ZVPF: Gelungener Einstand des neuen Obmanns Manfred Weber

Neues Tagungskonzept fördert intensivere Diskussionen


Mitte Juni fand in der Bayerischen Bauakademie in Feuchtwangen der Deutsche Sachverständigentag 2015 für Parkett, Fußbodentechnik und Unterböden statt. Mit über 170 Teilnehmern war die Tagung unter der neuen Leitung von Manfred Weber, dem Obmann Sachverständigenwesen und stellvertretenden Bundesinnungsmeister, sehr gut besucht. Aus einer Umfrage ergab sich, dass 90 % der Teilnehmer ihre in diese Tagung gesetzten Erwartungen erfüllt sahen. Besondere Zustimmung fanden die neu eingeführten "Lightning-Vorträge". Sie stehen für ein zunächst in nur drei Minuten angerissenes Thema. Die Tagungsteilnehmer konnten dann darüber abstimmen, welche der sieben Themen ausführlicher behandelt werden sollten.

Der Deutsche Sachverständigentag im Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik (ZVPF) hat mit dem neuen Obmann Manfred Weber einen engagierten Nachfolger für Sönke Stoltenberg gefunden. Bundesinnungsmeister Peter Fendt war voll des Lobes für ihn: "Manfred Weber hat sehr viel Elan und Enthusiasmus bewiesen. Wir hoffen auf ein Stück Kontinuität, die wir im Sachverständigenwesen immer gehabt haben." Dieses positive Feedback wurde von den über 170 teilnehmenden Sachverständigen bestätigt.

Neue Rechtsvorschriften für Sachverständige

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat Ende Mai einschneidende Gesetzesänderungen im Sachverständigenrecht angekündigt. Hintergrund ist Kritik, mit der sich Sachverständige in der jüngsten Vergangenheit immer wieder auseinandersetzen mussten. In der öffentlichen Berichterstattung habe man die Unabhängigkeit und Neutralität gerichtlich bestellter Sachverständiger in Einzelfällen in Frage gestellt, berichtete Weber. Zudem wurde beanstandet, dass gerichtliche Gutachten teilweise nicht die erforderliche Qualität aufweisen. "Die Regierungskoalition hat sich deshalb im Koalitionsvertrag die Gewährleistung der Neutralität gerichtlicher Sachverständiger sowie die Verbesserung der Qualität von Gutachten zum Ziel gesetzt", fasste Weber zusammen.

Folgende Regelungen werden eingeführt:
- die obligatorische Anhörung der Parteienvor der Beauftragung des Sachverständigen
- die Pflicht des Sachverständigen zur unverzüglichen Prüfung und Mitteilung von Interessenkonflikten und Verzögerungen
- die obligatorische Fristsetzung zur Erstattung des schriftlichen Sachverständigengutachtens
- sowie die regelmäßige Festsetzung von Ordnungsgeldern gegen den Sachverständigen bei Fristversäumnis

Neu ist die Verfahrensordnung für die Feststellung der besonderen Sachkunde von Sachverständigenanwärtern im Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe - hier wird die Sachverständigenprüfung reformiert. Mit Dieter Humm hat Weber einen Kollegen gefunden, der für die neu aufgestellte Sachverständigenprüfung den Vorsitz übernehmen wird. Weber kündigte dazu eine modifizierte Vorgehensweise an: "Wir werden zukünftig als Verband nur die Prüfung abnehmen. Wir geben keine Empfehlung, ob der Anwärter ernannt wird oder nicht. Das müssen die Handwerkskammern selbst entscheiden."

Ebenfalls neu:
Informationen zur Vereidigung im Parkettlegerhandwerk werden künftig auf der Website des Zentralverbands abrufbar sein.

Andreas Rapp:
Piktogramm für Mehrschichtparkett auf Fußbodenheizung

Fugenbildungen, Querkrümmungen, Schüsselungen, Schichtablösungen, Risse - mögliche Schadensbilder nach der Verlegung von Parkett auf Fußbodenheizung sind bekannt. Ignoranz ist eine der Ursachen: In der Praxis werden nämlich die direkten Abhängigkeiten von Wärmebedarfsberechnung, Wärmeleistung der Boden-Heizflächen und ihrer Oberflächentemperatur von Bauplanern, Bodenbelagsherstellern und Handwerkern häufig nicht berücksichtigt.

Aktuell befassen sich europaweit drei Projektgruppen mit Parkett auf beheizten Fußbodenkonstruktionen.

"Europarquet" ist eine Studie des Instituts für Holztechnologie Dresden (IHD) und der Holzforschung Austria. Ziel ist, zuverlässige Methoden für die Qualitätsbeurteilung von mehrschichtigen Parkettböden in Bezug auf Oberflächen- und Klebungsqualität sowie Klimabeständigkeit zu entwickeln; die Ergebnisse sollen in die europäische Normung einfließen.

In einer weiteren Studie befasst sich das Fraunhofer-Institut für Holzforschung (WKI) in Braunschweig mit dem Verhalten von Mehrschichtparkett unter besonderer Berücksichtigung der Renovierungs-Beschichtung mit wasserbasierten Produkten. An dieser Studie ist auch die Fachgruppe Holz im Zentralverband beteiligt. Erste Ergebnisse sollen noch in diesem Jahr vorliegen.

Bei einem dritten vom ZVPF selbst angeregten Projekt, an der Universität Hannover, ist eine Klassifizierung von Parkett für Fußbodenheizung das Ziel. Andreas Rapp, Professor für Holztechnik an der Universität, zog ein Resümee.

