Die TKB informiert

Anpassung der KRL-Grenzwerte für die Belegreife

Seit Einführung der KRL-Methode wird über die dazu gehörenden Grenzwerte für die Belegreife diskutiert. Nach einer mehrjährigen intensiven Probephase ist sich die Technische Kommission Bauklebstoffe (TKB) jetzt sicher, dass eine Erhöhung auf 80 % für unbeheizte und 75 % für beheizte Estriche durch Daten und Erfahrung gedeckt ist.

Mit Herausgabe des TKB-Merkblatts 18 "KRL-Methode" im August 2018 hat die TKB erstmals Grenzwerte für die Belegreife, gemessen nach der KRL-Methode an mineralischen Estrichen, publiziert: 75 % r. F. für unbeheizte und 65 % r. F. für beheizte Estriche. Diese Werte waren bewusst konservativ, d. h. niedrig gewählt, um bekannten und unbekannten Unsicherheiten Rechnung zu tragen. Auch erfolgte der Hinweis, dass bei hinreichend großer Anzahl von Baustellenversuchen eine Anpassung des Grenzwerts erfolgen könne.

Zwischenzeitlich liegen der TKB über ihren Ringversuch über 500 Datensätze zur parallelen CM-/KRL-Messung vor. Weitere grundlegende Untersuchungen zur KRL-Methode wurden auf der BEB-Sachverständigentagung 2019 vorgestellt. Darüber liegen mit [1] und [2] grundlegende wissenschaftliche Publikationen vor, die alle die Anpassung des KRL-Grenzwerts für die Belegreife stützen. Der Grenzwert für die Belegreife bei der Feuchtebestimmung nach der KRL-Methode beträgt daher zukünftig 80 % r. F. (unbeheizt) bzw. 75 % r. F. (beheizt). Insbesondere für übliche Zementestriche (Mischungsverhältnis 1 : 6) resultieren daraus Trocknungszeiten, die mit denen nach der CM-Methode vergleichbar sind.

Maßgebliche Anstöße zur Entwicklung der KRL-Methode, waren:
-Schwierigkeiten, Estrichzusammensetzungen sicher zu identifizieren,
-Unsicherheiten bei der Beurteilung der Belegreife von beschleunigten Zementestrichen und
-die Einführung der Komposit-Zemente und weitere Änderungen in der Estrichtechnologie.

Bei all diesen Punkten ist eine Beurteilung der Belegreife nach der CM-Methode potenziell problematisch. Ein wesentlicher Vorteil der KRL-Methode ist es, dass sie im Grundsatz materialunabhängig ist und damit auch bei unterschiedlichen Zusammensetzungen eine Beurteilung sicher zulässt. Dies gilt ganz besonders auch bei beschleunigten Zementestrichen. Der Verleger des Bodenbelags benötigt somit keine weiteren Informationen in Bezug auf den Feuchtezustand bei diesen Untergründen. Abzüge von den Grenzwerten bzw. erhöhte Grenzwerte durch Einsatz von Estrichzusatzmitteln, wie sie von manchen Anbietern von Estrichzusatzmitteln propagiert werden, sind somit weder zulässig noch fachlich begründbar.

Zunehmend werden auch Zementestriche mit niedrigen Zementgehalten (Mischungsverhältnis 1:7 bis 1:8) eingesetzt. Die Belegreife dieser sog. "mageren" Estriche kann nach der CM-Methode mit den bekannten Grenzwerten nicht sicher bestimmt werden. Die sichere Bestimmung der Belegreife dieser Estrich ist nur nach der KRL-Methode mit den genannten Grenzwerten möglich.

Die neuen Grenzwerte der KRL-Methode verhindern somit unnötig lange Wartezeiten bis zur Belegreife. Bei üblichen Zementestrichen steht dem Verleger neben der bewährten CM-Messung ein ergänzendes Verfahren zur Feuchtebestimmung zur Verfügung. Bei beschleunigten und "mageren" Zementestrichen liefert die KRL-Methode bei der Bestimmung der Belegreife ein Maß an Sicherheit, wie dies bei der
CM-Messung nicht möglich ist.

Literatur
[1] W. Schnell, Zur Ermittlung von Belegreife und Ausgleichsfeuchte von mineralisch gebundenen Estrichen
[2] Technische Information BEB 02/2013-A
aus FussbodenTechnik 04/20 (Wirtschaft)