Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Firmen ab einer bestimmten Größe, menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. Das LkSG hat auch Auswirkungen auf Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich fallen, aber direkter oder indirekter Zulieferer eines verpflichteten Unternehmens sind. Eine Handreichung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zeigt, wie verpflichtete Unternehmen und ihre Zulieferer zusammenarbeiten können. Sie behandelt auch die Grenzen der Zusammenarbeit, denn die Übertragung der Pflichten aus dem LkSG an die Zulieferer ist nicht zulässig. Darüber hinaus enthält das kostenlose PDF (bit.ly/BAFAlksg) Informationen zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten, Empfehlungen für eine konstruktive Zusammenarbeit und Hinweise zu Unterstützungsangeboten. Ergänzend wurden vorab die Zusammenfassung mit kompakten Hilfestellungen (bit.ly/BAFAsummary) und ein Katalog mit den wichtigsten Fragen und Antworten für KMU (bit.ly/BAFAfaq) als eigenständige Dokumente veröffentlicht.
aus
BTH Heimtex 11/23
(Recht)