Nürnberger Sachverständigen-Treffen mit neuem Teilnehmerrekord

Aktuelle Trends in der Fußbodentechnik diskutiert

Ein gelungener Mix aus interessanten Fachvorträgen und praxisnahen Referenten sowie ein Veranstaltungskonzept, das viel Platz für Fachgespräche ließ, verschafften der BEB-Sachverständigentagung in Nürnberg erneut einen Teilnehmerrekord. Aktuelle Themen wie unter anderem der Trend zu eingefärbten Estrichen, die Konsequenzen der neuen Euronormung sowie die Ursachen für typische Estrichschäden sorgten für lebhafte Diskussionen - die auch einen Einblick in die Fußbodentechnik von morgen erlaubten.

Dass die jährliche Fachtagung des Arbeitskreises "Sachverständige" im Bundesverband Estrich und Belag (BEB) zu den spannendsten Terminen im Branchenkalender gehört, scheint sich inzwischen auf breiter Basis herumgesprochen zu haben: Mit 150 Teilnehmern aus Sachverständigenkreisen, Handwerk und Industrie konnte Tagungsleiter Dieter Altmann auf der diesjährigen Veranstaltung in Nürnberg einen neuen Teilnehmerrekord verkünden.

Das Erfolgsgeheimnis liegt in einem gelungenen Mix aus Fachvorträgen zu ebenso aktuellen, exklusiven und vor allem auch praxisrelevanten Themen sowie einer Ablaufplanung, die viel Raum für Fachgespräche und Diskussionen lässt - und nicht zuletzt sicher auch im Teilnehmerfeld, das von erfahrenen Praktiker dominiert wird, was wiederum entsprechend kompetente Diskussionsbeiträge erwarten lässt.

Fachtagung mit grenz- und gewerkübergreifendem Charakter

Darüber hinaus entwickelt sich die branchenintern kurz als "Sachverständigen-Treffen" bekannte Zusammenkunft von Fußbodenfachleuten zunehmend zu einer grenz- und gewerkübergreifenden Fachveranstaltung. Schon in den vergangenen Jahren hatten Referenten und Teilnehmer aus den deutschsprachigen Nachbarländern interessante Blicke über den sprichwörtlichen Tellerrand eröffnet. Diesmal ging es gleich bei mehreren Tagesordnungspunkten um die europäische Harmonisierung von bautechnischen Regelungen und Verfahren.

Und obgleich der BEB als offizieller Veranstalter von Estrichunternehmern dominiert wird, sorgten zahlreiche Besucher aus den Nachbargewerken Bodenbelag, Parkett und Fliese für lebhafte Diskussionen über alltägliche Schnittstellenprobleme. Der gewerkübergreifende Charakter schlug sich auch in der Tagesordnung nieder. In diesem Jahr standen insgesamt vier Themenkomplexe auf dem Programm:

1. aktuelle Entwicklungen in der Estrichtechnik: die Ausführung eingefärbter Estriche sowie Untersuchungen über Estrichrisse durch Kerbspannungen,
2. Neuerungen bei Normen und Ausführungsrichtlinien: die Einführung des CE-Zeichens für Estrichmörtel in Verbindung mit der neuen EN 13813 und der Überarbeitung der DIN 18560 sowie die neue österreichische Ausführungsrichtlinie für Calciumsulfat-Fließestriche,
3. Fußbodenaufbauten mit keramischen Belägen: Anforderungen an Konstruktionen auf Balkonen und Terrassen sowie Auswahlkriterien für Verlegewerkstoffe,
4. Anschlüsse und Höhenversätze: Verformung von Belägen, Anschlüssen und Höhenversätze sowie deren Bewertung nach DIN 18201/18202.

