Kleiner Fehler - Großer Schaden: Unsaubere Verarbeitung in drei Kindertagesstätten
Sockelausführung am Kautschukbelag fehlerhaft
Fußbodenkonstruktionen zählen zu den komplexesten und am höchsten belasteten Bauteilen - schon kleine Fehler können hier große Auswirkungen haben. Dabei hat jede Baustelle ihre eigenen Tücken. Oft zeigt sich im Schadensfall erst anhand der Ursachenforschung, worauf ein Verleger alles achten muss. FussbodenTechnik deckt in Zusammenarbeit mit namhaften Sachverständigen anhand realer Schadensfälle mögliche Fehlerquellen auf. Diesmal geht es um drei Kitas, an denen die Sockelausführung an Kautschukbelägen fehlerhaft hergestellt wurde.Ein Bodenleger erhielt über einen Generalunternehmer den Auftrag, in insgesamt drei Kindertagesstätten die Kautschukbodenbeläge der Neubauten zu verlegen. Die Gesamtfläche aller drei Objekte belief sich auf rund 3.000 m
2. So wie es in großen Städten üblich ist, wurden seitens der Auftraggeber sogenannte Kindertagesstätten (KTS)-Standards vereinbart. Dieses beinhalteten eine spezielle Sockelausführung der Kautschukböden.
Zu den Sockelausführungen liegt seitens des Generalunternehmers, des Nachunternehmers und des Bauherrn ein ausführlicher E-Mail-Austausch vor. Demzufolge war die Art der Ausführung unmissverständlich kommuniziert worden. Von dem Hersteller des Bodenbelags gibt es eine sehr ausführliche Verlegeempfehlung des sogenannten Wandhochzuges für Kautschukbodenbeläge.
Im Zuge der Ausführung wurde durch den Hausmeister der Kitas, der auch eine Art Bauleitung für sich in Anspruch nahm, bemängelt, dass die Sockelausführung von der Ausführungsempfehlung des Herstellers zum Teil deutlich abweicht. Zusätzlich wurden durch den "Bauleiter" auch vereinzelte Einschlüsse im Belag bemängelt. Der Generalunternehmer hingegen argumentierte, dass die Arbeiten noch nicht abgeschlossen und daher noch nicht zu bemängeln seien. Nach der Fertigstellung wurde dann durch die Stadt als Bauherrn die Abnahme des Bodenbelages verweigert, jedoch wurden die Kindertagesstätten trotzdem eröffnet.
Schaden
Hohlliegender Wandhochzug
führt zu Belagsrissen
Der Sachverständige wurde beauftragt, die gesamten Flächen, den Wandhochzug und die Verlegung des Kautschukbelages zu überprüfen. Durch mehrere Bauteilöffnungen in allen drei Objekten konnte neben kleineren handwerklichen Fehlleistungen an den Bodenflächen eine mangelhafte Sockelausführung festgestellt werden.
Ursache
Zu große Rundung
der Sockelausführung
Die bereits augenscheinlich nicht fachgerechte Verlegung der Sockelausführung war am Ortstermin bereits mehrfach eingerissen und löste sich teilweise ab.
Die DIN 18365 "Bodenbelagarbeiten" führt in dem Punkt 0 und ff. Hinweise für eine korrekte Sockelausführung auf. Darin heißt es unter anderem unter 3.6 Anbringen von Leisten, Stoßkanten und Profilen:
3.6.1 Sockel- und Deckleisten aus Holz, Metall und Hart-PVC sind materialgerecht zu befestigen und an den Ecken auf Gehrung zu schneiden. Flexible Sockel- und Deckleisten sind dauerhaft zu befestigen, den Ecken anzupassen und materialgerecht zu stoßen. Die Befestigung erfolgt durch Kleben oder Nageln.
Im verbändeübergreifenden Kommentar zur DIN18365 "Bodenbelagarbeiten" aus 2016 wird zusätzlich zu den normativen Angaben zu der Anbringung von Sockelleistensystemen Folgendes festgehalten:
3.6 Anbringen von Leisten, Stoßkanten und Profilen:
Leisten, Stoßkanten und Profile sind als gesonderte Leistung auszuschreiben. Dabei sind genaue Angaben bezüglich des Materials, der Abmessung, Form und Befestigungsart notwendig. Diese Positionen sind im Allgemeinen einem funktionellen Erfordernis (z. B. Abdeckung Randfuge, Schutz der Wand vor Verschmutzungen durch Reinigungsmaßnahmen etc.) geschuldet. Vor der Klebung von Sockelleistensystemen dürfen keine haftungsmindernden und nicht tragfähigen Schichten (z. B. Tapeten, Farbbeschichtungen u. ä.) vorhanden sein.
Demnach wird die Funktion sowie das Anbringen des Sockels in der Norm und im Kommentar eindeutig beschrieben. In den KTS-Standards wurde ebenfalls der bestimmte Sockel vereinbart.
Verantwortlichkeit
Sockelausführung musste
komplett saniert werden
Der Bodenleger ist verantwortlich und muss in allen drei Objekten die Sockelausführung erneuern. Da es zwischen dem Generalunternehmer und dem als Subunternehmer arbeitenden Bodenleger ebenfalls zu Unstimmigkeiten kam, führte ein anderes Unternehmen die umfangreiche Erneuerung der rund 3.000 laufenden Metern. Sockelarbeiten reklamationsfrei durch. Aufgrund des großen Aufwandes der Arbeiten konnte diese immer nur in den Ferienzeiten durchgeführt werden. Daher zog sich die Sanierung der drei Kitas über volle zwei Jahre hin.
Der Autor
Gutachter Georg Kuntner ist von der HWK Mannheim
Rhein-Neckar-Odenwald öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Estrichlegerhandwerk.
In den Rotwiesen 25 69242 Mühlhausen
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aus
FussbodenTechnik 02/24
(Handwerk)