlebig, leicht zu reparieren und recyclingfähig sein, z.B. mithilfe austauschbarer Komponenten.
2.Ressourceneffizienz: Materialien sollen effizient verwendet und Abfall minimiert werden, z.B. durch Vermeidung von Materialmischungen, die Recycling erschweren.
3.Informationspflicht: In einem Digitalen Produktpass (DPP) müssen Hersteller Informationen über Materialzusammensetzung, Herkunft, Reparierbarkeit und Umweltwirkung ihrer Produkte bereitstellen.
4.Langlebigkeit: Produkte dürfen nicht absichtlich so hergestellt werden, dass sie frühzeitig unbrauchbar werden oder nicht reparierbar sind. Produkte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen in der EU nicht verkauft werden.

Was ist für unverkaufte Neuware geplant?
Ab dem 19. Juli 2026 ist großen Unternehmen die Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte wie zum Beispiel Bekleidungs-Textilien untersagt. Aber: Noch umfasst dieser Teil der ESPR-Verordnung nicht Heimtextilien wie Bettbezüge, Decken und Matratzenschoner.

Welche Konsequenzen hat die Ökodesign-
Verordnungkonkret für Hersteller?
Die ESPR verlangt von Herstellern einegrundlegende Anpassung ihrer Geschäftsprozesse- von der Materialbeschaffung über das Produktdesign bis hin zur Transparenz gegenüber Kunden und Behörden. So erscheint es sinnvoll, bei Produktentwicklungen schon jetzt Modularität und Demontierbarkeit in den Fokus zu rücken. Bei der Materialauswahl sollte sichergestellt werden, dass Mischmaterialien reduziert werden und auf nachhaltige Rezyklierbarkeit geachtet wird. Darüber hinaus sollte frühzeitig mit dem Aufbau von Prozessen zur Datenverarbeitung für den künftig verpflichtenden DPP begonnen werden. Auch die Kooperation mit außereuropäischen Zulieferern sollte intensiviert werden, um die zu erwartenden Transparenzanforderungen zu erfüllen.

Und mit welchen Folgen sollten Händler rechnen?
DieEU-Ökodesign-Verordnungbetrifft nicht nur die Industrie, sondern auchden Handel. Selbst wenn Fachhändler keine Produkte herstellen, sind sie doch über dieMarktüberwachungspflichten und Informationspflichtender ESPR rechtlich mitverantwortlich, wenn sie nicht-konforme Produkte vertreiben. Eine frühzeitige, enge Abstimmung mit Herstellern und Importeuren ist daher ratsam. Zudem haben Händler sicherzustellen, dass ihre Kunden Zugang zu den Informationen des DPP haben - online oder im Laden, z.B. per QR-Code, Link oder Ausdruck. Auch das Verkaufspersonal muss im Umgang mit den DPP-Informationen geschult werden. Außerdem sollten Händler ihr Sortiment rechtzeitig überprüfen und den zu erwartenden Regeln anpassen.

Wie zeitnah sollten Hersteller und Händler
angesichts der neuen Regeln handeln?
EinAbwartenist für Hersteller und Händler nicht empfehlenswert. DieESPRist zwar noch nicht vollständig ausdifferenziert, aber dieGrundarchitektur und politischen Zielrichtungen sind bereits verbindlich beschlossen. Die Verordnungenwerden schrittweise ab2025/26erlassen und die Umsetzungsfristen betragen meistnur 12 bis 24 Monate. Für tiefgreifende Produkt- oder Prozessumstellungen bleibt also nur wenig Zeit.

Welche Auswirkungen könnte es haben, nicht
rechtzeitig zu handeln?
Werden die Umsetzungsfristen verpasst, drohen Bußgelder und im schlimmsten Fall Vertriebsverbote. Auch können nicht-konforme Produkte im Sortiment zu Rückrufen und Imageverlust führen. Zusätzlich ist ein Wettbewerbsnachteil wegen der Verdrängung durch früh konforme Mitbewerber zu befürchten.

Bietet die geplante Verordnung der Branche
auch neue Chancen?
Ja, dieESPR bringt für die Bettenbranche nicht nur Pflichten, sondern auchkonkrete Chancen- sowohl fürHerstellerals auch für denFachhandel.

