Kartellamt für ELV


Das Bundeskartellamt hat sich aktuell noch einmal für den Erhalt des elektronischen Lastschriftverfahrens (ELV) ausgesprochen. Denn ELV ist derzeit das einzige Zahlungssystem, das girocard (vormals electronic cash) im Handel wirksam ersetzen kann und somit den gewünschten Wettbewerb der Zahlungssysteme sicherstellt. Schließlich bewertet das Bundeskartellamt die Vereinbarung der Deutschen Kreditwirtschaft zu girocard kritisch, weil die Händler danach für jeden Zahlungsvorgang ein einheitliches Entgelt entrichten müssen.
aus Haustex 07/13 (Handel)

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