Industrieverband Werkmörtel legt IBF-Untersuchung vor

Zementfließestrich zur Normung vorgeschlagen


Calciumsulfatfließestriche dürfen im Vergleich zu herkömmlichen Calciumsulfatestrichen dünner eingebaut werden. Für zementgebundene Fließestriche fehlt eine derartige Regelung bislang. Der Industrieverband Werkmörtel (IWM) will das ändern und plädiert im Normenausschuss "Estriche im Bauwesen" dafür, in DIN 18560-2 Zementfließestrich (CTF) mit geringerer Nenndicke analog zu Calciumsulfatfließestrich (CAF) zu verankern. Vorgelegte Materialprüfungen beim Institut für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung (IBF) unterstreichen diese Vorgehensweise.

Seit langem sieht DIN 18560-2 vor, dass Calciumsulfatfließestriche bei gleicher Biegezugfestigkeit dünner eingebaut werden können als nicht fließfähige Calciumsulfatestriche. Der Grund liegt in den unterschiedlichen Einbaueigenschaften: Konventionelle Estriche müssen verdichtet werden, was in der Güteprüfung mit der Prismenform optimal durchgeführt werden kann. In der Praxis erreicht man auf vielen Baustellen jedoch nur eine unregelmäßige Verdichtung. Aus diesem Grund wird konventionellem Calciumsulfatestrich und Zementestrich in der Bestätigungsprüfung eine geringere Mindestbiegezugfestigkeit zugewiesen.

Anders bei Calciumsulfatfließestrichen: Sie müssen nicht verdichtet werden und erreichen daher in beiden Prüfungen ähnliche Werte. Nach DIN 18560-2 ist es daher möglich, Calciumsulfatfließestriche dünner einzubauen. Das Beispiel eines unbeheizten Estrichs auf Dämmschicht für lotrechte Lasten 2 kN/m2 verdeutlicht diese Festlegungen: Für einen solchen Aufbau muss ein Calciumsulfatestrich (CA) der Biegezugfestigkeitsklasse F4 bei einer Nenndicke von 45 mm lediglich eine mittlere Biegezugfestigkeit von 2,5 N/mm2 in der Bestätigungsprüfung erreichen. Ein vergleichbarer Calciumsulfatfließestrich hingegen muss 4,0 N/mm2 bei einer Nenndicke von nur 35 mm erreichen.

Zementfließestriche mit reduzierter Nenndicke geprüft

Die normgerechte Reduzierung der Nenndicke ist derzeit nur bei calciumsulfatgebundenen Systemen möglich. Bei zementgebundenen Fließestrichen ist eine Einzelprüfung erforderlich. Daher wurden vom IWM entsprechende Prüfungen in Auftrag gegeben. Ziel ist die Aufnahme von Zementfließestrich (CTF) mit reduzierter Nenndicke in DIN 18560-2.

Dazu wurden am Institut für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung in Troisdorf Versuche zur Nenndickenreduzierung mit insgesamt sieben Zementfließestrichen durchgeführt. Geprüft wurden unbeheizte Estriche mit 35 und 40 mm Estrichnenndicke bzw. beheizte Estriche mit 35 und 40 mm Überdeckungshöhe über Oberkante Heizrohr. Die Nenndicke betrug also analog zu CAF jeweils 10 mm weniger als bei den konventionellen Systemen. Zum Einsatz kamen zwei Estriche der Biegezugfestigkeitsklasse F4, vier der Klasse F5 sowie ein Estrich der Klasse F7. Die Ausgangsstoffe wurden von den Produktherstellern zur Verfügung gestellt und die Mörtel entsprechend der Herstellervorgaben hergestellt. Anschließend führte das beauftragte Institut folgende Prüfungen durch:

• Prüfung der Frischmörteleigenschaften
Unmittelbar nach der Mörtelherstellung wurden Fließmaß, Rohdichte, Luftgehalt und Mörteltemperatur bestimmt.

• Rohdichte, Biegezugfestigkeit und Druckfestigkeit (Güteprüfung)
Aus den Estrichmörteln wurden je drei Prismen 4 x 4 x 16 cm nach DIN EN 13892-1 (02.03) im Einfüllverfahren hergestellt und normgerecht gelagert. Nach 28 Tagen erfolgte die Prüfung von Rohdichte, Biegezug- und Druckfestigkeit. Die Ergebnisse sind in Tabelle 1 zusammengestellt.

• Biegezugfestigkeit (Bestätigungsprüfung)
Die Bestätigungsprüfung erfolgte praxisnah an Versuchsflächen. Dazu wurden je Mörtel vier Estrichstreifen mit Abmessungen von ca. 50 x 50 cm in der vorgesehenen Estrichnenndicke auf Polystyroltrittschalldämmung 32/30 mm hergestellt. Jeweils zwei Versuchsflächen enthielten Kunststoffheizrohre. Die Mörtel wurden von Hand in die Schalungen eingefüllt, geebnet und bis zur Gewichtskonstanz gelagert. Aus diesen Versuchsflächen sägten die Prüfer je fünf Streifen als Probekörper, die anschließend nach DIN 18560-2 auf Biegezugfestigkeit untersucht wurden. Die Ergebnisse sind in den Tabellen 1 und 3 zusammengestellt.

Fazit: CTF kann dünner eingebaut werden

Die Ergebnisse zeigen, dass sich Zementfließestrich in seiner Tragfähigkeit deutlich von konventionellem Zementestrich unterscheidet. Wie erwartet, entsprechen die Ergebnisse der Biegezugfestigkeit in der Bestätigungsprüfung denen in der Güteprüfung. Somit würde für Zementfließestrich bezüglich der Tragfähigkeit die gleiche Voraussetzung vorliegen wie für Calciumsulfatfließestrich. Aus technischer Sicht bedeutet das, dass Zementfließestrich bei gleicher Biegezugfestigkeit dünner eingebaut werden kann als ein konventioneller Zementestrich. Um dafür die normativen Voraussetzungen zu schaffen, hat der IWM beim Normenausschuss "Estriche im Bauwesen" den Antrag gestellt, Zementfließestrich (CTF) analog zu Calciumsulfatfließestrich (CAF) in die Tabellen 1-4 von DIN 18560-2 aufzunehmen.
aus FussbodenTechnik 03/16 (Wirtschaft)