16. BEB-Sachverständigentreffen, Schweinfurt

Früher Termin sorgt für neue Rekordbeteiligung

Beim BEB-Sachverständigentreffen in Schweinfurt war für jeden Geschmack etwas dabei. Die 16. Auflage bot eine gelungene Mischung aus Fachvorträgen über Untergründe, Estrich, Recht, Normung und Bodenbeläge. Mit über 270 Teilnehmern stellte Organisator Simon Thanner, Obmann des BEB-Arbeitskreises Sachverständige, abermals einen neuen Rekord auf.

Der diesmal sehr frühe Termin des Sachverständigentreffens vom Bundesverband Estrich und Belag (BEB) tat der großen Nachfrage keinen Abbruch - ganz im Gegenteil. Mehr als 270 Teilnehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie zwei Teilnehmer aus den Niederlanden stellten eine neue Bestmarke dar, wie Simon Thanner stolz verkündete. Die Organisation des 16. BEB-Sachverständigentreffens lag beim BEB-Arbeitskreis Sachverständige und dem Team um Marion Lankes vom Institut für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung (IBF).

Am Rande der Tagung trafen sich Manfred Weber, Peter Fendt (beide Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik) mit Thanner (Bundesfachgruppe Estrich und Belag im ZDB) und Michael Schlag (BEB) zu einem informellen Austausch. Auch anlässlich der Tagung war die gewerkeübergreifende Zusammenarbeit der Bodengewerke ein wichtiges Thema, an dem weiter gearbeitet werden soll.
FussbodenTechnik fasst die Fachvorträge des 16. BEB-Sachverständigentreffens zusammen:


Dr. Walter Rubin: Analyse von Gefahrstoffen und Entsorgung
These: Werden Estriche ausgebaut, sind sie häufig mit Schad- oder Störstoffen belastet. Dies ist sowohl hinsichtlich der Arbeitssicherheit als auch der Entsorgung von Relevanz.

Inhalt: Estriche können genau wie andere Baumaterialien Stoffe enthalten, die zum Zeitpunkt des Einbaus dem Stand der Technik entsprachen, jedoch nach heutigen Erkenntnissen als umweltgefährlich oder gesundheitsschädlich eingestuft werden. Der Kostenfaktor Entsorgung und die gesetzliche Lage (Verwertung vor Entsorgung, umweltverträgliche Entsorgung, Vermischungsverbot von Abfällen) bedingen den kontrollierten Rückbau. Das heißt, Problemstoffe müssen möglichst separiert werden und als Schadstoffkonzentrat entsprechend ihrer Einstufung ordnungsgemäß entsorgt werden. Idealerweise erfolgt die Separierung derart, dass neben der Schadstofffraktion "sauberer" mineralischer Bauschutt gewonnen wird, der einer Wiederverwertung zugeführt werden kann.

Im Rahmen der Arbeiten mit Fußbodenmaterialien findet man Schad- und Störstoffe, die im Sinne des Gesundheits- und Umweltschutzes Beachtung finden müssten. Zu den Inhaltsstoffen zählen:

-Kohlenwasserstoffe, Mineralölerzeugnisse wie Öle oder Bitumen
-Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) aus teerhaltigen Produkten
-Asbestzuschläge und künstliche Mineralfasern KMF (Dämmwolle)
-Chlorid, Sulfat und sonstige gut lösliche Inhaltsstoffe (TDS)

Unabhängig von der eigentlichen Zusammensetzung des Estrichs können schließlich nutzungsbedingte Verunreinigungen besonders im gewerblichen Bereich, z.B. durch Öle bei der Abfalldeklaration, eine wesentliche Rolle spielen. Bei Hinweisen auf den erfolgten Eintrag von Schadstoffen sollte ein Entsorgungskonzept bereits im Vorfeld abgestimmt werden und eine Berücksichtigung in der Kostenkalkulation finden.

Achtung: Die Bestandsaufnahme der alten Fußbodenkonstruktion ist Sache von Bauherrn bzw. Auftraggeber, nicht des ausführenden Unternehmens.


