Holzsachverständigen-Frühjahrstagung

Terrassendielen stehen bei Reklamationen an erster Stelle


Mit der Begehung des Waldgebietes Schönbuch bei Ehningen nahe Stuttgart begann im Juni die Frühjahrs-Tagung der Arbeitsgemeinschaft öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Holz und Holzschutz im Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz). Unter Anleitung des Gastgebers Karl-Heinz Rathke, Seniorpartner des Holzwerks Keck, lernten die Sachverständigen die Stämme nach Gesichtspunkten der Forstleute bzw. mit den Augen von Sägewerkern und Furnierherstellern zu beurteilen. Die anschließende Besichtigung des Holzwerkes in Ehningen zeigte den Sachverständigen ein traditionsreiches Familienunternehmen mit moderner Technologie. Hier konnten die Teilnehmer Sägewerkstechnik von A bis Z unter die Lupe nehmen.

Im Rahmen der Frühjahrs-Tagung ging es einmal mehr um Schadensfälle mit Terrassendielen. Diese stehen bei Reklamationen seit letztem Jahr an erster Stelle, berichtete Wiljo Schumacher, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft. Die Mängel seien meist nicht in der Holzqualität begründet, sondern in der Verarbeitung der Dielen und der mangelhaften Verbraucherinformation. Das Merkblatt "Riffelholz-Dielen" des GD Holz würde zwar im Holzfachhandel den Kunden ausgehändigt, von Baumärkten und Baustoffhandlungen aber weitgehend ignoriert. Aus Sicht der Sachverständigen ist es wichtig, dass beim Verbraucher keine Ansprüche an die Holzoberfläche geweckt werden, die Holz im Außenbereich nicht erfüllen kann. Entsprechend seien Vergleiche von Terrassendielen mit "Parkett" und "Wohnzimmerboden" - auch im sprachlichen Sinne - schwierig.

Des Weiteren diskutierten die Holz-Sachverständigen über die optimale Verschraubung von Riffelholz-Dielen. Man einigte sich, dass ausschließlich hochwertige Spezialschrauben in die zweite Fräsrille oder bei breiten Stegen des Riffelprofils in die erste Fräsrille (ca. 2-3 cm von Brettkante entfernt) versenkt werden. Auf diese Weise würde das oft bemängelte Schüsseln der Bretter gering gehalten. Darüber hinaus können die Böden auch durch die Fräsrippe verschraubt werden, allerdings mit dem Nachteil, dass Schraubenköpfe sichtbar sind und dass gegebenenfalls die Schraubenköpfe in Trockenperioden hervorstehen. Um zu große Fugen oder die Aufkantung der Bretter bei Quellen oder Schwinden des Holzes zu verhindern, empfahl Thomas Wilper seinen Kollegen als Richtwert für den Abstand zwischen den Brettern: Nenn-Maß minus Ist-Maß plus 5 mm. Beispiel: Beträgt das Nennmaß 145 mm Breite, das aktuelle Ist-Maß liegt bei 142 mm, dann sollte ein Abstand von 8 mm gewählt werden. Terrassendielen, die im Holzhandel gekauft werden, haben nach Erfahrungen von Wiljo Schumacher üblicherweise eine Holzfeuchte von 30%, nach einer längeren Hitzeperiode kann sich die Feuchte im Holz auf ca. 12% reduzieren.
aus Parkett Magazin 04/07 (Wirtschaft)