Eingefärbte Estriche: Neuer Trend mit Wertschöpfungspotential

Nach der offiziellen Begrüßung durch BEB-Vorstandsmitglied Michael Süß und Moderator Dieter Altmann startete Ingo Niedner mit seinem Vortrag zum Thema "eingefärbte Estriche" das Tagungsprogramm - eine Fußbodenvariante, die in den letzten Jahren häufiger nachgefragt wird. Der Diplom-Chemiker und Berufssachverständige aus Alzenau stellte zunächst die verschiedenen Möglichkeiten für die Ausführung farbiger Nutzestriche vor - von traditionellen Varianten wie Terrazzo- und magnesitgebundenen Böden über den Einsatz von farbigen Pigmenten in Estrichen und Spachtelmassen bis zu entsprechenden Oberflächenbehandlungen (ausführlicher Fachbeitrag in dieser Ausgabe).

Niedner gab wertvolle Praxistipps und zeigte anhand von Bildern typische Fehler bei der Ausführung auf. Der Obmann des BEB-Arbeitskreises "Kunstharz" machte mit seinem lebendigen Vortrag neugierig auf diesen interessanten Leistungsbereich - warnte aber auch vor falschen Kundenerwartungen: "Wer meint, mit einem farbigen Estrich eine billige Fußbodenvariante zu erhalten, indem er den Oberbelag spart, liegt falsch. Ein farbiger Estrich in ordentlicher Qualität ist oft deutlich teurer als ein naturbelassener Estrich - egal mit welchem Oberbelag." Für Handwerksunternehmen könnten solche Böden allerdings gerade deshalb eine interessante Möglichkeit bieten, sich als Fachunterbetrieb zu profilieren und eine angemessene Wertschöpfung zu erzielen.

Auch der ausführende Handwerksunternehmer sollte jedoch seinem Kunden nicht zuviel versprechen: "Jeder eingefärbte Estrich stellt ein Unikat dar - wer sich einbildet, hier ein Massenprodukt herstellen zu können, unterliegt einem Irrtum." Herstellung, Einbau und Trocknung des Estrichs würden vielfältigen Einflussfaktoren unterliegen, die nur begrenzt zu beherrschen seien. Wie die Fläche später tatsächlich einmal aussehen wird, ließe sich daher im Vorfeld nie genau sagen. Darauf muss man den Kunden rechtzeitig und ausdrücklich hinweisen, empfahl Niedner, um späteren Reklamationen vorzubeugen. Kundenaufklärung sei ebenso hinsichtlich der Nutzungseigenschaften sowie in Sachen sachgerechter Reinigung und Pflege ratsam.

Überzogene Kundenerwartungen rechtzeitig bremsen

An diesem Punkt setzte Walter Böhl mit dem zweiten Referat zum Themenkomplex "eingefärbte Estriche" an, in dem er auf die Beurteilung und Bewertung optischer Unregelmäßigkeiten bei Nutzestrichen einging. Als Geschäftsführer des Stuttgarter Fachunternehmens Duraplan, das Industriefußböden auf Basis direkt genutzter Magnesiaestriche ausführt, sowie als Obmann des BEB-Arbeitskreises "Magnesiaestriche" konnte er von zahlreichen Praxisfällen berichten, in denen optische Abweichungen vom ursprünglich geplanten Bodendesign zu Irritationen bei der Bauherrschaft geführt hatten.

"Das Materialverständnis für fertige Oberflächen hat sich jahrzehntelang an den makellosen Oberflächen industriell hergestellter Beläge orientiert", brachte Böhl die Problematik auf den Punkt. Solche Maßstäbe könne man jedoch nicht gleichermaßen auf einen handwerklich gefertigten Nutzestrich übertragen. Die Folge: "Bei solchen Ausführungen kommt es überdurchschnittlich oft zum Streit." Weiteres Problem:

Während die VOB verlangt, dass zum Zeitpunkt der Abnahme ein fehlerfreies Gewerk vorliegt, stellt sich bei eingefärbten Nutzestrichen das endgültige Aussehen oft erst nach längerer Zeit ein. "Die Natur der Baustoffe ist zum Zeitpunkt der Abnahme also vielfach noch nicht bereit, sich so darzustellen, dass der Bauherr sie abnehmen kann," gab Böhl zu Bedenken.

