BVPF Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik e.V., BIV Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe

BVPF zur Verbindlichkeit der Angaben zur Belegreife in der DIN EN 1264


Der im ZDB angesiedelte "Arbeitskreis Praxisgerechte Regelwerke in der Fußbodentechnik" (PRIF) hat Stellung genommen zu der 2021 erschienenen "DIN EN 1264-4:2021-08 Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation". In den darin gemachten Aussagen zur Belegreife wird die Estrichnorm DIN18560-1 zitiert, die für die Belegreife von beheizten Calciumsulfatestrichen einen Feuchtegrenzwert von 0,5 CM-% vorgibt.

Dazu der Arbeitskreis PRIF: "Dieser Feuchtegrenzwert wird von den an der Stellungnahme beteiligten bodenlegenden Handwerken als zu hoch angesehen. Für diese Gewerke gilt ein Belegreife-Grenzwert von 0,3 CM-% für beheizte Calciumsulfatestriche als anerkannte Regel, die sich in der Praxis bewährt hat. An der Schnittstelle zwischen den Gewerken Estrichleger und Bodenleger kann es somit zu Regelkonflikten kommen, da gegensätzliche Aussagen von Normen und Fachregeln vorliegen."

Der Arbeitskreis PRIF arbeite an einer Lösung, die alle Beteiligten zufriedenstellen soll. Bis dahin wolle man klarstellen, dass die DIN EN 1264 Teil 4 keine verbindlichen Angaben zur Belegreife macht. Dies erschließe sich aus dem Normtext, der zum Thema Feuchtegrenzwert für die Belegreife sinngemäß feststelle: Sofern verfügbar, sollten europäische und nationale Normen angewendet werden. Wenn keine relevanten europäischen oder nationalen Normen angewendet werden können, werden die Feuchtegrenzwerte für die Belegreife entsprechend der DIN 18560-1 empfohlen.

Es handelt sich hierbei also um eine Empfehlung, nicht um eine verbindliche Regel. Diesen Empfehlungscharakter hat sich der Bundesverband Farbe beim DIN-Normenausschuss "Heiz- und Raumlufttechnik sowie deren Sicherheit" (NHRS), der die Norm erarbeitet hat, bestätigen lassen:

"In der veröffentlichten Fassung von EN 1264-4:2021 werden keine Anforderungen an Belegreifwerte festgelegt. In Abschnitt 4.2.5 stehen lediglich allgemeine Informationen und Empfehlungen zum Belegreifheizen. EN 1264-4:2021 regelt keine Belegreifwerte. Die Norm regelt eine Vorgehensweise des Heizungsbauers zum Belegreifheizen, d. h. zur Trocknung des Estrichs durch Betrieb der Fußbodenheizung. In Tabelle 2 werden Anhaltswerte für den Prozess des Belegreifheizens empfohlen, sofern keine weiteren Vorgaben gemacht werden. Diese Werte wurden auch insbesondere auf Wunsch der Experten aus anderen europäischen Mitgliedsstaaten beibehalten. Es entstehen aus dem Abschnitt EN 1264-4:2021, 4.2.5 "Aufheizen zur Herstellung der Belegreife" keine Anforderungen oder Verbindlichkeit für Estrich- oder Oberbodenleger. DIN 18560 steht nur noch in den Literaturhinweisen."

In Konfliktsituationen kann der Bodenleger folglich auf die Regeln seines Fachs bestehen, die DIN 18560-1 ist bezügliche der Feuchtegrenzwerte für die Belegreife keine allgemein anerkannte Regel der Technik, erklärt die Arbeitsgruppe PRIF. Im Übrigen vertritt sie die Auffassung, dass das Handwerk, das den Untergrund prüft und für die Bodenbelagsarbeiten gewährleistet, selbstverständlich auch die Anforderungen festlegt, die für den jeweiligen Bodenbelag erforderlich sind, um Schäden zu vermeiden.
aus Parkett Magazin 05/22 (Wirtschaft)