19. Internationales BEB-Sachverständigentreffen, Schweinfurt

Branchentreff erreichte knapp 300 Teilnehmer

Die Organisatoren Simon Thanner und Michael Schlag zeigten sich sehr zufrieden mit dem diesjährigen Sachverständigentreffen in Schweinfurt. Der Obmann des Arbeitskreises Sachverständige im Bundesverband Estrich und Belag (BEB) und deren Vorsitzender konnten 297 Teilnehmer bei der 19. Ausgabe des Branchentreffs verzeichnen. Mit den zwölf zusammengestellten Fach-themen hatten sie offenbar genau die richtige Mischung ausgewählt.

Mit 297 Teilnehmern und 35 Ausstellerständen der Industrie war das vom Institut für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung organisierte BEB-Sachverständigentreffen noch besser besucht als in den Vorjahren. In seiner Begrüßungsrede berichtete der BEB-Vorsitzende Michael Schlag darüber, dass es in Berlin Anzeichen für die Wiedereinführung der Meisterpflicht gebe. Falls seine Einschätzung korrekt ist, wäre das für die betreffenden Gewerke eine bahnbrechende Verbesserung. "Dies ist eine Forderung des Handwerks, die seinen Niederschlag in dem Koalitionsvertrag der Regierung gefunden hat." Schlag unterstrich die Notwendigkeit der Meisterpflicht mit einer Studie des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), wonach in den Gewerken Estrich, Fliesen und Betonwerkstein die Ausführungsmängel seit der Abschaffung der Meisterpflicht im Jahr 2004 stark angestiegen sind. Dadurch sei nicht nur ein hoher wirtschaftlicher Schaden entstanden, sondern auch der Verbraucherschutz wurde vernachlässigt. Schlag versprach, sich persönlich weiter für die Wiedereinführung der Meisterpflicht einzusetzen.

Der BEB-Vorsitzende stellte außerdem den Erfolg der Ausbildungsinitiative unter www.das-ist-bodenhandwerk.de dar. Es seien bereits 900 Lehrstellen in den vier Berufen Bodenleger, Parkettleger, Raumausstatter und Estrichleger vermittelt worden. Schlag rief insbesondere die Estrichfachbetriebe dazu auf, ihre Lehrstellen auf der Webseite auszuschreiben. Die Initiative hat außerdem zwei interessante Werbe-Tools entwickelt: Einen "Das ist Bodenhandwerk"-Promotionsstand, der von Betrieben gemietet oder gekauft werden kann, um Jugendlichen bei Jobbörsen den eigenen Handwerksbetrieb vorzustellen. Außerdem zeigte Schlag in Schweinfurt einen erklärenden Film, der die Vermittlung von Lehrstellen auf www.das-ist-bodenhandwerk.de visualisiert.

Schlag ging außerdem kurz auf die modifizierten Verbandsstrukturen ein: Seit dem 1. Juli 2018 ist die Geschäftsführung des Bundesverbands Estrich und Belag (BEB) und des Bundesverbands Parkett und Fußbodentechnik (BVPF) in Berlin angesiedelt. Der Sitz des BEB und des Instituts für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung sei nach wie vor in Troisdorf.

"Die BEB-Mitglieder sind unverändert eingeladen, dort ihre Prüfungen durchführen zu lassen." Mit der Verlegung der Geschäftsführung nach Berlin sei man näher an die politischen Entscheidungsträger herangerückt.

Simon Thanner wies in seiner Einführung darauf hin, dass das 1. BEB-Sachverständigentreffen im Jahre 2000 lediglich 139 Besucher zählte. Von den 297 Teilnehmern seien in diesem Jahr 92 als Aussteller dabeigewesen. Bei der aktuellen Veranstaltung kamen sie neben Deutschland aus Österreich, Schweiz, Niederlanden und Luxemburg. Bei dem diesjährigen BEB-Sachverständigentreffen reichten die Themenkomplexe von Bauphysik und Toleranzen über beheizte und gekühlte Fußbodensysteme, Recht, keramische Fliesen bis hin zu Fällen aus der Sachverständigenpraxis.