Dr. Klaus Kersting: Arbeitsrechtlicher Umgang mit Gefahrstoffen in Fußbodenkonstruktionen
These: Bei der Bearbeitung von Fußbodenkonstruktionen können Gefahrstoffe freigesetzt werden. Der Auftraggeber muss ermitteln, ob diese in der zu bearbeitenden Fußbodenkonstruktion Gefahrstoffe sind. Aufträge dürfen nur an fach- und sachkundige Unternehmen vergeben werden.

Inhalt: Gefahrstoffe erkennt man auf Gebinden an den rot umrandeten Warnpiktogrammen. Typische Beispiele für Gefahrstoffe sind alte Mineralwolldämmstoffe, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Asbest. Arbeiten in kontaminierten Bereichen dürfen nur fachkundige Betriebe durchführen. Dies ist in TRGS 524 geregelt. Zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten in kontaminierten Bereichen sind besondere Kenntnisse erforderlich. Deshalb werden insbesondere solche Personen als fachkundig angesehen, die besondere Kenntnisse zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen nachweisen können. Diese können im Rahmen der beruflichen Aus- oder Fortbildung erworben werden.

Ein weiteres Beispiel für bedenkliche Stoffe sind teerhaltige Materialien, die in der Sanierung eine Rolle spielen. Diese findet man in:

-Mosaikparkett bis Anfang der 1960er-Jahre
-Stabparkett bis Ende der 1960er-Jahre
-Teerpappen als Dampfsperre bis Ende der 1970er-Jahre
-Holzpflaster bis in die 1990er-Jahre

Tipp: Grundsätzlich auf sicheren Staubschutz achten. Die BG sponsert den Kauf von guten Industriestaubsaugern. Weitere Informationen unter: www.bgbau.de/gisbau/fachthemen/staub/staub.htm.


Andreas Funke: Möglichkeiten der Untergrundvorbereitung
These: Bei den Maschinentypen für die Untergrundvorbereitung hat sich in den vergangenen 15 Jahren einiges getan. Das Gewicht der Maschinen liegt zwischen 75 bis 600 kg, die Arbeitsbreiten betragen 40 bis 60 cm im Wohnbau und erreichen bis zu 1 m im Industriebau. Stand der Technik sind Diamant-Schleifwerkzeuge.

Inhalt: In der Untergrundvorbereitung geht es um die Entfernung von Aufbauten, um eine sichere Verlegung von Bodenbelägen, Beschichtungen aus Reaktionsharzen und mineralischen Verlaufsbeschichtungen zu gewährleisten. In der Regel kommen Hochleistungsschleifgeräte, Beton- und Estrichschleifgeräte sowie Einscheibenmaschinen mit Diamant-Schleifwerkzeugen zum Einsatz. Sie schneiden mit einer großen Zahl relativ kleiner Schneidflächen aus Diamantwerkstoffen, die durch Werkzeugbindung und Maschine in eine definierte Bewegung parallel zur Bodenoberfläche gezwungen werden. Der Abtrag erfolgt durch kontrolliertes Abtrennen von Partikeln aus dem Untergrund durch die scharfkantige Geometrie des Werkstoffs. Diamant-Schleifwerkzeuge werden vor allem zum Entfernen von thermisch unempfindlichen Untergründen verwendet. Das Abschleifen großer Schichtstärken von mehreren mm kann mit dieser Art von Werkzeugen unwirtschaftlich werden. Zielsetzung ist die Herstellung einer gleichmäßig starken, definierten Rautiefe.

In Diamant-Werkzeugen kommen industriell hergestellte Diamanten genauso wie ein großer Anteil an Naturdiamanten zum Einsatz. Die Qualität und z.B. die Beschichtungen der Diamanten sowie die Qualität und Zusammensetzung der Bindung bestimmen die Schnittgeschwindigkeit, die Qualität des Schleifbildes und damit die Gesamtkosten jem2.

