30. TKB-Fachtagung Fussbodentechnik, Frankfurt/Main

Bodenleger soll Last der Belegreife nicht alleine tragen

Zum 30. Jubiläum der TKB-Fachtagung durften sich 200 Tagungsteilnehmer über zwei gedruckte TKB-Berichte und ein Delfin-Verlegemesser als Präsente sowie acht spannende Fachvorträge freuen. Die Themen boten eine heterogene Mischung aus Verlegewerkstoffen, Verlegetechnik, Recht, Arbeitsschutz, Bauchemie, Gesundheitswesen und die Historie der Tagung. Der Hauptgeschäftsführer des Industrieverbandes Klebstoffe, Angar van Halteren, ließ es sich anlässlich der 30. Ausgabe der TKB-Fachtagung nicht nehmen, über Entwicklungen und Perspektiven der erfolgreichen Veranstaltung zu informieren.

Tagungsleiter Dr. Frank Gahlmann (Stauf) gab zu Beginn der TKB-Fachtagung einen Überblick über die Aktivitäten der TKB. Dazu zählen die Normungarbeit, TKB-Berichte, TKB-Merkblätter und Muster-EPDs.

Hohe Wellen hatte die gemeinsame Stellungnahme von fünf Verbänden zur Ermittlung der Belegreife anhand der CM-Methode bei der Abstimmung der Verbände untereinander geschlagen, auf der Tagung selbst gab es dazu keinerlei öffentliche Diskussion mehr. Knackpunkt war einmal mehr der Entnahmeort des Estrichmaterials für die CM-Messung (FussbodenTechnik berichtete). Fünf Verbände einigten sich auf die Entnahme gleichmäßig über die untere Hälfte des Estrichs. Zu den unterzeichneten Verbänden zählen der Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik (ZVPF), der Zentralverband Raum und Ausstattung, der Bundesverband der vereidigten Sachverständigen für Raum und Ausstattung, der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz und die Technische Kommission Bauklebstoffe (TKB). Eine abweichende Meinung vertritt der Bundaesverband Estrich und Belag (BEB), der an einer Entnahme über den gesamten Querschnitt festhält und im März dazu sein Untergrund-Merkblatt veröffentlicht hat.

TKB wollte Probenentnahme vereinheitlichen

"Die ursprüngliche Intention für die TKB war es, den Ort der Probenentnahme zu vereinheitlichen", erläuterte Dr. Frank Gahlmann in Frankfurt. Im Zuge der Beschreibung der KRL-Methode (Messung der korrespondierenden Luftfeuchte) hatten die Verfasser 12 Literaturstellen gefunden, die unterschiedliche Orte der Probenentnahme auswiesen. "Wir waren uns einig: Das müssen wir vereinheitlichen", berichtete Dr. Gahlmann.

Während der Erstellung des Merkblatts wollten die Autoren auch klarzustellen, wer die finale Verantwortung für die Feststellung der Belegreife hat. "Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass das nicht der Boden- und Parkettleger alleine sein kann." Der TKB-Vorsitzende stellte klar: "Unser Merkblatt stellt nicht die CM-Messung in Frage. Sie ist das baustellengerechte Verfahren und anerkannter Stand der Technik zur Ermittlung der Belegreife." Der Bodenleger soll den Ort der CM-Messung auswählen, die CM-Messung ordnungsgemäß durchführen und einen Messwert ermitteln.

Gleichzeitig möchte die TKB den Bodenleger mit der Ermittlung der Belegreife nicht alleine lassen. Der Verband ist überzeugt: "Der Bodenleger wird zusätzlich ergänzende Hinweise zu dem vorliegenden Estrich brauchen, ob der ermittelte CM-Wert tatsächlich auch die Belegreife bedeutet." Dazu müsse er Rücksprache halten mit seinem Auftraggeber, der wiederum mit Estrich- und Zusatzmittelhersteller. Die TKB schlägt vor, dass die Verantwortung für die Belegreife weiter verteilt werden muss. Das sei im internationalen Umfeld auch nicht anders. Nur in Deutschland sei die alleinige Verantwortung bislang dem Bodenleger auferlegt.

