ETTF European Timber Trade Federation

Binnenmarktregeln sollen auch nach Brexit gelten


Die Timber Trade Federation (TTF) hat die britische Regierung aufgefordert, in den laufenden Brexit-Verhandlungen mit der EU-Kommission eine Fortführung der bisher angewendeten Regeln für Importe aus EU-Ländern zu vereinbaren. Danach sollen beim Außenhandel zwischen der EU und Großbritannien auch nach März 2019 keine Zollanmeldungen erforderlich sein. Auch soll das derzeit übliche System zur Mehrwertsteuerzahlung weiterhin angewendet werden. Darüber hinaus tritt die TTF dafür ein, die gegenseitige Anerkennung von Normen und Standards beizubehalten.

Falls mit der EU keine Einigung erzielt wird, müssten Importeure künftig für eingeführte Holzprodukte die Mehrwertsteuer in Höhe von 20 % im Voraus und nicht wie bisher üblich erst nach dem Weiterverkauf bezahlen. Zollanmeldungen würden die Abfertigungszeiten erheblich verlängern.

Sollten die aktuellen bzw. vergleichbaren Regeln für den Außenhandel mit der EU künftig nicht mehr gelten, rechnet die TTF damit, dass der britischen Holzwirtschaft zusätzliche Kosten in Höhe von 1 Mrd. GBP entstünden. Auch bei Abschluss eines umfassenden Austrittsabkommens gelten nach gegenwärtigem Verhandlungsstand die Binnenmarktregeln nach einer Übergangsfrist ab Dezember 2020 nicht mehr.
aus Parkett Magazin 04/18 (Wirtschaft)