Unilin versus Innovations 4 Flooring

Patentstreit um Klickverbindungen geht weiter


Siegesmeldungen im Patentstreit um Klickverbindungen bleiben häufig nicht lange unwidersprochen. Laminatbodenhersteller Unilin hatte Mitte Juni mitgeteilt, das Europäische Patentamt habe die Wirksamkeit seines Patentes EP 2 077 358 bestätigt. Dieses Patent stammt aus dem Jahr 2013 und betrifft eine Verbindungsform, die Fußbodenelemente an der langen Seite mit einer Drehbewegung einrasten lässt ("angling movement") und an der kurzen Seite eine Art Druckknopfprinzip ("fold down") einsetzt. Das Unternehmen Innovations 4 Flooring (I4F) hatte das Unilin-Patent mit der Begründung angefochten, es habe bereits vorher vergleichbare Entwicklungen gegeben.

I4F wunderte sich über die Patentbeschreibung und argumentiert, Unilin habe in der Patenterläuterung eine andere Beschreibung des Klickmechanismus an der kurzen Seite abgegeben. Von einem "fold down" Prinzip könne man dort nichts lesen. Zugleich betont das in Curacao ansässige Unternehmen, das selber eigene Patente angemeldet hat, diese seien nicht Gegenstand der Verhandlung gewesen. Hintergrund dieser Bekräftigung ist die Sorge, Unilin könne auf der Basis bestätigter Patentansprüche die Nutzer von I4F-Klickverbindungen gerichtlich zu Lizenzzahlungen oder Schadensersatz zwingen.

Nicht zum ersten Mal haben sich die Patentanwälte beider Seiten vor Gericht getroffen. In einer vorausgegangenen Entscheidung zum Patentstreit hatte das Gericht in Den Haag den Einspruch von I4F ebenfalls abgeschmettert. Diesen auf den niederländischen Markt beschränkten Richterspruch hat I4F nicht angefochten. Im aktuellen Fall allerdings besteht noch die Möglichkeit, gegen den Entscheid des Europäischen Patentamtes Widerspruch einzulegen. Aufmerksamer Beobachter der Verfahren ist der dritte große Spieler in der Entwicklung von Klickverbindungen: Välinge aus Schweden.
aus Parkett Magazin 05/16 (Wirtschaft)