BVPF:

Rahmenlehrplan für Restauratoren im Parkettleger-Handwerk liegt vor

Im Dezember 2019 ist die Fortbildungsverordnung zum Restaurator im Handwerk in Kraft getreten; zwischenzeitlich haben der Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik (BVPF) und die ZWH (Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk) den gewerkespezifischen Rahmenlehrplan für Restauratoren im Parkettleger-Handwerk herausgegeben. Jochen Michalik, Vorsitzender des Fachbereichs Restauratoren im BVPF, war maßgeblich beteiligt an der Überarbeitung der Fortbildungsregelung sowie an der Erarbeitung der fachübergreifenden und fachspezifischen Rahmenlehrpläne. An dem fachspezifischen Rahmenlehrplan wirkten aus dem BVPF ferner Thorsten Barth, Dieter Humm, Martin Kranl sowie Prof. Andreas Rapp mit. Die Novellierung der bundeseinheitlichen Fortbildungsverordnung nach §42 HwO für Restauratoren im Handwerk zielt auf das Niveau 7 nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR), dem auch hochschulische Master-Abschlüsse zugeordnet werden. "Damit erhalten die vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben eine angemessene berufliche und gesellschaftliche Wertschätzung", betont der BVPF.
aus Parkett Magazin 06/20 (Wirtschaft)