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Berry: Ordnungsverfahren gegen E.F.P. für sich entschieden


Mal wieder wird ein neues Kapitel im Patentstreit um leimlose Verlegesysteme aufgeschlagen: Die Berry-Gruppe hat Anfang Juli ein Ordnungsverfahren gegen E.F.P. für sich entschieden. In einem Beschluss des Landgerichts Braunschweig vom 5. Juli wird festgestellt, dass die drei E.F.P-Gesellschaften in Deutschland und Österreich gegen eine von der Berry-Tochter Alloc im Februar 2000 erwirkten einstweiligen Verfügung verstoßen haben.

Die Richter führten dazu aus, dass E.F.P. den Verkauf von Fußboden-Paneelen fortgesetzt haben, die Gegenstand der einstweiligen Verfügung vom 2. Februar 2000 waren. Darin war ein Verbot des Verkaufs bestimmter leimfreier Laminatböden festgelegt worden, die in der in dem europäischen Verfahrenspatent EPO 855 482 von Välinge beschriebenen Weise verlegt werden konnten. Die einstweilige Verfügung wurde vom Berufungsgericht bestätigt. In seinem Beschluss vom 5. Juli nahm das Braunschweiger Gericht auf ein Rundschreiben von E.F.P. und ein Interview von E.F.P.-Geschäftsführer Stefan Pletzer Bezug, in dem er ankündigt, dass das fragliche Produkt nicht aus dem Markt genommen, sondern mit einer modifizierten Verlegeanleitung verkauft werden. Das Gericht war der Auffassung, dass die modifizierte Verlegeanleitung nicht die mittelbare Patentverletzung verhindere, da der Fachhandel allein an der Profilierung der Paneele erkennen könne, dass sich diese für die Durchführung des patentierten Systems eigne. Berry verweist darauf, dass der aktuelle Beschluss von 5. Juli zwar nicht rechtskräftig sei, aber gegenwärtig eine Hauptsacheklage in der Schwebe sei, mit der eine endgültige Regelung herbeigeführt werden soll.
aus BTH Heimtex 07/01 (Wirtschaft)