Tipp: Funke empfahl, in der Altbausanierung alle alten Schichten bis auf den gesunden Untergrund zu entfernen, damit ein sauberer Haftverbund für den weiteren Aufbau gesichert werden kann.


Prof. Dr. Alfred Stein: Lasteinwirkungen und deren Kombinationen auf schwimmenden Estrichen
These: Die Regelwerke für die Bemessung von Estrichen gehen von einer randnahen Punktbelastung aus. Diese Art der Belastung umfasst jedoch nicht die reale Beanspruchung eines Estrichs. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Regelwerke für die Bemessung mit kombinierten Belastungen zu ergänzen.

Inhalt: Fußbodenkonstruktionen sind vielfach durch Art der Reinigung, Unterhaltung der Räume und Nutzung wesentlich höheren Einzellasten ausgesetzt als dies früher der Fall war. So werden großflächige Räume, wie sie z. B. an Flughäfen und Bahnhöfen anzutreffen sind, durch Fahrzeuge gereinigt. In Gebäuden mit großen Raumhöhen werden vielfach Fahrgerüste für die Instandhaltung eingesetzt, hohe Fenster werden oft unter Zuhilfenahme von Hubbühnen gereinigt. Die Beschreibung der auftretenden Lasten aus diesen Geräten kann zum Zeitpunkt der Planung und Ausschreibung oft nicht erfolgen, weil die Entscheidung für das einzusetzende Gerät noch nicht getroffen wurde.

Die Auswirkungen solcher Belastungen auf Bodenbeläge und Estriche sind im Regelfall den Fachplanern und den ausführenden Firmen nicht bewusst. Dies liegt daran, dass diese Art und Größe der Belastung von Bodenkonstruktionen zunimmt und durch die Anforderungen aus der Bauphysik die Konstruktionen empfindlicher für Einzellasten machen. Vielfach sind Bodenkonstruktionen durch integrierte Kühl- und Heiztechnik auch Bestandteil der Haustechnik eines Gebäudes. Diese thermische Beanspruchung stellt eine zusätzliche Belastung für die Bodenkonstruktion dar.

Mechanisch hoch beanspruchte Bodenkonstruktionen liegen im Regelfall bei einer gewerblichen Nutzung vor. Auch in Gebäuden mit großem Publikumsverkehr wie Flughäfen, Bahnhöfen, Schulen oder Banken kann mit größeren Punktlasten auf den Bodenkonstruktionen gerechnet werden. Mechanisch hoch beanspruchte Bodenbeläge bzw. Bodenkonstruktionen sind als solche nicht immer erkennbar. Grund: Die Belastungen eines Gebäudes oder Gebäudeteiles werden durch flächenhaft verteilte Lasten beschrieben. Richtlinie hierfür ist DIN EN 1991-1-1 oder DIN 1055 (alte Norm). Diese flächenhafte Beschreibung der Belastung ist für die Beurteilung der Standsicherheit von größeren Bauteilen wie Decken, Unterzügen oder Wänden ausreichend. Für Einzellasten auf empfindlichen Konstruktionen und kleineren Bauteilen genügen solche Lastangaben nicht.

Stein hob mehrfach die Verantwortung der Planung für funktionssichere Fußbodenkonstruktionen hervor.


Michael Ruhland/Wolfgang Limp: Ergebnisse der Untersuchung Estriche mit beschleunigenden Zusatzmitteln
These: Die bisherigen Prüfergebnisse der IBF-Untersuchung deuten darauf hin, dass die Wirkung von Estrichzusatzmitteln in der Reduktion des Zugabewassers und/oder Eintrag von Luftporen (geringere Rohdichte) und Verdichtung beruht. Bei den bisherigen Prüfungen sei kein Unterschied zwischen üblichen und beschleunigenden Zusatzmitteln erkennbar.

