IVK

Beurteilung von Bodenbelagsaufbauten anhand von Prüfnormen nicht zulässig


Der Industrieverband Klebstoffe (IVK) hat in der jüngsten Vergangenheit beobachtet, dass sich Sachverständige im Schadensfall auf Prüf- und Anforderungsnormen für Verlegewerkstoffe und Bodenbeläge berufen. Beispielhaft genannt sei hier die Schälfestigkeit als Normanforderung für Klebstoffe nach DIN EN 14259 bei Prüfung gemäß DIN EN 1372.

Aus Sicht aller in der TKB vertretenen Klebstoffhersteller ist die Übertragung von Norm-Mindestanforderungen für Klebstoffe auf Anforderungen an verlegte Bodenbeläge eine fachliche Fehlbewertung, die zur Beurteilung eines Fußbodenaufbaus völlig ungeeignet ist. Keinesfalls kann die Eignung eines Bodenaufbaus für die praktische Nutzung anhand von Norm-Mindestanforderungen der eingesetzten Produkte festgestellt werden. Die in den Anforderungsnormen aufgeführten Mindestwerte werden unter den spezifischen Prüfbedingungen der Prüfnormen ermittelt, die nicht auf reale Baustellenverhältnisse übertragbar sind. Vielmehr liegt es im Verantwortungsbereich eines Sachverständigen, die Eignung und den Zustand eines Bodenaufbaus auf der Basis seiner Kenntnis und seiner fachlichen Erfahrung zu beurteilen. Dazu gehört die Beurteilung des Untergrunds, des Raumklimas, der handwerklichen Ausführung der Verlegung, der eingesetzten Produkte oder der vorgesehenen Nutzung.

Der Industrieverband Klebstoffe empfiehlt: Wenn ein Verlegebetrieb mit solch einer Vorgehensweise konfrontiert wird, ist er gut beraten, dagegen rechtliche Schritte zu prüfen und ggf. die Unterstützung des Herstellers der betroffenen Verlegewerkstoffe zu nutzen.
aus FussbodenTechnik 03/14 (Wirtschaft)