FussbodenTechnik fasst die Vorträge in Kurzform zusammen.


Prof. Matthias Zöller, öbuv. Sachverständiger von der IHK Pfalz
Abdichtung erdberührter Bodenplatten

Kurz-Zusammenfassung: Prof. Matthias Zöller startete seinen Vortrag mit dem vorweggenommenen Ergebnis: "Sie brauchen keine Abdichtungen auf Bodenplatten." Wasser könnte auch bei angenommener kapillarer Leitfähigkeit nicht aus dem Beton austreten. Abdichtungen seien daher nicht erforderlich, sondern höchstens Kapillarsperren, weil es durch Konstruktionsbeton keine kapillare Leitfähigkeit bei Wasser gebe.

Auf den Punkt gebracht kann man sagen: Die normative Abdichtung und der Schutz vor Baufeuchte sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Jede Bodenplatte weist eine Restfeuchte auf, sodass der Verleger seine Bodenbeläge davor schützen muss. Prof. Zöller bejahte den grundsätzlichen Schutz der Bodenbeläge vor Baufeuchtigkeit, aber verneinte die grundsätzliche Abdichtung auf Bodenplatten.

Interessantes Detail am Rande: Prof. Zöller stellte unmissverständlich klar, dass die Aufgabe einer EU-Norm darin bestehe, technische Inhalte, aber nicht Werkvertragsrecht zu regeln. Gemeint ist damit die Frage: Wer ist verpflichtet, etwas zu tun? Aus diesem Grunde wurden die Zuständigkeiten innerhalb der Abdichtungsnorm in deren Anhang verschoben, weil dies in der Norm selbst nicht stehen dürfe. Prof. Zöller appellierte an die Ausführenden und die Unternehmen, bei Planung und Bewertung den eigenen Kopf einzuschalten und sich nicht normengläubig zu verhalten.


Jan Mörchel, Akustiker in der Abteilung F & E von Knauf
Details zu Schall und Trittschall

Kurz-Zusammenfassung: Schall-Emissionsschutz beschäftigt sich mit der Frage, was von außen an Lärm in ein Gebäude gelangt - durch Industrieanlagen, Straßenverkehrslärm, Fluglärm, aber auch in Form von Raumakustik. Die von Jan Mörchel vorgestellte Bauakustik ist ein kleiner Teilbereich. Dort unterscheidet man zwischen Luft- und Körperschall bzw. Trittschall.

Mörchel ging der Frage nach, welche Anforderungen im Bezug auf Schallschutz überhaupt gefordert werden. Der Referent bezeichnete DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" als das Maß der Dinge, was die Mindestanforderungen angeht. Alles andere sei privatrechtlich zu vereinbaren. Beim Trittschall habe es eine normative Veränderung gegeben: Früher war ein Grenzwert von 53 dB vorgeschrieben, mittlerweile sind es 50 dB. Es gibt eine Ausnahme: Auf Holzbalkendecken gilt weiterhin 53 dB, zumindest bis 2021, wenn die Norm nochmals bearbeitet werden soll, so Mörchel.

Der Akustiker zeigte typische Schall-Schadensbilder im Zusammenhang mit einem abgeschnittenen Randdämmstreifen. Er fragte: Wie lang muss ein Randdämmstreifen sein und wann darf er abgeschnitten werden? Die korrekte Antwortet lautet: "Der Randdämmstreifen darf erst abgeschnitten werden, wenn der Bodenbelag verlegt wurde, um Schallbrücken vermeiden zu können." Es sollte ein weicher Dämmstoff zum Einsatz kommen, um das Bauteil Estrich entkoppeln zu können.