Vorsicht sei vor allem in Bereichen mit hohen optischen Anforderungen geboten - zumal "Nacharbeiten zur Verbesserung optischer Eigenschaften oft nahezu unmöglich sind". Meistens würden sie das Oberflächenbild eher zusätzlich beeinträchtigen. Auch Böhl empfahl einschlägigen Fachbetrieben daher dringend, ihre Auftraggeber schon im Verkaufsgespräch umfassend auf die Möglichkeit von Farb- und Designabweichungen bzw. die nur begrenzt vorausberechenbare Oberflächenoptik handwerklich gefertigter Nutzestriche hinzuweisen. Hier sei "schonungslose Ehrlichkeit" gefordert. Für seine eigenen Kunden hat der Handwerksunternehmer ein entsprechendes Infoblatt entworfen, das er in Nürnberg zeigte. Falls von Bauherrenseite unerfüllbare Erwartungen an die zu erzielende Flächenoptik gestellt werden, müsse man einem Kunden unter Umständen sogar von einem solchen Boden abraten bzw. den Auftrag zurückweisen.

Böhl regte an, ein BEB-Hinweisblatt zur Beurteilung von optischen Unregelmäßigkeiten in Nutzestrichen zu erarbeiten, um hier einheitliche und zudem möglichst rechtssichere Standards zu schaffen. Das Plenum unterstützte diesen Vorschlag.

Folienfalten können zu teuren Estrichschäden führen

Mit einem häufigen Anlass für Reklamationen an Estrichen beschäftigte sich auch Dr. Wolfgang Rümler, Knauf, in seinem Vortrag zum Thema "Kerbspannungen in Estrichen". Solche Kerbspannungen entstehen insbesondere durch Einschnürungen in der Estrichplatte und können zu gefährlichen Rissbildungen führen - wie Rümler anhand von Laboruntersuchungen anschaulich belegte. Hauptursache seien Faltenbildungen in Folien und Schrenzlagen unter der Estrichplatte. Rümler hat ermittelt, dass Stellen mit entsprechenden Einkerbungen eine deutlich niedrigere Bruchlast aufweisen - der Schaden ist hier
also vorprogrammiert.

Folien, Trenn- und Schrenzlagen sollten daher immer mit großer Sorgfalt verlegt werden - Faltenbildungen seien ebenso zu vermeiden wie Aufwölbungen an vorspringenden Ecken. Gleiches gelte für Dämmschichtversätze. Rümler warnte auch vor Einschnürungen durch Rohre auf der Rohdecke: "Lieber gleich einen Ausgleichsmörtel einplanen und dann gegebenenfalls eine etwas dünnere Estrichscheibe oben drauflegen." Die sei nämlich immer noch stabiler als ein dickerer, aber eingekerbter Estrich.

Österreicher legen neue Anwendungsrichtlinie für CSFE vor

Eine der lebhaftesten Diskussionen auf dem diesjährigen "Sachverständigen-Treffen" stieß Peter Giffinger an, der den Tagungsteilnehmern die neue österreichische Planungs- und Ausführungsrichtlinie für Calciumsulfat-Fließestriche (CSFE) vorstellte.

Dabei fand der Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Estrich der österreichischen Wirtschaftskammer, die Mitherausgeber der 46-seitigen Richtlinie ist, im Plenum zunächst durchaus Anerkennung für die dort enthaltenen Neuregelungen. Schließlich hat man sich gegenüber der Erstausgabe in vielen Punkten den aktuellen deutschen Vorschriften weiter angenähert - Beispiele:

- Die CM-Grenzwerte für eine Bodenbelagsverlegung wurden weiter reduziert - wenn auch im Gegensatz zum neuesten BEB-Merkblatt für dampfoffene Beläge noch etwas höhere Werte zugelassen sind.
- Estriche gelten nach dem fachgerechten Verschließen etwaiger Risse als mangelfrei.
- Die Estrichoberfläche ist grundsätzlich anzuschleifen - allerdings im Gegensatz zum BEB-Merkblatt nur bei CSFE.

