BVPF Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik e.V., BIV Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe

BVPF informiert über E-Rechnungen


Ab November 2020 müssen Auftragnehmer des Bundes ihre Rechnungen elektronisch stellen. Länder und Kommunen müssen bereits ab April 2020 E-Rechnungen entgegennehmen können. Darauf weist der Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik (BVPF) aktuell seine Mitgliedsbetriebe hin. Als zentrale Eingangsplattform für elektronische Rechnungen von Auftragnehmern des Bundes fungiert die "Zentrale Rechnungseingangsplattform" (ZRE): https://xrechnung.bund.de/prod/authenticate.do. Zum gesamten Prozedere der elektronischen Rechnungsstellung hat das Bundesministerium für Inneres (BMI) dem BVPF umfassendes Informationsmaterial zur Weitergabe an die Innungsbetriebe zur Verfügung gestellt.
aus Parkett Magazin 06/19 (Wirtschaft)