Inhalt: Die Bundesfachschule Estrich und Belag hat das Institut für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung (IBF) beauftragt, Estriche mit beschleunigenden Zusatzmitteln zu untersuchen. Der Vorsitzende der Bundesfachschule, Michael Ruhland, und Michael Limp vom IBF stellten die bisherigen Ergebnisse vor. Zum Einsatz kamen die Zemente CEM II/A-LL 32,5 R bzw. CEM I 32,5 R. Bestimmt wurden Konsistenz, Ausbreitmaß, Frischmörtelrohdichte und Luftporengehalt des Frischmörtels. Festigkeiten und Schwinden an Prismen, Biegezugfestigkeit, Feuchtegehalte und Ausgleichsfeuchtegehalte wurden am Festmörtel untersucht.
Die Prüfergebnisse des Frischmörtels lauten:

-Alle geprüften Zusatzmittel führten zu einer Wassereinsparung.
-Einige der Zusatzmittel führten zu deut-lichem Luftporeneintrag in den Mörtel.
-Das Ausbreitmaß bei den geprüften Zusatzmitteln ist nicht immer ein Maß für die Konsistenz. Auch mit geringen Ausbreitmaßen waren, abhängig vom Zusatzmittel, noch gut verarbeitbare Mörtel zu erreichen.
-Feinere Gesteinskörnung (Sieblinie ungefähr C8) erforderte bei gleichartiger Verarbeitbarkeit einen höheren w/z-Wert gegenüber den Herstellervorgaben (Sieblinie ungefähr A/B8).
-Die höhere Wasserzugabe aufgrund der feineren Gesteinskörnung führte teilweise zu einem deutlich höheren Luftporengehalt.

Die Prüfergebnisse des Festmörtels lauten:

-Die Prismenfestigkeiten sind nach 7 Tagen ausreichend hoch, nach 28 Tagen teilweise über den Herstellervorgaben.
-Die Festigkeiten an Platten sind meist nicht mit den Prismenfestigkeiten vergleichbar.
-Es gibt keine größeren Unterschiede zwischen den einzelnen Zusatzmitteln im Schwindverhalten.
-Der Feuchtegehalt von 2 CM-% ist nach ungefähr 7 bis 35 Tagen erreicht.
-Die Ausgleichsfeuchtegehalte der Estrichmörtel liegen im Bereich von 0,8 bis 1,1 CM-%.
-Die Kurvenverläufe der Austrocknung bei allen geprüften Zusatzmitteln sind etwa gleichartig, untereinander etwa parallelverschoben.

Die Prüfungen an praxisgerechten größeren Feldern von Estrichen mit unterschiedlichen Belägen, teilweise belegt bei höheren Feuchtegehalten gemäß Herstellervorgaben, sind noch nicht abgeschlossen.


Katharina Bleutge: Ortstermin inklusive Bauteilöffnungen und Befangenheitsfallen
These: Wenn man sich als Sachverständiger beim Ortstermin nicht an gewisse Spielregeln hält, droht unter Umständen ein Befangenheitsantrag der Parteien, sodass man seinen Auftrag verliert und auf den Kosten sitzen bleibt.
Inhalt: Die Rechtsanwältin Katharina Bleutge gab Tipps, welche Grundregeln Sachverständige bei Ortsterminen beachten müssen:

-Als Sachverständiger müssen die Beteiligten zwei Wochen vorher zum Ortstermin geladen werden.
-Es muss jeder zum Ortstermin geladen werden, der berechtigt ist (wer das ist, kann man der Akte entnehmen).
-Für den Fall, dass das Gutachten teurer wird als erwartet, sollte sich der Sachverständige einen Vorschuss geben lassen.
-Sinnvoll sei die frühzeitige Prüfung, ob der Auftrag überhaupt von der Vergütung gedeckt ist.
-Als Sachverständiger sollte man sich vor unangemessenen Äußerungen gegenüber Parteien und Rechtsanwälten hüten und sich nicht provozieren lassen, wenn man keinen Befangenheitsantrag riskieren will.
-Sachverständige sollten sich niemals von Beteiligten im Auto mitnehmen oder auf einen Kaffee einladen lassen - auch dann drohe ein Befangenheitsantrag von der Gegenseite.
-Falls ein Ortstermin nicht in dem üblichen sachlichen Rahmen abgehalten werden kann und "schief geht", dann solle der Sachverständige den Ortstermin lieber abbrechen und das Gericht darüber informieren. Es übernimmt dann das weitere Prozedere.


