A.S. Création

Es bleibt bei 5 Mio. EUR Bußgeld in Frankreich


Ein Berufungsgericht in Paris hat Bußgelder der französischen Kartellbehörde in Höhe von 5 Mio. EUR gegen die zu A.S. Création gehörenden Gesellschaften SCE und MCF Investissement bestätigt und damit eine vorhergehende Reduzierung der Summe auf 2,1 Mio. EUR aufgehoben. Wie der deutsche Tapetenhersteller mitteilt, hätte das neue Urteil des Berufungsgerichts - sollte es rechtskräftig werden - keinen Einfluss auf die Ertragslage von A.S. Création. Das ursprünglich festgesetzte Bußgeld in Höhe von 5 Mio. EUR sei bereits im Konzernabschluss 2014 in voller Höhe als Aufwand berücksichtigt worden. Auf die Finanzlage des Unternehmens hätte das Urteil ebenfalls keine Auswirkungen, da aufgrund der gesetzlichen Regelungen in Frankreich die ursprünglich festgelegen Bußgelder bereits in voller Höhe bezahlt werden mussten.
aus BTH Heimtex 02/19 (Wirtschaft)