Die Meisterpflicht bleibt
Weniger Betriebe, weniger Azubis, dafür mehr bestandene Meisterprüfungen, höhere Qualität und Kundenzufriedenheit. Die Evaluierung nach fünf Jahren Rückvermeisterung ist schwierig, das Ergebnis aber eindeutig: an der Meisterpflicht wird festgehalten.Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die planmäßige Überprüfung zur Wiedereinführung der Meisterpflicht im Jahr 2020 abgeschlossen. Die davon u.a. betroffenen Gewerke Estrichleger/-in, Parkettleger/-in, Raumausstatter/-in und Rollladen- und Sonnenschutztechniker/-in bleiben demnach in der Anlage A der Handwerksrolle. Die anhand des vorliegenden Zahlenmaterials und der Stellungnahmen der Fachverbände gegenwärtig feststellbaren Entwicklungen stünden im Einklang mit der Intention des Gesetzgebers, Gefahren für Endverbraucherinnen und -verbraucher in den zwölf zuvor zulassungsfreien Gewerken durch eine gesteigerte Anzahl von Meisterinnen und Meistern zu verhindern.
Die Einschätzungen der jeweiligen Fachverbände im Evaluierungsbericht ähneln einander. Für den Zeitraum bis 2020 sprechen sie durchweg von einer Verschlechterung der Qualität in der Ausführung, verbunden mit einer Zunahme von Schadensfällen. Seit der Rückvermeisterung habe sich die Qualität verbessert und hätten sich die Schadensfälle wieder reduziert. Der Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz verweist auf Umfragen, nach denen Auftraggeberinnen und Auftraggeber die erbrachten Leistungen von Meisterbetrieben zu 92 % als "sehr zufriedenstellend" bewerten; bei Firmen ohne Meistertitel liege der Wert nur bei 75 %. Seit der Meisterrückführung werde zudem ein kontinuierlicher Anstieg der Innungsmitgliedschaften verzeichnet. Der Zentralverband Raum und Ausstattung (ZVR) berichtet von Wartelisten in Meisterschulen.
In seinem Evaluierungsbericht sagt das Ministerium allerdings auch, dass Aussagen über die konkreten Auswirkungen der vierten Novelle der Handwerksordnung nach nur fünf Jahren schwer möglich seien. Seit 2020 hätten sich die Berufsbilder sowie die Schwerpunkte der praktischen Berufsausübung in den zwölf rückvermeisterten Gewerken mit Blick auf die Gefahrgeneigtheit bzw. den Kulturgüterschutz nicht wesentlich verändert. Die Gründe für die Einführung der Zulassungspflicht bestünden damit unverändert fort.
Zahlen lassen sich nur
schwer interpretieren
Eindeutig zu belegen ist, dass die Anzahl der Betriebe in den rückvermeisterten Gewerken zwischen 2019 und 2023 - anders als im Handwerk insgesamt - zurückgegangen ist (siehe Tabelle "Betriebsbestand"). Kurz vor Inkrafttreten der Handwerksnovelle 2020 kam es noch einmal zu einer sprunghaften Zunahme bei den Neueintragungen, weil Firmen ohne Meistertitel Bestandsschutz gewährt wurde. Anschließend ging die Zahl der Neuzugänge (Neugründungen, Rechtsformwechsel, Gebietswechsel) signifikant zurück. Dass der Rückgang bei den Betriebszahlen wesentlich durch die Rückvermeisterung beeinflusst wurde, lässt sich der Statistik nicht entnehmen. Die Entwicklung könnte auch aus einem Anstieg bei den Marktaustritten (Insolvenz, Geschäftsaufgabe) resultieren.
Eindeutig ist auch die Trendwende bei den bestandenen Meisterprüfungen. Die waren nach dem Wegfall der Meisterpflicht teils um mehr als die Hälfte zurückgegangen. Das sieht jetzt ganz anders aus: Im Vergleich zwischen 2019 und 2023 sind die Zunahmen durchweg zweistellig, bei den Rollladen- und Sonnenschutztechnikern/
-innen sogar hoch dreistellig (siehe Tabelle "Bestandene Meisterprüfungen").
Daraus eine zunehmende Attraktivität einzelner Gewerke abzuleiten, wie das etwa der Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik (BVPF) im Evaluierungsbericht tut, scheint verfrüht bzw. bedarf einer Einordnung. Denn einerseits ist die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge rückläufig - in den vier hier genannten Gewerken liegt das Minus beim Vergleich von 2019 und 2023 zwischen 15 und 21 % (siehe Tabelle "Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge"). Andererseits stellt das BMWE aber fest, dass diese negative Entwicklung bei den rückvermeisterten Gewerken deutlich weniger stark ausgeprägt sei als bei den zulassungsfreien Handwerken.
aus
BTH Heimtex 10/25
(Handwerk)