Unangenehm für Bewohner ist auch ein tiefes Wummern, das man als Estrichdröhnen bezeichnet - ein Problem auf Holzbalken- aber auch auf Massivdecken. Zu diesem Effekt kommt es beispielsweise auch durch barfuß laufende Kleinkinder, weil gerade diese Frequenzen besonders zu hören sind. Um das Estrichdröhnen zu minimieren, empfahl Mörchel zwei Maßnahmen: "Die dynamische Steifigkeit reduzieren und die Masse des Estrichs erhöhen." Für eine gute Decke müsse man die Resonanzfrequenz - die Einwirkung der Schallausbreitung - auf deutlich unter 50 Herz minimieren.

Tipp: Beim Einbau von Treppen sollte auf eine konsequente Entkopplung geachtet werden, da der Nachbar sonst jeden Schritt hört. Das gilt nicht nur für die Estrichplatte, sondern für alle Elemente, auf denen gelaufen wird. Der Weg des Schalls geht nicht nur durch ein Bauteil direkt hindurch, sondern auch den Weg über die flankierenden Bauteile, wie Mörchel erklärte.


Bertram Abert, Sachverständiger
Ungenormte Warmwasserfußbodenheizungen

Kurz-Zusammenfassung: Bertram Abert wies darauf hin, dass ungenormte Warmwasserfußbodenheizungen Sonderkonstruktionen sind und nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Es könne bei Angeboten über eine Sonderkonstruktion durchaus eine von den allgemein anerkannten Regeln der Technik abweichende Vereinbarung getroffen werden. Dazu bedürfe es jedoch der Aufklärung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber. Abert empfahl dringend, sich dieses vom Auftraggeber unterschreiben zu lassen. In der Regel werden dabei Herstellerempfehlungen oder Richtlinien zugrunde liegen. Der Referent warnte allerdings vor fehlender Erfahrung mit dem Hersteller und dem damit verbundenen höheren Risiko.

Für den Fall, dass die ungenormte Warmwasserfußbodenheizung von dem Ausschreibenden gewünscht wird, muss der Verarbeiter Bedenken anmelden. Es könne vereinbart werden, dass nur das Bausoll erfüllt werden soll. Ordnet der Auftraggeber nach der Aufklärung das Erfolgssoll nicht an, dann ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die entsprechenden Mehrleistungen auszuführen. Aberts Praxistipp lautete, möglichst eine Vereinbarung herbeizuführen.

Die Anmeldung von Bedenken gemäß § 4 Ziff. 3 VOB/B sei notwendig, wenn die Aufklärung über die Nichteinhaltung der damit verbundenen Konsequenzen und Risiken nicht fruchtet. Die Bedenkenanmeldung müsse immer gegenüber dem Auftraggeber schriftlich erklärt werden, der Architekt reiche im Regelfall nicht aus.

Tipp: Abert empfahl den Sachverständigen, sich mit den Begriffen "Sonderkonstruktionen" und "Allgemein anerkannten Regeln der Technik" eher zurückzuhalten.


Ralf Ertl, Obmann der Norm DIN 18202
Toleranzen im Hochbau

Kurz-Zusammenfassung: "Die Norm DIN 18202 Toleranzen im Hochbau kann nur ganz grundsätzliche Grenzwerte liefern. Sie bietet allerdings eines ganz sicher nicht: Eine konkrete Lösung für den Einzelnen", das machte Ralf Ertl zu Beginn deutlich. Die Norm könne lediglich Grundsätzliches beschreiben, aber keine Einzelfalllösung anbieten. In der Norm ist eindeutig definiert: Für Höhenversätze - die für die Fußbodenbranche und ihre Sachverständigen besonders interessant sind - findet DIN 18202 keine Anwendung. Stattdessen greifen im öffentlichen Bereich z. B. die Regelungen der Berufsgenossenschaften zu Höhenversätzen in Form von Stolperfallen.

