Holzindustrie: Hoher Bürokratieaufwand durch EU-Lieferkettengesetz


Die EU-Kommission hat im Februar einen Richtlinienentwurf für ein EU-Lieferkettengesetz vorgelegt. Dieses soll europäische Unternehmen dazu verpflichten, Sorge zu tragen, dass innerhalb ihrer internationalen Lieferkette Menschenrechte und Umweltstandards eingehalten werden. Der Entwurf aus Brüssel geht in vielen Punkten deutlich über das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinaus, das bereits Mitte 2021 verabschiedet wurde und viele Unternehmen ab dem 1. Januar 2023 in die Pflicht nimmt.

Die EU-Richtlinie soll für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 150 Mio. EUR und mehr als 500 Mitarbeitern gelten. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 40 Mio. EUR und mehr als 250 Mitarbeitern fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich der Richtlinie, sofern sie mehr als 50 % ihres Umsatzes in sogenannten risikobehafteten Wirtschaftszweigen erzielen - dazu zählen nach Ansicht der EU-Kommission auch Land- und Forstwirtschaft sowie der Großhandel mit Holz.

Der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie warnt vor unabsehbarer Bürokratiebelastung durch die neue Verordnung. Die Branche gewährleiste schon jetzt eine verantwortungsvolle Gestaltung ihrer Lieferketten, argumentiert Hauptgeschäftsführer Denny Ohnesorge. Viele Unternehmen hätten zum Beispiel eine Chain-of-Custody-Zertifizierung. Zwar würden KMU zunächst nicht direkt von dem Vorschlag aus Brüssel betroffen sein, der HDH rechnet jedoch damit, dass auch auf sie erhebliche Bürokratiekosten zukommen, da die gesamten Wertschöpfungsketten erfasst würden. Diese rund um den Globus zu überprüfen, sei einfach unmöglich. Aus Sicht der Deutschen Holzindustrie sollte die EU-Kommission die geplanten Anforderungen auf konkret überprüfbare Zulieferer und direkte Vertragspartner der Unternehmen begrenzen.
aus Parkett Magazin 04/22 (Holz)