A.S. Création

Ex-Eigentümer beteiligen sich an Bußgeld für französische Töchter


Die ehemaligen Eigentümer der zur A.S. Création Gruppe gehörenden französischen Gesellschaften Société de conception et dédition (SCE) und MCF Investissment (MCF) haften nun ebenfalls für das Bußgeld in Höhe von 5 Mio. EUR, das die französische Kartellbehörde im Dezember gegen die beiden Tapetengroßhändler erlassen hatte. Wie A.S. Création mitteilte, wurde eine Vereinbarung unterzeichnet, die eine Beteiligung in Höhe von 2,1 Mio. EUR an der Strafzahlung sowie den Anwalts- und Verfahrenskosten vorsieht. Dieser Betrag werde kurzfristig überwiesen und sei unabhängig vom laufenden Einspruchsverfahren.

SCE und MCF wird ein kartellrechtswidriger Informationsaustausch in den Jahren 2006 bis 2010 vorgeworfen. A.S. Création hatte die Mehrheit an den beiden Gesellschaften im Dezember 2008 übernommen.

Wie die Gummersbacher weiter mitteilten, wurde gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt. Nach französischem Recht habe dieser aber keine aufschiebende Wirkung auf die Bußgeldzahlung.
aus BTH Heimtex 07/15 (Wirtschaft)