Die Norm folgt dem sogenannten "Grundsatz der Bemessung". Ertls Überzeugung lautete: "Statistisch liegen die meisten baulichen Ergebnisse innerhalb des Toleranzrahmens, wenn mit durchschnittlicher Sorgfalt gearbeitet wird." Warum braucht man die Toleranzen dann überhaupt? "Im Sinne der Norm DIN 18202 hat man Toleranzen gefunden, weil man vor allem das Problem im Auge hatte, vorgefertigte Bauteile auf der Baustelle anliefern zu müssen. Dann wäre es sehr misslich, wenn man das Bauteil nicht montieren kann, weil es nicht passt und müsste es aufwendig vor Ort nacharbeiten", so Ertl. In den 1960er und -70er Jahren haben Bauffertigteile zugenommen, sodass eine allgemeingültige Vereinbarung mit Toleranzen gesucht wurde. Die Werte aus DIN 18202 gehen zurück auf die Überlegung: Wie müssen die Toleranzen aussehen, damit man Bauteile zusammenfügen kann. Ertl schloss ganz bewusst die gestalterische Anforderung aus: "Es ging nicht darum, wie Bauteile hinterher möglichst schön aussehen."

Es gibt eine Reihe von ATVen und Normen, die auf DIN 18202 verweisen. Stellt sich die Frage: Was gilt für die Ausführung? "In der Regel haben wir ein Bausoll in Form eines Bauvertrags oder einer Leistungsbeschreibung vorliegen", so sei die übliche Ausgangslage. Selbst wenn nichts vereinbart ist, gilt DIN 18202 auch dann, weil die Toleranzen das beschreiben. Man kann sagen: Der Besteller, der nichts gefordert hat, bekommt das, was die Toleranzfelder beschreiben.

Die Herausforderung bestünde darin, die durchschnittlich übliche Beschaffenheit zu beschreiben, weil man das schwer an ganz konkreten Zahlen festmachen könne, da es so viele Einzelfälle gibt. Deshalb bleibt es bei der Formulierung "Standardleistungen", "üblich" und "übliche Ausführungsart".

Die Norm sagt aber auch, wenn es für den Einzelfall erforderlich ist, müsse man höhere Genauigkeiten vereinbaren. Dies sei ein ganz klarer Hinweis, dass die genannten Toleranzen ein Grundsatz sind, aber nicht abschließend für alle Fälle. Immer, wenn man aus nichtfunktionalen, sondern optischen Gründen eine größere Genauigkeit möchte, kann man diese vereinbaren. Das gilt auch für die Höhenversätze von Bodenbelägen beispielsweise in Türdurchgängen.


Bernhard Lysser, Sachverständiger
Konstruktiver Holzschutz im Holzterrassenbau

Kurz-Zusammenfassung: Bernhard Lysser zeigte Schadensbilder von Holzterrassen, wo zwischen den Dielen Pflanzen durchwuchsen, aber auch gefährliche Unebenheiten von Terrassendielen. Er betonte, dass es eigentlich sehr wenige Grundsätze für den fachgerechten Einbau einer Holzterrasse gebe, aber diese müsse man einhalten. Dazu zählen Vorgaben über Unterkonstruktion, Befestigung und Oberflächenschutz. "Wenn man sich wenige Minuten Zeit nimmt, hat man hinterher auch eine Terrasse, die funktioniert", so lautete Lyssers Überzeugung. Für ihn beginnen die Schäden immer bereits in der Planung. Für die Verlegung von Massivholzdielen gibt es nicht sehr viele Verlegeanleitungen, allerdings bei einer Vielzahl von WPC-Dielenherstellern. Sehr hilfreich ist das Merkblatt 35 "Holzterrassen" von der Interessengemeinschaft der Schweizerischen Parkett-Industrie (ISP), das man unter www.parkett-verband.ch herunterladen kann.

Lysser gab eine Reihe von wertvollen Tipps: Auf gerillten Terrassendielen gibt häufig Wasserpfützen, die stehenbleiben. Auf glatten Flächen hingegen könne das Wasser abfließen. Damit sei eine glatte Oberfläche grundsätzlich weniger rutschig als eine gerillte. Lysser empfahl Antirutschmatten bei Regenwetter zu verlegen.