Richard Kille: Designbodenbeläge (oben hui, unten pfui) - wo sind die Grenzen?
These: Der Sachverständige Richard Kille schlug Qualitätsstufen für die Beurteilung von gespachtelten Untergründen vor, da Normen den Anforderungen an die Ebenheit, z.B. bei der Verlegung von Designbelägen, nicht Schritt gehalten hätten.

Inhalt: Kille sensibilisierte für Problemstellungen rund um das Thema Designbeläge. Bodenleger müssten sich heute von kritischen Bauherren an den Hochglanzfotos der Bodenbelagshersteller messen lassen. In diesem Jahr urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass der Kläger die perfekte Verlegung eines Designbelags, die ihm der Verleger vorab in Form einer Broschüre übergeben hatte, erwarten durfte. Die sogenannte Beschaffenheitsvereinbarung aus der Werbebroschüre sei nicht eingehalten worden (OLG Düsseldorf vom 27.01.2015, Az.: I - 22 U 154 / 14).

Kritisch sieht Kille die Anwendung von DIN 18202 für Ebenheitsvoraussetzungen von gespachtelten Flächen. "Häufig sind vorliegende Höhenunterschiede zwar normgerecht, aber keineswegs ausreichend für eine Designbelagsverlegung." Die Beurteilung von Kellenschlägen in einem gespachtelten Untergrund könnte nicht anhand von DIN 18202 beurteilt werden, da es sich um eine reine Passungsnorm handele, die in diesem Fall nicht geeignet sei.

Interessant waren auch Killes Recherchen, welche Vorgaben Kliniken in Bezug auf die Wahl von Bodenbelägen einzuhalten haben: Diese scheinen den Betreibern häufig unbekannt zu sein. Am Beispiel des Krankenhausgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW) zeigte sich, dass textile Beläge in diesem Bundesland in Krankenhäusern eigentlich gar nicht eingesetzt werden dürfen.

Es gibt dort aber eine große Klinikgruppe, die in den Patientenzimmern textile Beläge verlegen lässt. Eine in etwa gleiche Aussage gibt es für offene Fugen in elastischen Belägen, sodass sich der Einsatz von Designbelägen in bestimmten Bereichen von selbst verbietet. Der Sachverständige empfahl seine Berufskollegen in den jeweiligen Bundesländern, die entsprechenden Vorschriften zu recherchieren.

Peter Erbertz: Neuerungen in der Normung - DIN 18560 "Estriche im Bauwesen"
These: Der Sachverständige Peter Erbertz stellte die neue DIN 18560-1 "Estriche im Bauwesen" vor und verglich sie mit der Fassung von September 2009. Neu ist der Hinweis: Die Messung des Feuchtegehaltes eines Estrichs erfolgt über die Calciumcarbid-Methode. In Punkt 6.4 wird sogar deren Durchführung beschrieben.

Inhalt: Zentrales Thema der neuen Fassung in DIN 18560 ist der Punkt 5.5 Feuchtegehalt. Dort heißt es: Der Feuchtegehalt ist ein Kriterium eines mineralisch gebundenen Estrichs. Die Messung des Feuchtegehalts erfolgt über die Calciumcarbidmethode. Damit ist diese Messmethode normativ verankert.

In einer Anmerkung der Norm heißt es: "Mineralisch gebundene Estriche geben über die Estrichoberfläche Feuchte an die Raumluft ab. Aus diesem Grund hat das Bauklima maßgeblichen Einfluss auf den Zeitpunkt des Erreichens der Belegreife. Ein exakter Zeitpunkt kann somit kaum vorhergesagt werden. Durch geeignete Maßnahmen können das Bauklima und der Zeitpunkt des Erreichens der Belegreife bauseits günstig beeinflusst werden."

