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OLG Hamm verbietet Karstadt Quelle umstrittene Sonderrabatt-Forderungen


Karstadt Quelle ist mit seinen umstrittenen Sonderrabatt-Forderungen endgültig vor Gericht gescheitert. Das Oberlandesgericht Hamm untersagte dem Warenhaus- und Versandhandelskonzern im Januar in rechtskräftigen Entscheidungen, Lieferanten wegen angeblich anstehender Expansion 2,5 % von den Rechnungen abzuziehen. Karstadt Quelle verstoße ansonsten gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und verschaffe sich ungerechtfertigte Sondervorteile zu Lasten der Mitbewerber, urteilten die Richter.

Der Konzern hatte im August 2001 seine Lieferanten zu "einem Beitrag zur Verwirklichung von Expansionszielen" aufgefordert. Gegen den geforderten Abzug von 2,5 % hatten bereits die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs sowie der Zentralverband für Elektrotechnik und Elektroindustrie eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das Oberlandesgericht Hamm, das die Entscheidungen jetzt bestätigte, erklärte, Karstadt Quelle wolle seiner eigenen Zahlungspflicht nicht mehr im vollen Umfang nachkommen. Dadurch versuche der Konzern "systematisch unter Ausnutzung seiner hervorragenden Marktstellung seine Wettbewerbsposition zu stärken und Mitbewerber zu verdrängen".
aus BTH Heimtex 02/02 (Wirtschaft)