Das A und O einer funktionierenden Holzterrasse sei die Unterkonstruktion. Wenn das Erdreich als Unterkonstruktion zum Einsatz kommt, sei ein Wuchsschutz notwendig, um einen Bewuchs von unten zu vermeiden. Ideale Untergründe seien Terrassenplatten, Betondecken und Gussasphalt mit einem Gefälle von mindestens 2 %, damit das Wasser über die gesamte Fläche ablaufen kann. Wie alt eine Holzterrasse wird, hängt im Wesentlichen von der Holzart und von der Konstruktion ab. Man kann mit einer Lebensdauer von zehn bis 15 Jahren rechnen.

Fazit: Der konstruktive Holzschutz im Terrassenbau darf keine Dauerfeuchte und -nässe von unten erhalten. Keine Vliese und keine Granulatmatten als "Dachhaut" einsetzen, oben muss eine glatte, wasserführende Folie vorliegen. Auflage- und Befestigungsdistanzen müssen beachtet werden, Distanzhalter für Holztrocknung zwischen Dielen und Latten einsetzen. Die Terrassendielen müssen überall mit Fugen montiert werden - außen, dazwischen und stirnseitig.


Manfred Weber, stellvertr. Bundesinnungsmeister BVPF
Holzböden auf gekühlten Fußbodenkonstruktionen

Kurz-Zusammenfassung: Manfred Weber beschrieb, dass Planer und Parkettleger bei der Parkettverlegung häufig vor der Verlegung nicht wissen, dass eine Fußbodenheizung unter dem Parkett nicht nur zum Heizen, sondern auch zum Kühlen eingesetzt werden soll. Typische Schäden bei Holzböden auf gekühlten Fußbodenkonstruktionen seien Schüsselungen des Parketts, komplette Parkett-Ablösungen, Ablösungen der Parkett-Deckschichten sowie Fugen im Parkett.

Ein Fertigparkett wird in der Regel mit 7 % Holzfeuchte (+/- 2 %) eingebaut. Im Sommer entsteht automatisch eine Auffeuchtung auf 11 % Holzfeuchte. Kommt eine Fußbodenkühlung zum Einsatz, steigt die Auffeuchtung auf 13 %. Mit Hilfe der App "Faktum Wood Calculator" machte Weber den Zusammenhang zwischen Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit deutlich.

Beispiel: In einem Raum herrscht eine Luftfeuchtigkeit von 50 % bei 26 °C, die Holzfeuchte des Parketts beträgt 8,9 °C. Wird der Raum im Sommer über eine Fußbodenkühlung auf 21 °C gesenkt, steigt die Luffeuchtigkeit auf 68 % und die Holzfeuchte auf 12,2 %. Diese Veränderung ist laut Weber noch im zulässigen Rahmen.

Im Sommer können die klimatischen Bedingungen im Köln/Bonner Raum durchaus 28 °C und 65 % Luftfeuchte betragen. Werden die 28 °C nur zwei Kelvin heruntergekühlt, steigt die Luftfeuchtigkeit von 65 auf 73 % und sorgt für eine Holzfeuchte von 13,4 %. Diesen Wert würde der Sachverständige bereits als "Wasserschaden" einstufen. Im Gegensatz zur keramischen Fliese, wo es im Zuge der Taupunktbildung zu Feuchtigkeit auf der Fliese kommt, entsteht der Schaden beim Parkett wesentlich früher.

Weber zitierte den Bundesverband Flächenheizung zur Eignung von Bodenbelägen auf Fußbodenheizungen: "Ob keramische Fliesen, Platten- oder Betonstein, Textilbeläge oder PVC, Linoleum, Parkett oder Kork, ihrer Bodenbelagswahl sind grundsätzlich keine Grenzen gesetzt, solange sie für die Anwendung geeignet sind." Der Endverbraucher könne aber laut Weber nicht erkennen, welche Gefahren bei der Fußbodenkühlung entstehen.

