7 Fragen an den TKB-Vorsitzenden Dr. Frank Gahlmann

Neuordnung des Giscodes: Zahl der Klassen sinkt von 26 auf 16


Gemeinsam mit der BG Bau überarbeitet die TKB gerade das Giscode-System, da sich die Verlegewerkstoffe in den vergangenen Jahren stark verändert haben. Der Giscode ist ein 1993 von der TKB gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Bau-Berufsgenossenschaft (GISBAU) erarbeitetes, freiwilliges Klassifizierungssystem zur Unterscheidung von Produktgruppen mit bestimmten gemeinsamen Gefahrenmerkmalen. Es ist ausschließlich auf den Arbeitsschutz ausgerichtet und bezieht sich in weiten Teilen auf vier Produktkategorien der TRGS 610. Die Verbände streben sowohl ein Update als auch eine Verschlankung an, wie der TKB-Vorsitzende Dr. Frank Gahlmann erläutert.

FussbodenTechnik: Wie passen Sie den relaunchten Giscode an den Stand der Technik an?

Dr. Frank Gahlmann: Die Neuordnung des Giscodes wurde notwendig, da sich die Verlegewerkstoffe technisch, aber auch hinsichtlich des Arbeitsschutzes in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt haben. Neben der Verbesserung der technischen Eigenschaften sind Fragen des Arbeitsschutzes und des Umwelt- und Verbraucherschutzes gleichrangig bedeutende Gründe für und Intentionen bei Produktneu- und -weiterentwicklungen. Somit wird es auch in Zukunft zu sinnvollen Zeitpunkten Anpassungen des Giscode-Systems geben.

FT: Was sind die wesentlichen Änderungen und warum wird er verschlankt?

Dr. Gahlmann: Die wesentliche Änderung ist die Reduktion der Giscode-Klassen, was zum einen die Übersichtlichkeit erhöht und den Pflegeaufwand reduziert und zum anderen den technischen Fortschritt abbildet. Von den sieben Giscode-Klassen für Dispersionsprodukte sind nur noch drei übrig geblieben, da lösemittelhaltige Dispersions-Verlegewerkstoffe praktisch keine Marktbedeutung mehr haben. Von den sechs Giscode-Klassen für stark lösemittelhaltige Verlegewerkstoffe sind verbleiben zwei, da stark lösemittelhaltige Produkte nur noch in kleiner Menge als Lösemittel-Kontaktklebstoffe Verwendung finden.

FT: Wie viele Gruppen wird es künftig geben?

Dr. Gahlmann: Voraussichtlich wird es 16 Gruppen anstelle der heutigen 26 geben. Noch nicht abschließend geklärt ist die Situation bei silanfunktionellen und Produkten auf EP-Basis.

FT: Bekommen die relativ jungen silanbasierten Grundierungen eine eigene Gruppe?

Dr. Gahlmann: Es werden aktuell noch weitere Arbeitsplatzmessungen mit silanbasierten Grundierungen durchgeführt. Von den Ergebnissen wird abhängen, ob für silanbasierte Grundierungen die Giscode-Gruppe RS 10 (wie für SMP-Parkettklebstoffe) passt oder eine neue Giscode-Gruppe definiert werden muss.

FT: Die Einstufung der Spachtelmassen bleibt unverändert. Hier hat es in den vergangenen Jahren ebenfalls technische Weiterentwicklungen gegeben. Warum ist eine Änderung in diesem Fall nicht angezeigt?

Dr. Gahlmann: Selbstverständlich sind mineralische Spachtelmassen auf zementärer oder Calciumsulfat-Basis in den letzten Jahren technisch deutlich weiterentwickelt worden. Der Giscode konzentriert sich auf Eigenschaften der Produkte, die für den Arbeitsschutz relevant sind. Die Produktweiterentwicklungen machten keine Anpassung der Giscode-Gruppen-Systematik notwendig.

FT: Im Segment der Epoxidharze wollen Sie sich mit der Deutschen Bauchemie abstimmen. Worauf werden Sie in diesem Segment bei der Neufassung besonderen Wert legen?

Dr. Gahlmann: Von den heute existierenden fünf Giscode-Gruppen für Epoxidharz-Produkte sind für Verlegewerkstoffe nur zwei interessant, da 2K-EP-Klebstoffe und -Grundierungen in der Regel lösemittelfrei sind. Die drei Gruppen für lösemittelhaltige EP-Produkte sind für Beschichtungen, Injektionsharze etc. relevant, die in den Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bauchemie fallen. Daher bedarf es hier einer gesonderten Absprache; der Giscode für Verlegewerkstoffe müsste keine lösemittelhaltigen Produkte berücksichtigen.

FT: Wann tritt der neue Giscode in Kraft?

Dr. Gahlmann: Vor dem Inkrafttreten der geänderten Giscode-Systematik müssen noch einige Dokumente angepasst werden wie die Einstufungsanleitung oder die Produktgruppeninformationen. Dabei soll auch die GHS-Kennzeichnung berücksichtigt werden. Daneben sind eventuell Ergebnisse zu den Silangrundierungen zu berücksichtigen und die Systematik der EP-Produkte muss noch mit der Deutschen Bauchemie abgesprochen werden. Diese notwendigen Schritte werden einige Wochen in Anspruch nehmen, sodass mit einer Gültigkeit der neuen Giscode-Gruppen erst in der zweiten Jahreshälfte zu rechnen ist.
aus FussbodenTechnik 04/15 (Wirtschaft)