Arcandor AG

Karstadt Bonus-Vorstoß gescheitert


Schlappe für Karstadt Quelle: Der Warenhaus- und Versandkonzern hat sich eine Ohrfeige eingehandelt, bei dem Versuch, Lieferanten nachträglich und pauschal einen sogenannten Wachstumsbonus abzuverlangen.

Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie (ZVEI) erwirkte Mitte August beim Landgericht Essen eine einstweilige Verfügung, die es Karstadt Quelle untersagt, einen Bonus von 2,5 % des Rechnungsbetrages von seinen Zulieferern einzubehalten.

Karstadt Quelle hatte wenige Wochen zuvor seinen Zulieferer ohne vorherige Rücksprache mitgeteilt, dass ab 15. August von allen (!) Lieferantenrechnungen eine "zusätzliche Bonifizierung" einbehalten werde mit dem Ziel, einer "Sicherung des gemeinsamen Wachstums".

Der ZVEI hatte das Unternehmen deshalb bereits wegen eines "Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht" abgemahnt. Die Richter in Essen schlossen sich dieser Auffassung und warfen dem Konzern indirekt Nötigung vor.

Karstadt Quelle hat gegen die richterliche Verfügung Einspruch eingelegt. Bis zum endgültigen Urteil gelten wieder die bestehenden Verträge ohne erzwungene Preiskorrekturen.
aus BTH Heimtex 09/01 (Wirtschaft)