Folgende Werte werden definiert: "Bei üblichen Zementestrichen ist die Belegreife bei einem Feuchtegehalt von < 2,0 CM-% (beheizt < 1,8 CM-%) erreicht. Bei üblichen Calciumsulfatestrichen liegt der Wert bei < 0,5 CM-%, sowohl beheizt als auch unbeheizt. Bei anderen mineralisch gebundenen Estrichen oder Sonderprodukten können abweichende Werte gelten. Diese sind vom Hersteller vorzugeben."


Gerhard Klingelhöfer: Stand der Normung zu DIN 18534 "Innenraumabdichtungen"
These: Der Sachverständige Gerhard Klingelhöfer stellte den Stand der Normung zu DIN 18354 "Innenraumabdichtungen" dar.

Inhalt: Bauwerksabdichtungen und die tatsächlichen Wassereinwirkungen werden von den Planern und Ausführenden meistens unterschätzt, "mit häufig fatalen Folgen", wie der Sachverständige Gerhard Klingelhöfer ausführte. Nach seiner Einschätzung interessieren sich die Bauherren frühestens nach den ersten Feuchte- oder Wasserschäden für die Bauwerksabdichtung, weil meistens das Problembewusstsein fehlt. Fakt ist: Abdichtungen sind in feuchtebelasteten Innenräumen unter Wand- und Bodenbelägen erforderlich:

-wegen einer Wassereinwirkung auf die Belagsflächen
-zum Feuchteschutz des Belagsuntergrundes
-zum Feuchteschutz des Bauwerkes
-zur Vermeidung von feuchtebedingten Bauschäden
-zur Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik

Vorhandenes Wasser finde immer die Undichtheiten einer Abdichtung und durchdringe diese, meistens auf schädigende Weise für die zu schützenden Bauteile. Häufig wird nicht berücksichtigt, dass jede Abdichtung einem allmählichen Verschleiß durch Alterung unterliegt. Deshalb ist die zu erwartende Nutzungsdauer einer Abdichtung zu beachten.

Klingelhöfer gab tiefe Einblicke in die Arbeit des Normenausschusses und erinnerte daran, dass Normenarbeit immer ein Kampf um einen vernünftigen Konsens ist.


Erich Zanocco: Erforderliches oder anzunehmendes Gefälle von Belagsoberflächen
These: Bei der Planung und Ausführung muss im Hinblick auf die vorgesehene oder vertraglich vereinbarte Nutzung häufig ein Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Anforderungen gefunden werden, denen der Bodenbelag entsprechen soll. Wichtig ist dabei, dass dieser Kompromiss die sicherheitsrelevanten Anforderungen ausreichend berücksichtigt.

Inhalt: Eine pauschale, allgemein verbindliche Vorgabe von einzubauendem Oberflächengefälle bei Fliesen-, Platten- und Treppenbelägen oder Industrie-estrichen im Innen- und Außenbereich ist nicht möglich. Die übliche und vertraglich vereinbarte Ausführung, unter Berücksichtigung der vorgesehenen Nutzung sowie der Oberflächenbeschaffenheit des Belagmaterials können ein unterschiedliches Oberflächengefälle erfordern. Zur mangelfreien, auftragsgerechten Erfüllung der Leistung sind mehrere zielführende, fachkundige Beratungen unerlässlich.

In der Norm 18560 findet man dazu folgende Ausführungen: "Estriche und Heizestriche auf Dämmschichten - schwimmende Estriche oder Estriche auf Trennschicht - müssen mindestens der Klasse CT C25 F4 entsprechen und sind in gleichbleibender Dicke herzustellen. Soll im Oberbelag ein Gefälle ausgeführt werden, muss der tragende Untergrund unterhalb der Abdichtung bzw. der Trenn- oder Dämmschicht entsprechend dem Oberflächengefälle hergestellt werden."

Zanocco forderte den BEB auf, ein Hinweisblatt mit einer verbindlichen Regelung für den Einbau von Gefälleestrichen im Verbund zu schaffen, da dies nach dem Stand der Normung eigentlich nicht gestattet ist.
aus FussbodenTechnik 06/15 (Wirtschaft)