Kleiner Fehler Großer Schaden | Bodenbeschichtung löst sich großflächig ab
Totalschaden im Studenten-Wohnheim
Fußbodenkonstruktionen zählen zu den komplexesten und am höchsten belasteten Bauteilen - schon kleine Fehler können hier große Auswirkungen haben. Dabei hat jede Baustelle ihre eigenen Tücken. Oft zeigt sich im Schadensfall erst anhand der Ursachenforschung, worauf ein Verleger alles achten muss. FussbodenTechnik deckt in Zusammenarbeit mit namhaften Sachverständigen anhand realer Schadensfälle mögliche Fehlerquellen auf. Diesmal geht es um eine sich ablösende Bodenbeschichtung in einem Studenten-Wohnheim, die sich zum Totalschaden entwickelte.Im vorliegenden Fall handelte es sich um eine Fußbodenkonstruktion mit einer Bodenbeschichtung im Neubau eines Studenten-Wohnheims. Nach dem vorliegenden Leistungsverzeichnis sollte zunächst eine faserverstärkte Bodennivelliermasse auf die Estrichflächen aufgetragen werden. Folgende Arbeiten waren auf den ausgeglichenen Flächen vorgesehen:
-Reinigungsschliff, um Verschmutzungen zu entfernen,
-Liefern und Aufbringen einer Dispersiongrundierung durch einmaliges Rollen,
-Liefern und Einbau einer PU-Bodenbeschichtung, bestehend aus Grund-, Zwischen- und Schlussanstrich,
-sowie Flächen absaugen und zweifacher Anstrich mit einem PU-Bodensiegel.
Kurze Zeit nach der Inbetriebnahme der Unterkunft stellte der Auftraggeber großflächige Kratzspuren und Ablösungen der Bodenbeschichtung fest. Danach zeigte der Bauherr dem Beschichter die Erscheinungen an.
Schaden
Bodenbeschichtung löst sich vom Untergrund
Im Objekt waren großflächige Ablösungen der Beschichtung von der darunter liegenden Fußboden-Nivelliermasse im Bereich der Sitzgruppen und unter Metallstühlen festzustellen. Es handelte sich dabei um nutzungsbedingte Ablösungen der Beschichtung. Feststellbar waren außerdem ausführungs- und verarbeitungsbedingte Ablösungen der Beschichtung, die keine Haftung zum Untergrund aufwiesen.
Zur Ermittlung der Schadenursachen nahm der Sachverständige Bauteilöffnungen vor, entnahm Materialproben und ließ diese labortechnisch untersuchen. Beim Bohren der Proben löste sich die Beschichtung weiter vom Untergrund ab.
Ursachen
Stuhlbeine verursachen Beschichtungsablösungen
Ursächlich für die Beschichtungsablösungen waren die Stuhlbeine der Metallstühle bzw. die Möblierung. Die Metallstühle besaßen keinerlei schützende Filzgleiter. Die Kunststoffkappen waren in die Rohre der Metallstühle hineingedrückt, sodass die blanken Stahlkanten der Stühle auf die Beschichtung einwirkten und diese vom Untergrund regelrecht abschälten.
Das permanente Hin- und Herschieben der Metallstühle bzw. die daraus resultierenden Kratzspuren waren auf der Beschichtung und auf der darunter liegenden Ausgleichsschicht deutlich erkennbar. Diese Erscheinungen waren nutzungsbedingt und fallen aus technischer Sicht in den Verantwortungsbereich des Betreibers der Studentenunterkunft.
Die übrigen Ablösungen der Beschichtung bzw. der nicht vorhandene Haftverbund zwischen der Bodennivelliermasse und der Beschichtung beruhen auf folgenden Ursachen: Die aufgetragene Nivelliermasse wurde nicht ausreichend mittels Stachelwalze entlüftet, sodass mikroskopisch kleine Luftporen an der Oberfläche verblieben. Die Luftporen brachen nach Trocknung der Nivelliermasse ein und störten den Haftverbund.
Die Oberfläche der Nivelliermasse wurde nicht ausreichend genug angeschliffen, gereinigt und der Schleifstaub vollständig abgesaugt. Dies führte ebenfalls zu Störungen des Haftverbundes - vor allem, weil die Grundierung fehlte. Im vorliegenden Fall muss davon ausgegangen werden, dass der vorgegebene Beschichtungsaufbau des Herstellers nicht beachtet wurde.
Anhand der durchgeführten Laboruntersuchungen konnte nachgewiesen werden, dass weder eine Grundierung noch ein Grundanstrich mit einem Bodensiegel aufgetragen wurde. Zusätzlich war anhand der entnommenen Proben feststellbar, dass teilweise nur eine Beschichtungsschicht hergestellt worden war - und eben kein Zwischen- und Schlussanstrich. Der vorgegebene Beschichtungsaufbau des Herstellers - bestehend aus Grundanstrich, Zwischenanstrich und Schlussanstrich - wurde nicht eingehalten. Dies hat unter Berücksichtigung der genannten Ursachen zum vorgefundenen Schadensbild mit großflächigen Ablösungen der Beschichtung geführt.
Da im vorliegenden Fall kein Protokoll zur Dokumentation der Belegreife des Estrichs bzw. der Bodennivelliermasse vorliegt, kann ein zu früher Auftrag der Beschichtung des Bodens und Restfeuchte von über 1,8 CM-% (Heizestrich) oder ein Auftrag beim Betrieb der Fußbodenheizung nicht ausgeschlossen werden. Dies hätte dann zu einer Feuchtewanderung im Estrich und in der Nivelliermasse nach oben und ebenfalls zu Ablösungen der Beschichtung geführt. Die festgestellten Ablösungen bzw. der nicht gegebene Haftverbund zwischen Beschichtung und Nivelliermasse waren ausführungsbedingt.
Verantwortlichkeit
Beschichter und Betreiber haften
Die ausführungsbedingten Schadenursachen fallen in den Verantwortungsbereich des Beschichters. Die nutzungsbedingten Schadenursachen (Metallstühle) fallen in den Verantwortungsbereich des Betreibers der Unterkunft. Die gesamte Bodenbeschichtung muss auf Tausenden m
2 in den zahlreichen Etagen der Unterkunft entfernt und nach den Herstellervorgaben neu hergestellt werden. Dafür müssen die Appartements freigeräumt werden. Eine Vermietung ist im Sanierungszeitraum nicht möglich.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden: Der gesamte Beschichtungsaufbau muss bis zur Ausgleichsschicht abgebrochen und vollständig nach Herstellervorgaben neu hergestellt werden. In den Wohnungen besteht ein erheblicher Sanierungsaufwand, weil die Böden aufgrund der anhaltenden Nutzung und Reinigung weiter geschädigt werden.
Die festgestellten Versäumnisse und Fehler werden bei diesem Schadenfall richtig teuer. Die ersparten Aufwendungen für geeignete Stuhl- bzw. Filzgleiter und für einen ordnungsgemäßen Beschichtungsaufbau schlagen mit hohen Sanierungskosten zu Buche. Die geschätzten Kosten liegen sicher bei mehr als 250.000 EUR. Derzeit ringen die am Bau Beteiligten noch um eine Lösung des Problems. Aufgrund des großen Schadenumfanges ist noch keine Einigung in Sicht. Vermutlich wird es zum Rechtsstreit kommen.
Der Autor
Jens Schade ist von der Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden.
Baugutachter Dipl.-Ing. Jens Schade
Am Vogelherd 10 98693 Ilmenau
Tel.: 03677/6899706
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aus
FussbodenTechnik 06/25
(Wirtschaft)