BEB:

Gesetzentwurf zum Gewährleistungsrecht steht


Bei einem Produktfehler bleibt der Handwerker auf den Aus- und Einbaukosten sitzen - der Bundesverband Estrich und Belag (BEB) hat sich für eine Beseitigung dieser Regelung stark gemacht. Tatsächlich stehen die Signale jetzt auf eine Änderung des Gewährleistungsrechtes zugunsten des Verlegers.

Aktuell ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung veröffentlich worden. Darin ist bei den vorgesehenen Änderungen im Kaufvertragsrecht in § 439 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) grundsätzlich ein Anspruch des Käufers auf Vornahme von Aus- und Einbauleistungen bzw. auf Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen eingefügt. Diese Vorschrift soll für alle Kaufverträge gelten. Im weiteren parlamentarischen Beratungsverfahren gilt es, noch mögliche Rechtsunsicherheiten auszuschließen.

Der Bundestag will noch vor seiner Sommerpause darüber beraten, sodass das Gesetz zum 1. Januar 2017 in Kraft treten könnte. Ob der Zeitplan eingehalten wird, ist allerdings fraglich. Der derzeitige Entwurf ist unter folgendem Link zu finden: goo.gl/rwN6Yg
aus FussbodenTechnik 03/16 (Wirtschaft)