Für ihn ist wichtig, eine praktikable und damit leicht verständliche Regelung zu finden, die den realen Verhältnissen Rechnung trägt und nach Versagen, nicht nach Verformung unterscheidet. Parameter für seine Klassifizierung sind 30 % relative Luftfeuchte und Oberflächentemperatur-Grenzwerte der Fußbodenheizung bei 29 °C in der Fläche und 35 °C im Randbereich - wie in der Norm EN 1264 "Fußboden-Heizung - Systeme und Komponenten" beschrieben.

Rapp kommt zu folgender Erkenntnis: In die Klasse A und damit uneingeschränkt geeignet auf einer beheizten Fußbodenkonstruktion ist nur Mehrschichtparkett, das eine Holzfeuchte von 3 % aushält. Böden, die bedingt geeignet sind, sollten weiteren Unterklassen zugeordnet werden. Der Verband der deutschen Parkettindustrie habe seine Kooperation bereits angeboten. Rapp meint: "Delaminierungen, Ablösungen und Horizontalrisse sind nicht hinnehmbar, über Vertikalrisse und Querkrümmungen in Abhängigkeit der Elementbreite kann man sich unterhalten. Fugenbreiten sollten nicht in die Bewertung eingehen."

Karsten Krause:
Probleme mit der Flächendesinfektion von elastischen Bodenbelägen

Die Frage, ob Flächendesinfektion die Dimensionsstabilität homogener PVC-Beläge beeinflusst, sieht Karsten Krause als bislang nicht hinreichend beantwortet. Solche Beläge, wie sie in Krankenhäusern zum Einsatz kommen, werden täglich einer Unterhaltsreinigung unterzogen, in der Intensivmedizin auch mit Flächendesinfektionsmitteln behandelt.

Eine ordnungsgemäße Verarbeitung der Bahnenware vorausgesetzt, darf die regelmäßige Flächendesinfektion dem vorhandenen Fußboden keinen Schaden zufügen. Dennoch zeigen sich in der Praxis immer wieder Probleme: offene Schweißnähte im Bahnenverlauf und im Übergang zu den Hygienesockelleisten. Sehr oft würden diese Schäden mit handwerklichen Fehlleistungen erklärt: Falscher Klebstoff, falsche Zahnung, zu spät eingelegt, falscher Nahtschnitt, falsch gefräst und falsch verschweißt. Diese Erklärung sei nicht immer richtig.

Daher sei zu klären, ob eine zeitweilig extreme Behandlung mit Desinfektionsmitteln zu einem überproportionalen Schrumpf führen kann. Und: Könne die Einwirkung der Desinfektionsmittel eine Schrumpfung des homogenen PVC-Belag auslösen oder begünstigen, z.B. durch Entzug von Weichmachern?

Wechselwirkungen von Desinfektionsmitteln mit den üblicherweise in PVC-Belägen eingesetzten Weichmachern sind nach Meinung des Referenten nicht hinreichend untersucht worden. Krauses Fazit: "In Zusammenarbeit mit den Herstellern sollte geprüft werden, ob hierzu eine Studie bzw. wissenschaftliche Untersuchung sinnvoll und finanzierbar ist."

Andreas Rapp:
"Erst die alte runter, dann die neue rauf"

Im zweiten Rapp-Vortrag ging es um Linoleumbeschichtung. Ein Bodenleger hatte den Auftrag, 4.000 m2 Linoleum in Unterrichts- und Werkstatträumen zu verlegen. Zusätzlich sollte er die werkseitig vorhandene Polyurethanbeschichtung abschleifen und anschließend eine Dispersionsbeschichtung aufbringen. Wenig später kam es zu partiellen Ablösungen, vor allem im Bereich der Tisch- und Stuhlbeine. Die Fehlstellen zeigten sich nicht nur als Vertiefungen, sie folgten überhaupt keinem Verteilungs- oder Beanspruchungsmuster. Von einem Sachverständigen war zu klären, ob
1.die werksseitige Beschichtung nicht rückstandsfrei entfernt wurde und
2.ob die Beschichtung Glorin überhaupt aufgetragen wurde.

Die Laboruntersuchung ergab, dass der Boden sehr wohl mit der Dispersion beschichtet worden war. Aber: Auf das vorausgehende Abschleifen der werkseitigen Beschichtung wurde offensichtlich verzichtet. Fazit: Bevor die neue Beschichtung auf den Linoleumbelag aufgetragen werden durfte, hätte die alte komplett entfernt werden müssen.

Matthias Becker:
Schimmelpilz in Fußbodenkonstruktion - Sanierung auch ohne Komplettausbau

8,8 Mio. Haushalte in Deutschland haben Probleme mit Schimmelpilzen. In diesen Fällen ist ein Gutachter wie Matthias Becker gefragt, die Ausmaße des Befalls zu bestimmen. Er ist seit 2006 als Sachverständiger im Bereich Schäden an Gebäuden mit Schwerpunkt Schimmelpilze bundesweit unterwegs. Solche Schäden gebe es auch im Fußbodenbereich. Dabei würden besonders Schimmelpilzbelastungen in der Dämmebene von Fußbodenaufbauten unterschätzt.

Bei schwimmend verlegten Estrichen stehen die Hohlräume des Unterbodens und auch die Wärmedämmung über die Randfugen mit der Raumluft in Verbindung. Vor allem beim Betreten des Fußbodens/Estrichs entsteht durch die Be- und Entlastung ein Pumpeffekt, der dort gewachsene Schimmelpilzsporen in relevanten Mengen in die Raumluft fördert. Gesundheitsschäden können die Folge sein.

Bei einem Schimmelbefall unter dem Estrich wird mitunter empfohlen, den kompletten Fußboden auszubauen. Das ist nicht immer nötig, meint Becker. "Für eine zielgerichtete und damit kostengünstigere Sanierung stehen verschiedene Trocknungsmethoden zur Verfügung."
aus Parkett Magazin 05/15 (Wirtschaft)