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Gerichtsurteil gibt Forderung für Mindestqualifizierung Auftrieb


Das Bundesverwaltungsgericht hat am 9. April die Klage eines Malergesellen abgewiesen, der Tätigkeiten aus dem Maler- und Lackiererhandwerk ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausüben wollte. Joachim Barth, bisheriger Bundesinnungsmeister im Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik, nimmt diese Entscheidung zum Anlass, seine Forderung nach einer Mindestqualifikation auch für Parkettleger zu erneuern. "Genau das ist die Quintessenz aus dem Urteil", steht in einem Rundschreiben an die Innungen. Wenn es in dem Urteil heißt, "die gesetzliche Regelung dient dazu, Dritte vor Gefahr zu schützen", müsse dies auch für B1-Berufe gelten.
aus Parkett Magazin 04/14 (Wirtschaft)