BVPF:

5,3 % mehr Lohn für Bodenhandwerker in 2024


Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag für Parkett- und Bodenleger verständigt, der mit Wirkung zum 1. Januar für 24 Monate in Kraft trat. Wie der Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik (BVPF) informiert, erhöhen sich die Entgelte ab 1. März 2024 um 5,3 % sowie ab 1. Januar 2025 um weitere 3,3 %. Die Ausbildungsvergütungen steigen ab 1. März 2024 um 100 EUR sowie ab 1. Januar 2025 um weitere 60 EUR. Außerdem ist die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie für Arbeitnehmer in Höhe von 1.600 EUR sowie in Höhe von 800 EUR für Auszubildende vorgesehen.

Für die Berechnung der Lohnerhöhungen in der Entgeltgruppe 2 liegt der ab 1. Januar 2024 geltende gesetzliche Mindestlohn von 12,42 EUR zugrunde. Ab dem 19. Dezember 2023 sollen die Tarifvertragstexte sowie die Entgelt-Tabellen zur Verfügung stehen. Einzelheiten zur Inflationsausgleichsprämie sind in einem eigenständigen Tarifvertrag (TV IAP) geregelt.
aus FussbodenTechnik 02/24 (Wirtschaft)