So können Hersteller, die frühzeitig ESPR-konform produzieren und auflanglebige,reparierbareundrecycelbare Produkteumstellen, einen Marktvorsprung erzielen sowie Markenloyalität und Vertrauen stärken. Auch können neue Materiallösungen, textile Rezyklate oder biobasierte Schäume weitere technische Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.

Fachhändler können angesichts gestiegener Anforderungen an Produkte von ihrer Beratungskompetenz profitieren und sich als Anlaufstelle für nachhaltige Produktberatung positionieren. Auch lassen sich Produkte mit klar dokumentierter Haltbarkeit, Pflegeleichtigkeit und Reparierbarkeit mitServiceversprechenbesser vermarkten. Zusätzlich könnten Fachhändler mit Reparatur-, Ersatzteil- und Austauschservice ein neues Geschäftsmodell in der Kreislaufwirtschaft etablieren.
Die neue Ökodesign-Verordnung: Worauf Handel und Industrie sich einstellen müssen
Foto/Grafik: AdobeStock
Die neue Ökodesign-Verordnung
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"ESPR macht nachhaltige Produkte zur Norm"
Die politische Absicht hinter der Ökodesign-Verordnung erklärt Jessika Roswall, EU-Kommissarin für Umwelt, resiliente Wasserversorgung und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft:

"Diese Initiative ist ein wichtiger Schritt, um die Kreislaufwirtschaft vor Ort zu verwirklichen und nachhaltige Produkte in der gesamten Europäischen Union zur Norm zu machen. Indem wir klare Prioritäten setzen, schaffen wir Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit für die betroffenen Branchen, fördern Innovationen und treiben Investitionen voran, um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Dies wird dazu beitragen, die Innovationslücke zu schließen, Leitmärkte für nachhaltige Produkte zu entwickeln und die Dekarbonisierung wichtiger Wertschöpfungsketten zu beschleunigen, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken."
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Foto/Grafik: AdobeStock
Materialauswahl: Künftig sollte auch bei Matratzen und Heimtextilien sichergestellt werden, dass Mischmaterialien reduziert werden und auf nachhaltige Rezyklierbarkeit geachtet wird.
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Foto/Grafik: Fachverband Matratzen-Industrie
Claudia Wieland, Referentin Kommunikation beim Fachverband Matratzen-Industrie

"Wir brauchen Lösungen, die realistisch und praxistauglich sind"
Claudia Wieland vom Fachverband Matratzen-Industrie erklärt, wie der Verband Händler und Hersteller bei der Umsetzung der Ökodesign-Verordnung unterstützen will.

"Als Verband sehen wir unsere Aufgabe u.a. darin, uns für die Erarbeitung von Kriterien und Anforderungen einzusetzen, die realistisch und praxistauglich sind, die insbesondere KMU nicht überfordern – z.B. in Sachen Finanzierung und Bürokratie. Gleichzeitig müssen wir jetzt auch am Ball bleiben, damit die entsprechenden Infrastrukturen geschaffen werden, um z.B. alte Matratzen zu sammeln und Recyclingverfahren zuzuführen. Das ist in Deutschland bislang noch nicht der Fall. Und wo kein Recycling existiert, wird es in Zukunft umso schwieriger sein, Rezyklate bei der Produktion einzusetzen – sofern dies über ein Greenwashing hinausgehen soll, z.B. mit Beimischung kleinster Mengen.

Es ist also zwingend erforderlich, an mehreren Fronten gleichzeitig zu kämpfen, um es einmal sehr martialisch auszudrücken. Und das geht nur, wenn die Stakeholder der gesamten Wertschöpfungskette zusammenarbeiten. Dies zu steuern und zu gestalten, sehen wir ebenfalls als originäre Verbandsaufgabe."
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Weniger Müll – mehr Recycling: die neue Ökodesign-Verordnung stellt die Bettenbranche vor Herausforderungen, birgt aber auch Chancen.
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In Zukunft unumgänglich: Kreislaufwirtschaftskonzepte für eine nachhaltige Bettenproduktion.
aus Haustex 09/25 (Recht)