Hilfreich im Falle der Fußbodenkühlung von Parkett könnte ein Datenblogger mit akustischer Warnfunktion sein. Weber empfahl außerdem bei Holzbelägen im Winter Luftbefeuchter einzusetzen und zu versuchen eine Luftfeuchte von 40 % zu erreichen. Zu große Schwankungen werde kaum ein Parkett auf Dauer mitmachen, weil es stark "gestresst" werde. Wenn man sich für eine Fußbodenkühlung entscheide, müsse man auch im Winter etwas für das Parkett tun.

Webers Fazit: Aus den bisher begrenzten Erkenntnissen mit Parkett auf Fußbodenkühlung muss geschlossen werden, dass keinesfalls (nicht einmal kurzfristig) Fußbodentemperaturen unterschritten werden dürfen, die zu einer relativen Luftfeuchte von 75 % und höher an der Fußbodenoberfläche führen. Unter normalen Bedingungen bedeutet dies, dass Fußbodentemperaturen auch kurzfristig nicht mehr als vier Kelvin unter der Raumlufttemperatur liegen dürfen. Für Schäden von Holzböden auf gekühlten Fußbodenkonstruktionen ist nicht nur die Wahl des Parketts, sondern auch die Steuerung der Klimaanlage von grundsätzlicher Bedeutung.


Heinz-Dieter Altmann, Sachverständiger
Ausführung von Fugen

Kurz-Zusammenfassung: Heinz-Dieter Altmann behandelte Problemfälle, die beim Einbau von Fugen in schwimmende Estriche bzw. dann bei deren Übernahme in den Belag entstanden sind. Fugen im Bauwesen sind schmale Zwischenräume, die den Baukörper, Teile von Konstruktionen, z. B. Wände von schwimmenden Estrichen oder auch Fußbodenflächen trennen. Sie müssen im Fußboden geradlinig oder entsprechend den planerischen Vorgaben verlaufen.

Das Entstehen von Fugen ist ein gewollter toleranz- oder auch herstellungsbedingter Vorgang. Fugen können einerseits Bewegungen wie Setzungen, Formveränderungen, Längenänderungen aufnehmen oder dem Schallschutz dienen. Andererseits dienen Fugen auch zum Ausgleich von Toleranzen der Belagstoffe, z. B. bei keramischen Fliesen und Platten, Beton- und Naturwerksteinplatten sowie als Möglichkeit, gezielt architektonische Effekte zu verwirklichen. Aus diesen vielfältigen Möglichkeiten ergibt sich die Notwendigkeit, Fugen zu planen. Im Vortrag wurden mehrere Schadensursachen mit Bildern aufgezeigt und bewertet. Als eine positive, gewerkeübergreifende Planung und Ausführung wurden die zur Heizung und Kühlung konzipierten Böden mit Naturwerksteinbelägen im Flughafen Berlin-Brandenburg genannt.

Fazit: Planung und Ausführung von Fugen in Estrichen sind komplexe Vorgänge, weil eine Vielzahl von Randbedingungen zu beachten ist. Fehler während der Ausführung werden oft erst bemerkt, wenn der Bodenleger reklamiert. Als Folge werden dann Kompromisse eingegangen, die sich später als Schwachpunkt erweisen.


Heinz-Dieter Altmann, Sachverständiger
Auswertung eines Schadensfalls bei zementären Fugen

Kurz-Zusammenfassung: Ausbrechende Fugen in den Bädern eines Hotels bis hin zu Wasserschäden an den Decken führten zu einer Reklamation beim Generalunternehmer. Die Begutachtung ergab allerdings, dass die keramischen Fliesenarbeiten nicht die Ursache für die vorhandenen Probleme sein konnten, sondern der unsachgemäße Einsatz einer starken Midosulfonsäure bei der Reinigung. Der Nachweis wurde zuerst analytisch und später in Form eines Musterversuchaufbaus mit unterschiedlichem Reinigungsprozedere geführt.

Eine ausführliche Darstellung dieses Schadensfalls wird in einer kommenden Ausgabe von FussbodenTechnik veröffentlicht.