Parkettklebstoffnorm international gültig

Sehr aktiv war die TKB erneut in der Normungsarbeit: Innerhalb von zwei Jahren ist es gelungen, die Parkettklebstoffnorm auf eine internationale Ebene zu befördern. Der Sachverständige Dr. Udo Windhövel begleitete dieses Thema erfolgreich. Zentrales Thema der prEN 14293 ist eine Klassifizierung der mechanischen Eigenschaften. Dadurch könne zwischen harten und weichelastischen Klebstoffen differenziert werden - entweder anhand der Scherfestigkeit oder der Gleitung als Maß für die Elastizität.

Das zweite Normungsthema des Verbandes ist mit der bauaufsichtlichen Zulassung von Verlegewerkstoffen verknüpft. "Wir haben die Normentwürfe sowohl für die Parkettklebstoffnorm EN 14293 als auch für die Bodenbelagsklebstoffe EN 14259 erweitert, um sie in eine harmonisierte Norm überführen zu können", erläuterte der TKB-Vorsitzende. Der Bauproduktenverordnung folgend wurden Angaben zum Emissionsverhalten und zur Nachhaltigkeit hinzugefügt. "Wir möchten damit erreichen, dass wir mit der vollständigen Abdeckung aller sieben Kriterien der Bauproduktenverordnung der bauaufsichtlichen Zulassung den Boden entziehen", ergänzte Dr. Gahlmann.

Der EU-Kommission sind die ergänzenden deutschen Anforderungen genauso ein Dorn im Auge wie der TKB. Deshalb wurde die Bundesrepublik Deutschland bereits im Juli 2011 von der EU-Kommission verklagt, mit der Aufforderung keine Zusatzanforderungen an Bauprodukte zu erheben, die über harmonisierte Normen erfasst sind und das CE-Kennzeichen tragen. Das gilt für Parkett- und Holzbodenbeläge, für elastische und textile Bodenbeläge, die den harmonisierten Normen unterliegen und dennoch ergänzend der bauaufsichtlichen Zulassung.

Die Zulassungspflicht für Parkettklebstoffe, Bodenbelagsklebstoffe, aber auch Unterlagsbahnen leiten sich nur indirekt aus dieser Zulassungspflicht ab. Der TKB-Vorsitzende erklärte: "Die EU-Kommission urteilt sehr kritisch, wenn es um die Behinderung des freien Warenverkehrs geht. Vereinfacht gesagt: CE-gekennzeichnete Produkte sind nicht durch weitere nationale Zulassungen zu kennzeichnen."

TKB-Berichte 1 und 2: Dauerbrenner Belegreife und Feuchte

Der TKB-Bericht 1 "Belegreife und Feuchte - Versuche zur Trocknung von Estrichen" war Gegenstand mehrerer Vorträge bei den letzten TKB-Fachtagungen. Der TKB-Bericht 2 befasst sich mit der KRL-Methode zur Messung der korrespondierenden Luftfeuchte. In der Einleitung erfährt der Leser alles über die Luftfeuchte-Messmethode. Es folgt eine Arbeitsanweisung der KRL-Methode, die parallel zur CM-Messung erfolgen kann.

"Wir haben uns getraut, erste Richtwerte zu benennen: Die Belegreife mit 75 % relativer Luftfeuchte anzusetzen ist ein sehr konservativer und vorsichtiger Wert, genau wie 65 % bei Vorliegen einer Fußbodenheizung." Man wolle diese Werte anpassen, wenn zunehmend Praxiserfahrung dazu kommt.

Muster-EPDs für Nachhaltigkeitsbewertung von Gebäuden

Die Fachverbände der Chemischen Industrie (VCI), dazu zählen der Lackverband, die Deutsche Bauchemie und der Industrieverband Klebstoffe, haben ihre Muster-EPDs - sprich Umweltprodukt-Deklarationen - abgeschlossen. "Es ist über viele Jahre ein Mammutwerk entstanden, das einen hohen sechsstelligen Betrag erfordert hat", bilanzierte Dr. Gahlmann.

Grundlage des Dokumentes ist, dass die Verlegewerkstoffindustrie in großer Offenheit Rohstoffdaten zusammengetragen hat. So war es möglich, für die gängigen Verlegwerkstoffe eine verlässliche Zahlenbasis zu schaffen, auf deren Grundlage Berechnungen durchgeführt werden konnten. "Jetzt sind wir rechnerisch in der Lage, unsere Rezepturen einzugruppieren und eine Nachhaltigkeitsbewertung durchzuführen". Die EPDs werden bei der Nachhaltigkeitsbewertung von Gebäuden eingesetzt.
aus FussbodenTechnik 03/14 (Wirtschaft)