Dr. Norbert Arnold:

Aktuelles von der TKB in Kürze


Der TKB-Vorsitzende Dr. Norbert Arnold berichtete über die aktuellen Themen des Zusammenschlussen. Parkett Magazin fasst die wesentlichen Punkte zusammen.

Gruppenprüfungen: Die TKB will Einzelbrandprüfungen von Bodenbelag und Klebstoff durch Gruppenprüfungen ersetzen. Mit dem TFI Aachen und dem Heimtextilien Verband sollen gemeinsame Tests durchgeführt werden. Bei ersten Vorversuchen habe sich herausgestellt, dass der Wärmewiderstand des Klebstoffs bei der Bewertung als maßgeblich erscheint.

Bodenbeläge an der Wand: Es gibt vermehrt Anfragen zum Brandverhalten von Bodenbelägen an der Wand. Die TKB weist darauf hin, dass es sich an Boden und Wand um separate Brandprüfungen handelt, die nicht automatisch übertragbar sind. Auch seien die Ebenheitsanforderungen an der Wand geringer als am Boden. Darüber hinaus sind regulatorische Vorgaben für Wandbeläge zu beachten.

DIN 18560 Estriche im Bauwesen: Die Normungsarbeit an der DIN 18560 Teil 1 allgemeiner Teil ist abgeschlossen. Die Norm führt Schwindklassen ein, mit denen sich Schnellzemente von Zementestrichen mit Estrichzusatzmitteln abgrenzen lassen.

ISO-Norm Bodenbelagsklebstoffe: Der IVK hat die ISO-Norm 22636 für Bodenbelagsklebstoffe vorangetrieben, die die europäische Norm EN 1429 ablösen soll. Ähnlich ist die Situation bei Parkettklebstoffen: Dort soll die ISO 17178 die EN 14293 ablösen.

Normung KRL-Messung: Auf europäischer Ebene gibt es einen Normentwurf für die Messung der relativen Luftfeuchtigkeit nach drei Methoden: die in Deutschland bekannte Entnahme des Stemmgutes ("Probe-Methode"), aus England die "Box-Methode" und die Bohrlochmessung ("Sleeve-Messung"). Grenzwerte sollen in der Norm nicht genannt werden, sondern weiterhin Ländersache sein.

Emicode international: Die in Deutschland bekannten Emicode-Anforderungen für die Kennzeichnung von emissionsarmen Produkten soll international auf ISO-Ebene für emissionsarme Produkte genormt werden.

Zusammenarbeit BVPF: Die TKB unterstützt die Arbeit des Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik (BVPF) an einem Hinweisblatt über Sonderkonstruktionen. Verarbeiter sollen dadurch rechtlich auf der sicheren Seite sein. Die TKB wirkt außerdem an einem BVPF-Merkblatt zur losen Verlegung/Fixierung von Designbelägen mit.

Bauproduktenverordnung: Die Revision der Bauproduktenverordnung wird definitiv kommen. Über diese Verordnung entfaltet die harmonisierte Normierung Gesetzeskraft, somit haftet die EU-Kommission für Fehler in der Normung. Die weiteren Auswirkungen einer Revision seien derzeit offen.

Chemikalien-Kennzeichnung: Die Kennzeichnungspflicht von MIT-haltigen Produkten wird verschärft, es handelt sich um das gängige Konservierungsmittel für Dispersionsprodukte, wie z. B. Bodenbelagskleber. In der Folge müssen Verlegewerkstoffe entweder gekennzeichnet oder umformuliert werden.

Schulungspflicht: Die EU-Verwaltung hat kürzlich eine Verwendungsbeschränkung für diisocynathaltige Produkte verabschiedet. Betroffen sind z. B. Polyurenthanprodukte wie 2K-PUR-Parkettklebstoffe. Die Bezeichnung "Verwendungsbeschränkung" sei irreführend, gemeint sei eine sichere Verwendung der Produkte. "Dafür werden sich alle Verarbeiter und nicht nur die Inhaber der Handwerksbetriebe schulen lassen müssen." Diese Pflicht soll voraussichtlich Anfang 2022 kommen.

Titandioxid: Das in einigen Verlegewerkstoffen enthaltene Titandioxid wurde kürzlich als "krebserregend" eingestuft. Dabei geht es nicht um den Rohstoff, sondern die Pulverform. Die Industrie rechnet ab 2021 mit Einschränkungen für Pulverprodukte, in denen mehr als 1 % Titandioxid enthalten ist.

Recycling: Der europäische Klebstoffverband FEICA strebt eine Zusammenarbeit mit dem europäischen Dachverband (EuFCA) von FEB (elastische Beläge), Heimtextilien Verband (textile Beläge) und MMFA (modulare Beläge) an. Gemeinsam soll das Recycling von Bodenkonstruktionen vorangetrieben werden, das bei der EU-Kommission unter dem Schlagwort "Green Deals" läuft.
aus Parkett Magazin 03/20 (Wirtschaft)