Prof. Albert Stein, Sachverständiger
Entkopplung von Fliesenbelägen

Kurz-Zusammenfassung: Prof. Dr. Stein referierte über den Einsatz der Entkopplung auf das Tragverhalten von keramischen Fliesenbelägen. Die Erwartung an eine Entkopplung sind eine frühere Belegung von Estrichen, Ausgleich von Schwindverformungen, Ausgleich von Temperaturverformungen, Abdichtung von Untergründen, Verbesserung von Wärme- bzw. Trittschallschutz sowie Verhinderung von Verbundkonstruktionen. Der Referent stellte unterschiedliche Entkopplungssysteme vor und diskutierte deren erwünschte bzw. unerwünschte Eigenschaften. Zu letzteren gehört eine größere Durchbiegung, was automatisch die Beanspruchung des Belags auf Biegung erhöhen kann.

Mit Berechnungen zur Differenzverformung zwischen unterschiedlichen Belagsarten und Unterkonstruktionen auf Basis von Zement- bzw. Calciumsulfat-Bindemitteln bei einer Temperaturdifferenz von 20 Kelvin wurden die Grenzen von Feldgrößen aufgezeigt. Bei Versuchen zum Scherverhalten unterschiedlicher Entkopplungsmatten wurden gravierende Unterschiede festgestellt, d. h. die Eigenschaften der Entkopplungssysteme müssen vom Hersteller explizit definiert werden, um eine fachlich korrekte Entscheidung durch den Planer bzw. Handwerker treffen zu können.

Als Fazit für die Wirksamkeit nannte Prof. Stein
bei der Bewertung der Schubsteifigkeit einer
Entkopplung folgende Aspekte:
- Bei Entkopplungen ohne Verbund ist die Schubsteifigkeit ohne Bedeutung.
- Mit zunehmender Schubsteifigkeit erhöhen sich die Zwängungskräfte.
-Mit zunehmender Estrich- und auch Belagssteifigkeit erhöhen sich die Zwängungskräfte.
-Mit abnehmender Belagdicke erhöhen sich die Spannungen.
-Je größer die Schubsteifigkeit, umso geringer ist die entkoppelnde Wirkung.
-Bei Entkopplungen ohne Verbund ergeben sich die Beanspruchungen aus der Reibung.
-Große Feldabmessungen können beim Schwinden von Estrichen nicht wirksam entkoppelt werden.

Letzterer Fakt ist besonders wichtig, weil oftmals die Idee aufkommt, über eingebaute Entkopplungen hinweg Fugen im Untergrund zu überbrücken und dadurch größere Felder im Belag zu erzielen. Im Vortrag wurden unterschiedliche Konstruktionen und Belastungen wie Flurförderzeuge und Regale durch Berechnung auch an Schadensfällen bewertet.

Zusammenfassend zog der Referent
folgende Schlussfolgerungen:

-Die gebräuchlichen Bemessungsverfahren sind für Beläge mit Entkopplung nicht geeignet.
-Die Bruchlast des Belags kann als Hilfe für die konstruktive Auslegung von Belägen dienen.
-Die Beanspruchung des Belags ist von der Qualität der Verlegung abhängig.
-Beläge und Tragschicht werden durch unterschiedliche Materialeigenschaften systembedingt zusätzlich beansprucht.
- Entkopplungsmatten reduzieren die Tragfähigkeit der Beläge.
-Die Kombination von lokaler Beanspruchung und systembedingter Beanspruchung kann zur Reduzierung der Nutzung der Bodenkonstruktion führen.

Fazit: Es ist also ein Irrglaube, dass Entkopplungen immer ein probates Mittel sind, um echte Verbesserungen zu erzielen.


Volker Schlehe, Jurist der IHK München
Neues vom Sachverständigenrecht

Kurz-Zusammenfassung: Der Vortrag beinhaltete die Digitalisierung, den elektronischen Rechtsverkehr und das neue Datenschutzrecht, das an dieser Stelle nicht thematisiert wird.

