HWB Handelsverband Wohnen und Büro e.V.

Grundpreisauszeichnung bei Tapetenrollen


Vor wenigen Monaten ist die neue Grundpreisauszeichnung in Kraft getreten. Danach musste der Grundpreis für Tapeten ab sofort in Metern ausgewiesen werden. Jetzt schreibt das Bundeswirtschaftsministerium, es sei noch zu prüfen, ob nicht der Quadratmeterpreis der bessere Grundpreis sei. In diesem Schreiben heißt es "Von Seiten der betroffenen Tapetenhersteller und -händler wird vorgetragen, dass es eine Tendenz der Hersteller gebe, die Breite der Tapeten individuell zu wählen. Deshalb sei ein optimaler Preisvergleich für den Verbraucher nur über die Angabe des Grundpreises für 1 qm gewährleistet. Der Bedarf der Tapete ermittele sich an der Wand und lasse sich daher auch nur in dieser Mengeneinheit ausdrücken".

Gegen diese Auslegung hat der Bundesverband des Farben- und Tapetenhandels heftig protestiert. Bei einer kleinen Umfrage zeigte sich, dass fast ausschließlich in Euro-Rollen verkauft wird und lediglich im hochpreisigen Segment Abweichungen von der Einheitsbreite bekannt sind. Außerdem ist der Quadratmeter ein falsches Kriterium für die Bedarfsrechnung, da der Rapport nicht berücksichtigt werden kann.

Es bleibt abzuwarten, ob das Bundeswirtschaftsministerium die Meinung ändert und nun die ganze Branche von lfd. Meter auf qm umrüsten muss. Für alle, die Kataloge mit Preisangaben herausgeben, besteht nun eine große Unsicherheit, wie sie den Preis angeben müssen, ohne von Konkurrenten der Verbraucherverbänden abgemahnt zu werden. Die Preisangabenverordnung ist überfordert, wenn sie Bedarfsrechnungen für Tapeten erleichtern soll. Aus kartellrechtlichen Gründen kann der BFT keine Verhaltensempfehlung geben. "Zumindest wird es nicht falsch sein, wenn man den lfd. Meter zusätzlich zum Rollenpreis angibt," empfiehlt Geschäftsführer Peter Engmann. "Nur der lfd. Meter allein reicht nicht."
aus BTH Heimtex 01/01 (Wirtschaft)