ZVPF

Parkettleger sollen eine entsprechende Ausbildung vorweisen


Das Bundesverwaltungsgericht hat am 9. April die Klage eines Malergesellen abgewiesen, der Tätigkeiten aus dem Maler- und Lackiererhandwerk ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausüben wollte. Joachim Barth, damals noch Bundesinnungsmeister im Zentralverband für Parkett und Fußbodentechnik (ZVPF), nahm diese Entscheidung zum Anlass, die Forderung nach einer entsprechenden Qualifikation auch bei den Parkettlegern zu erneuern. "Das ist doch die Quintessenz aus dem Urteil", stand in einem Rundschreiben an die Innungen. Wenn es dort heiße, "die gesetzliche Regelung dient dazu, Dritte vor Gefahr zu schützen", müsse dies auch in Bezug auf B1-Berufe gelten.
aus BTH Heimtex 06/14 (Wirtschaft)