Neue EU-Verpackungsverordnung: Strengere Regeln für Recycling und Nachhaltigkeit
Im Dezember 2024 hat der EU-Rat eine neue Verpackungsverordnung verabschiedet. Die "Packaging and Packaging Waste Regulation" (PPWR) ist im Februar 2025 in Kraft getreten und gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen von Verpackungen zu minimieren und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu fördern. Gegenüber dem heutigen deutschen Verpackungsgesetz bringt die neue EU-Verordnung zahlreiche neue Pflichten mit sich.Kerninhalte der PPWR
•Recyclingfähigkeit:
Bis 2030 müssen alle Verpackungen so gestaltet sein, dass sie vollständig recyclingfähig sind.
•Einsatz von recyceltem Material:
Kunststoffverpackungen müssen ab 2030 einen Mindestanteil an recyceltem Material enthalten.
•Verpackungsminimierung:
Unternehmen sind verpflichtet, Gewicht und
Volumen ihrer Verpackungen zu reduzieren.
Der Leerraumanteil darf künftig maximal
50 Prozent betragen, um unnötigen Materialeinsatz
zu vermeiden.
•Förderung von Mehrwegverpackungen:
Die Verordnung setzt verbindliche Ziele für
die Wiederverwendung.
•Erweiterte Herstellerverantwortung:
Unternehmen müssen die Kosten für Sammlung, Recycling und Entsorgung ihrer Verpackungen tragen.
•Strengere Kennzeichnungspflichten:
Ab 2028 sind Angaben zur Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit und Kompostierbarkeit auf Verpackungen verpflichtend. Ab 2030 müssen zudem Informationen zu möglicherweise besorgniserregenden Stoffen enthalten sein.
Auswirkungen auf Unternehmen
Die PPWR betrifft alle Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, darunter Hersteller, Händler und Importeure. Besonders deutsche Unternehmen, die bislang dem Verpackungsgesetz unterliegen, müssen sich an die neuen, strengeren EU-Vorgaben anpassen.
Auch für viele Hersteller von Heim- und Haustextilien bedeutet dies, dass sie ihre Verpackungskonzepte überarbeiten müssen. Neben der Entwicklung recyclingfähiger Verpackungen und dem Einsatz von Rezyklaten sind auch Maßnahmen zur Verpackungsreduktion erforderlich. Zudem müssen Unternehmen auf die neuen Kennzeichnungspflichten vorbereitet sein.
Die Umsetzung der PPWR erfordert Investitionen in nachhaltige Verpackungslösungen und Anpassungen in der Lieferkette. Unternehmen sollten frühzeitig mit der Planung beginnen, um rechtzeitig konform zu sein und nachhaltige Verpackungen als Wettbewerbsvorteil zu nutzen. Die PPWR ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und zur Reduzierung der Umweltbelastung durch Verpackungsmaterialien.
aus
Haustex 05/25
(Recht)