Who is who in der Anwendungstechnik

Wie vermeidet man Kellenschläge und deren Folgen?


Kellenschläge lassen sich umschreiben als Unregelmäßigkeiten in der Spachtelmasse, verursacht durch den Achterschlag beim Verarbeiten der Spachtelmasse mit einer Glättkelle. Dieses Thema sorgt immer wieder auf Baustellen für Diskussionen und Auseinandersetzungen. Auf der einen Seite steht der Bauherr, der mit einer gewissen Erwartungshaltung die Belagsverlegung beauftragt und Unebenheiten als optisch störend und mangelhaft empfindet. Auf der anderen Seite der Verleger, der die Verlegearbeiten als Handwerker auszuführen hat. Manchmal liegen Welten zwischen Erwartungshaltung und dem Ergebnis der Verlegung.

Der Hintergrund
Geringfügige Unregelmäßigkeiten unvermeidbar

Was ist ein Kellenschlag und was nicht? Kellenschläge sind nicht mit messbaren Daten belegt. In der DIN 18365 Bodenbelagarbeiten finden sich Hinweise zur Verarbeitung. So ist geeignetes Werkzeug anzuwenden, die Spachtelmasse in Rakeltechnik zu verarbeiten und anschließend mit einer Stachelwalze zu entlüften. Spachtelmassen sind zur Verbesserung der Ebenheit des Untergrunds erforderlich. Aber beim Verarbeiten von Spachtelmassen sind vereinzelte Kellenschläge und geringfügige Unregelmäßigkeiten nicht gänzlich zu vermeiden. Bei erhöhten Anforderungen an die Ebenheit ist eine Schichtdicke > 3 mm zu empfehlen.
Die DIN 18202 führt zu Ebenheitsabweichungen in der Tabelle 3 Zeile 4 aus, dass flächenfertige Böden wie Estriche zur Aufnahme von Bodenbelägen bei erhöhten Anforderungen mit z. B. selbstverlaufenden Massen einen Grenzwert von 1 mm bei 10 cm Messpunktabstand bzw. 3 mm bei 100 cm Messpunktabstand haben dürfen. Diese Norm bezieht sich auf Ebenheitsabweichungen und eben nicht auf Kellenschläge. Von daher ist es verständlich, dass es verschiedene Auffassungen in Bezug auf Ebenheit eines Bodens bzw. zu Kellenschlägen gibt.

Nach der Fertigstellung der Verlegearbeiten sagt so mancher Bauherr: "Das habe ich mir ganz anders vorgestellt." Vorgestellt heißt oftmals, dass durch Internetrecherche und Hochglanzprospekte die Erwartungshaltung sehr hoch ist. Der Verleger versucht mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln den Kunden bestmöglich zu verstehen und zu beraten. Obwohl beide Parteien über den gleichen Sachverhalt reden, haben diese oftmals aber nicht auch das gleiche Verständnis. Moderne Bauweisen mit bodentiefen Fenstern tun ihr Übriges dazu. Der Bauherr erwartet die Erfüllung seiner Vorstellung vom Verleger.

Mein Tipp
Erwartungshaltung gegenüber
Machbarkeit abwägen

Sofern es zum Streitfall mit dem Auftraggeber kommt, ist eine gute Kenntnis der Sachlage wichtig. Es ist nicht sinnvoll, mit den Ebenheitsabweichungen der DIN 18202 zu argumentieren. Bei vielen Belägen reichen die dort genannten Werte zur ordnungsgemäßen Fertigstellung der Verlegearbeiten nicht aus, insbesondere wenn es um eine optische Bewertung geht. Die Ausführungen im Technischen Hinweisblatt 02 des Bundesverbands Parkett und Fußbodentechnik geben zusätzlich zur DIN 18202 weitergehende Informationen, tragen aber im Streitfall auch nicht zur Lösungsfindung bei.

Vielmehr ist das Hinweisblatt dazu gedacht, allen Beteiligten vorab aufzuzeigen, wie der Unterboden für den jeweiligen Belag entsprechend vorbereitet werden kann. Zudem gibt es noch das Diskussionsthema Streiflicht und wie dies in die Bewertung mit einzubeziehen ist. An dieser Stelle lässt sich die BSR-Richtlinie von 10/1997 zitieren:

"Streiflicht-Gegenlicht, das durch bauliche Gegebenheiten unveränderbar auch bei gebrauchsüblicher Nutzung vorliegt, ist zu beachten." Heißt also, bodentiefe Fensterfronten sind bei der Bewertung auch zu beachten. Legt der Bauherr allerdings eine Taschenlampe auf dem Boden, um Kellenschläge deutlich zu machen, dann ist dies nicht mit in die Bewertung einzubeziehen.

Einen generellen Tipp gibt es nicht, da jedes Bauvorhaben und jeder Kunde individuell ist. Ein Lösungsweg ist aber, ein gemeinsames Verständnis und eine gemeinsame Vorstellung über die Erwartungen und deren Machbarkeit zu finden. Dabei ist ein ausführliches Gespräch mit Erklärungen die Grundlage, auch wenn die Zeit knapp und der Kunde schwierig ist.

Bei der Verarbeitung von Spachtelmassen ist sicherlich bekannt, dass
-in mindestens 3 mm Dicke zur rakeln und zu entlüften ist,
-insbesondere bei Anrampungen hinreichend genug mit standfester Spachtelmasse vorab ausgezogen wird,
-der Wasserbedarf der Spachtelmasse einzuhalten ist,
-für den Verlauf der Spachtelmasse ein ordentlich grundierter Untergrund erforderlich ist,
-das normativ geforderte Raumklima einzuhalten und insbesondere Zugluft zu vermeiden ist.

Wenn die Arbeiten weiterhin bei guten Lichtverhältnissen ausgeführt werden, liegen in der Regel gute und nicht zu beanstandende Oberflächen vor. Und sollte es im Stress des Alltags doch mal einen Kellenschlag geben, gibt es dafür standfeste Feinspachtelmassen. Damit kann vor der Verlegung ohne vorherige Grundierung direkt "fein" gespachtelt werden. So lassen sich kleine Unebenheiten kaschieren. Nach kürzester Trocknungszeit kann direkt die Belagsverlegung erfolgen, hoffentlich zur Zufriedenheit aller Beteiligter.

Fazit: Die überwiegenden Flächen werden einwandfrei ausgeführt. Sollte es zu Kellenschlägen kommen, besteht die Möglichkeit der Feinspachtelung. Im Streitfall ist zu prüfen, ob es sich wirklich um Kellenschläge handelt. In jedem Fall ist mit dem Auftraggeber eine Lösung zu suchen. Denn einen Streit mit einem Kunden kann man nicht gewinnen. Deswegen ist das gemeinsame Verständnis vorab so wichtig.
aus FussbodenTechnik 04/19 (Wirtschaft)