Soweit schien einer grenzüberschreitenden Harmonisierung des geltenden Stands der Technik nicht mehr viel im Wege zu stehen - bis Giffiniger die Aussagen der neuen österreichischen Anwendungsrichtlinie zum Thema Spachteln zitierte. Deren Aufbauempfehlungen für Bodenbelagsverlegungen auf CSFE enthalten in der Zeile "Spachteln" nämlich jeweils ein "nein". Kurz: In Österreich können - oder genauer gesagt sogar: "sollen" - Bodenbeläge ohne Spachtelschicht direkt auf den grundierten Estrich geklebt werden. Diese Regelung gilt für alle textilen Bodenbeläge, für die meisten elastischen Beläge - außer beim Einsatz von Haft- oder Dispersionskontaktklebstoffen - sowie für alle keramischen, Holz- und Natursteinbeläge. "Wir empfehlen das Spachteln von CSFE grundsätzlich nur in Ausnahmefällen", betonte Giffinger. "Beispielsweise wenn aus Ebenheitsgründen eine Spachtelung erforderlich ist."

Deutsche Klebstoffindustrie verlangt weiterhin Spachtelung auf CSFE

Diese Regelung stieß auf heftigen Widerspruch der anwesenden Vertreter der deutschen Klebstoffindustrie - allesamt schließlich auch Spachtelmassenhersteller - den Uzin-Vorstand und -Entwicklungschef Dr. Roland Krieger auf den Punkt brachte: "Wir stehen weiterhin zum Spachteln, weil ein geschliffener und insbesondere grundierter Calciumsulfat-Fließestrich keinen ausreichend saugfähigen Untergrund für Bodenbelagsverlegungen mit Dispersionsklebstoffen bietet." Vor diesem Hintergrund sei auch bei Untergründen im Rahmen der geltenden Ebenheitstoleranzen eine Spachtelung ebenso sinnvoll wie notwendig.

Krieger warnte vor den möglichen Folgekosten für den ausführenden Handwerker in Verbindung mit einer unzureichenden Untergrundvorbereitung: "Wie werden auch künftig nicht bei Reklamationen eintreten, wenn entgegen unserer Herstellerempfehlung nicht gespachtelt wurde." Kuriosität am Rande: Die neue österreichische Ausführungsrichtlinie ist kein alleiniges Machwerk von Handwerk und Estrichindustrie, sondern entstand mit offizieller Mitwirkung und Unterstützung der Vereinigung österreichischer Klebstoffhersteller (VÖK) - namentlich unter anderem der deutschen Uzin-Dependance in Wien sowie weiterer Auslandsniederlassungen namhafter deutscher Spachtelmassenproduzenten. Hier besteht offenbar auch innerhalb der Industrie noch erheblicher Diskussionsbedarf.

Welche Veränderungen bringt die neue Euronorm für Estrichmörtel?

Ein wahrhaft heißes Eisen griff auch Oliver Erning, Leiter des Instituts für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung (IBF) in Troisdorf, mit seinem Referat zu den Auswirkungen der neuen Euronorm für Estriche auf. Erning, der selbst aktiv an der Euronormung im Bereich Estriche beteiligt ist, informierte über die Hintergründe und Mandate, die der neuen EN 13813 zugrunde liegen - wobei er insbesondere auf Fehlinformationen anderer Stellen im Zusammenhang mit der vorgesehenen CE-Kennzeichnung für Estriche einging und diese klarstellte (s.a. Interview mit Oliver Erning in FussbodenTechnik 4/2002). Darüber hinaus machte er die Tagungsteilnehmer mit den neuen Definitionen, Kennzeichnungen und Anforderungen an Estriche nach EN 13813 vertraut und gab einen Ausblick auf die jetzt anstehende Anpassung der deutschen Estrichnorm DIN 18560.

In diesem Zusammenhang stellt sich für den Estrichleger eine spannende Frage, die auch im Mittelpunkt der anschließenden Diskussion stand: Muss nach der Anpassung jeder Mörtel zur Herstellung eines Estrichs nach DIN 18560 - also auch ein Baustellenmörtel - das CE-Zeichen tragen, das EN 13813 zumindest für "handelbare" Estrichmörtel vorsieht? Das hieße, dass viele Estrichunternehmen künftig aufwendige Qualitätssicherungsmaßnahmen einführen müssten, um auch für ihre Baustellenmörtel das CE-Zeichen führen zu dürfen.

