Rabattaktionen im Großhandel

Gegendarstellung von Jordan


Im Rahmen der Berichterstattung über die Großhandels-Jahrestagung in Bamberg hatte BTH in Ausgabe 11 (Seite 47) auch die kritische Situation des Großhandels beschrieben:

"Dass sich die Lage im Großhandel zuspitzt, belegen nicht nur die zunehmenden Insolvenzen und Übernahmen, sondern auch zwei Briefaktionen, die für reichlich Aufregung sorgten: Das ausschließlich in Ostdeutschland engagierte Berliner Großhandelshaus Thomas & Co. bittet in seinem Schreiben angesichts der prekären Situation in seinem Absatzgebiet um einen "Ostbonus" von 5 % bis zum Jahresende 2002.

Jordan aus Kassel, durch seine aggressive Übernahmepolitik inzwischen bundesweit einer der größten Großhändler, fordert seine Lieferanten zu einer Rückvergütung von 1 % per 1. Januar 2001 für Kreditrisiken auf und geht automatisch von ihrem Einverständnis aus, sofern nicht innerhalb einer bestimmten Frist geantwortet wird.

Für die Branche sind diese im Lebensmittelbereich durchaus üblichen und dort noch viel drastischer durchgesetzten Praktiken neu. Wobei Jordan und das Thomas-Schwesterunternehmen IBS im vergangenen Jahr mit der Forderung nach "Hochzeitsrabatten" zur Förderung ihrer Akquisitionen schon einmal erfolgreich waren.

Dieses Mal wollen Mitbewerber und auch die Industrie den Alleingang einzelner Großhändler nicht tolerieren und kommentarlos zusehen, wie eventuelle Sonderboni gewährt werden. So bezeichnet der Verband der Deutschen Heimtextilien-Industrie ein "Nachkarten" bei den Konditionen als "nicht hinnehmbar für die von ihm vertretenen Lieferanten, absolut unüblich und wettbewerbsverzerrend."

Verbindlich formuliert, aber knallhart in der Aussage ist die Antwort der Hometrend Inku-Gruppe, ihrerseits eine der größten Großhandels-Formationen, auf die "schrittweise Verwilderung der Marktusancen": Sie weist vorsorglich darauf hin, dass sie ebenfalls "Forderungen im gleichem Umfang auch rückwirkend und für die Folgejahre" geltend machen wird, sofern dem Ansinnen ihrer Wettbewerber stattgegeben wird."

Mit der Darstellung ist das Großhandelshaus Jordan aus Kassel nicht einverstanden und schickt uns folgende Gegendarstellung, zu deren Abdruck BTH Raum & Textil nach §11 des Hamburgischen Pressegesetzes verpflichtet ist.

Gegendarstellung

"In dem Bericht zur GHF-Tagung Bamberg in BTH 11/2001 wurde unter anderem berichtet, dass Jordan in 2001 Erfolg gehabt habe bei der Einforderung eines "Hochzeitsbonus".

Dies entspricht nicht den Tatsachen; hier ist offenbar ein Irrtum unterlaufen. Wie das Großhandelshaus Jordan bestätigt und auch von Lieferantenseite bestätigt wird, hat es seitens Jordan niemals eine solche Forderung gegenüber Lieferanten gegeben und ist auch niemals gezahlt worden. Ebenso sind Rückvergütungen für "Kreditrisiken" nicht vereinbart und bezahlt worden, schon gar nicht rückwirkend. Die mit dem Artikel angesprochene Aktion hatte einen ganz anderen Hintergrund, die aus dem Kontext gerissen so eine Fehlinterpretation darstellt.

Bei der angesprochenen Aktion handelte es sich um die Finanzierung bisher vom Großhandel keinesfalls verlangter Finanzserviceleistungen zur Verbesserung der Kreditfähigkeit seiner Abnehmer namentlich im Zusammenhang mit größeren Objekten, um den Absatzweg Industrie-Großhandel-Verarbeiter aufrecht zu erhalten und damit uneingeschränkte Produktion bei der Industrie und Lieferbereitschaft beim Großhandel zu bewirken. Eine Maßnahme, die dem Ansehen nicht nur des Großhandels, sondern der ganzen Branche überaus nützlich wäre.

Zu korrigieren ist ebenfalls die Aussage einer "aggressiven Übernahmepolitik". Passender ist die Formulierung einer strategisch ausgerichteten, im Interesse der Erhaltung der Großhandelslandschaft zu betrachtenden Expansion des inzwischen führenden Großhandelshauses Jordan. Das Wachstum der letzten drei Jahre in neue Vertriebsregionen hat jeweils sowohl bei Kunden der betroffenen Gebiete, als auch bei den Lieferanten komplette Zustimmung und eine absolut positive Beurteilung erhalten. Die integrierten Betriebsteile Raumwelt, Conrad & Lombardino und Kirschbaum fungieren inzwischen als unselbständige Niederlassungen unter jedoch eigenständiger regionaler Niederlassungsleitung mit maximaler Kundenorientierung und arbeiten allesamt profitabel, so wie auch die neuen Niederlassungen in Ravensburg sowie Frankfurt (ehemals Schwinn & Starck). Insgesamt hat sich Jordan somit in Mittel-, Süd- und Ostdeutschland eine führende Position erarbeitet und gilt als geachteter und geschätzter Partner für Industrie, Handel und Handwerk. Bei der insgesamt kritischen Betrachtung der Bau- und baunahen Branchen steht es der Branche für Bodenbeläge gut an, zum Nachweis ihrer Stärke und Leistungsfähigkeit auf zukunftsorienterte und leistungsstarke Marktteilnehmer verweisen zu können. Was Jordan vollzieht, ist nichts anderes als in allen Wirtschaftsbereichen und von soliden Marktteilnehmern praktiziert wird."

Jörg Jordan, geschäftsführender Gesellschafter W. & L. Jordan Kassel Großhandelsgesellschaft mbH
aus BTH Heimtex 01/02 (Wirtschaft)