Ziel der Digitalisierung sei es, bei Papier, Druck bzw. Archivierung von Akten und Gutachten Kosten und Zeit einzusparen, vor allem wenn viele Parteien in eine Sache involviert sind und umfangreiche Gutachten erstellt und verteilt werden müssen. Weiterhin ist eine sofortige Übermittlung möglich. In diesem Zusammenhang wurde allerdings auf die großen Datenmengen verwiesen, vor allem wenn technische Zeichnungen versendet werden müssen. Hier gibt es noch Klärungsbedarf, denn Rechtssicherheit, Integrität und Authentizität sowie Vertraulichkeit und Datensicherheit müssen gewährleistet sein.

Es wurde im Vortrag auf die unterschiedlichen Plattformen der Datenübertragung verwiesen. Jedes elektronische Dokument muss nach § 130a ZPO mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein und auf einem sicheren Übermittlungsweg versandt werden. Sachverständige tragen die Verantwortung für eine fälschungssichere, der Papierform adäquaten Übermittlung.

Im Vortrag wurde ein Überblick zum Stand des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz gegeben. Dieser sei zwar im Moment in den Bundesländern unterschiedlich, aber bis zum Jahr 2022 ist der elektronische Rechtsverkehr für alle 165.000 Anwälte in Deutschland verbindlich. Bei der IHK München läuft derzeit ein Pilotprojekt "Qualifizierte elektronische Signatur für Sachverständige". Die elektronische Signatur soll ein EU-Standard mit einem Personenzertifikat werden, wobei die Ausgabestellen ausschließlich sogenannte Vertrauensdienstanbieter sein werden, die unter der Aufsicht der Bundesnetzagentur stehen. Schlehe erläuterte: "Die IHK-Signaturkarte mit Sachverständigenattribut enthält eine qualifizierte elektronische Signatur, die im elektronischen Rechtsverkehr die Unterschrift und den Sachverständigenrundstempel ersetzt." Das funktioniert so: Zur Übermittlung wird ein spezielles Datenlesegerät übergeben, das beim Erlöschen der Bestellung zurückzugeben ist. Der Versuch mit der elektronischen Signatur sei positiv verlaufen und wird den Kammern zur Realisierung empfohlen. Der Austausch von Daten vom Gericht an den Sachverständigen sei allerdings noch ungeklärt.


Thomas Allmendinger, Parkettlegermeister und Sachverständiger
Was ist nebelfeucht?

Kurz-Zusammenfassung: In einem Kurzbeitrag erläuterte Thomas Allmendinger den Unterschied zwischen üblichem "Wischen" und "nebelfeucht Wischen", was bei bestimmten Belagsarten wie Hölzern und Laminat als Reinigungsprozedere vorgeschrieben ist. In sehr anschaulicher Form wurde demonstriert, dass Letzteres eine Verteilung von Schmutz ist, da dieser beim nebelfeuchten Wischen nicht wirkungsvoll aufgenommen wird.


Peter Schwarzmann, Sachverständiger
Farbänderung bei textilen Bodenbelägen durch Nutzung

Kurz-Zusammenfassung: Peter Schwarzmann schilderte einen Schadensfall mit Nadelvliesplatten, die aus hochwertigen schwarz-weißen Polyamidfasern bestanden und extreme dunkle Laufspuren aufwiesen. Auf den ersten Blick lag ein eindeutiger Fall von schlechter Reinigung vor. Durchgeführte Reinigungsversuche zeigten aber, dass es nach der Reinigung noch schlimmer wurde. Erst die mikroskopische Untersuchung der Fasern ergab, dass die weißen Fasern im Belag nicht lichtstabil waren, porös wurden und deshalb Verschleiß zeigten. Übrig blieben die stabilen schwarzen Fasern, die als dunkle Laufspuren erkennbar waren.

Schwarzmann zog das Fazit: Manches erscheint einfach und ist doch komplizierter als man zuerst angenommen hat. Der zweite Blick auf alle möglichen Fakten sei deshalb wichtig.
aus FussbodenTechnik 01/19 (Wirtschaft)