Keine juristische CE-Zeichen-Pflicht für Baustellenmörtel

Die Antwort gab Rechtsanwalt Andreas Hanfland, der im zweiten Teilvortrag zum Thema CE-Zeichen auf die rechtlichen Aspekte der aktuellen Euronormung im Bereich Estrich einging: "Juristisch braucht man als Estrichleger für Baustellenestriche nach derzeitigem Stand kein CE-Zeichen - man kann es allerdings auch für solche Estriche nutzen." Und das kann nach seiner Ansicht auch durchaus Sinn machen: "Wenn die angepasste DIN 18560 in Kraft tritt, die auf jeden Fall auf EN 13813 verweisen wird, kommt das CE-Zeichen in den Bereich des Stands der Technik", gab Hanfland zu Bedenken. "Der Estrichleger sollte dann zusehen, für sein Produkt auch das CE-Zeichen zu führen."

"Nicht zwingend vorgeschrieben, aber dennoch sinnvoll", lautet demnach die Formel in Sachen CE-Zeichen für Baustellenmörtel. Wer als Fachbetrieb für seine Baustellenmörtel das CE-Zeichen führen möchte, dem bietet das IBF umfangreiche Hilfestellung bei der Realisierung der geforderten Voraussetzungen an, die Erning in Nürnberg ebenfalls vorstellte.

Praxistipps für Fußbodenkonstruktionen auf Balkonen und Terrassen

Peter Erbertz, Obmann des BEB-Arbeitskreises "Zementestrich", erklärte am zweiten Veranstaltungstag, was bei der Ausführung von Estrichen im Freien zu beachten ist - insbesondere in Verbindung mit keramischen Belägen auf Balkonen und Terrassen. "Von entscheidender Bedeutung ist es, dass auf die Konstruktion einwirkendes Wasser in allen Schichten schnell und möglichst rückstandsfrei abgeführt wird", betonte der Estrichunternehmer aus Köln. Darüber hinaus sei darauf zu achten, dass an allen aufgehenden Bauteilen ausreichende Anschlusshöhen für die Abdichtung zur Verfügung stehen. Außerdem sind thermische Belastungen durch entsprechende Fugeneinteilungen zu berücksichtigen.

Für die Ausführung von Zementestrichen im Freien empfahl Erbertz die Verwendung von Zuschlägen, die einen erhöhten Frost- und Taumittelwiderstand aufweisen. Überhaupt spiele die Vorplanung eine entscheidende Rolle: "Versäumnisse im Planungsstadium können bei der Ausführung kaum noch korrigiert werden", stellte Erbertz klar. "Eine Schnittstellenkoordination ähnlich wie bei beheizten Fußbodenkonstruktionen wäre daher auch hier wünschenswert."

Ergänzt wurden Erbertz Ausführungen durch den Vortrag von Hans Günther Marx, der die wichtigsten Auswahlkriterien für Verlegewerkstoffe und keramische Beläge beim Einsatz auf Balkonen und Terrassen aufführte. Der Diplom-Architekt und Sachverständige für keramische Beläge stellte die einschlägigen Normanforderungen und Regelaufbauten vor. Darüber hinaus verwies er auf haftungsmindernde Einflüsse wie Lufteinschlüsse oder Hohlstellen.

Den Abschluss bildeten die Ausführungen von Gert F. Hausmann zum Themenkomplex "Anschlüsse und Höhenversätze". Der Berufssachverständige aus Wendelstein griff anhand realer Beispielfälle die Frage auf, wann und wie Verformungen von Belägen, Anschlüsse und Höhenversätze nach DIN 18201/18202 zu bewerten sind. Darüber hinaus zeigte er auf, unter welchen Umständen solche Bewertungen problematisch werden können.
aus FussbodenTechnik 06/02 (Wirtschaft)