Ter Hürne GmbH u. Co. KG

Stirnflächenimprägnierung: Haro klagt gegen Terhürne


In Zeiten angespannter Märkte wird mit härteren Bandagen gerungen. Wegen angeblicher Gebrauchsmusterverletzung klagen die Hamberger Industriewerke gegen die Firma Otger Terhürne. Haro sieht sein Gebrauchsmuster in Bezug auf die Stirnflächenimprägnierung von Parkettlamellen innerhalb einer Mehrschichtparkettdiele verletzt. Besonders bei den Holzarten Buche und Ahorn ist dieses Verfahren von Bedeutung. Haro hat, nach eigenem Dafürhalten, durch permanente Weiter- und Neuentwicklung die Feuchtigkeitsbeständigkeit der Stirnkante einzelener Lamellen einer Parkettdiele stark verbessert. Das geschützte Verfahren geht aus einer europäischen Patentanmeldung vom Juni 2000 hervor.

Dagegen ist Terhürne, nach eigener Aussage, "sicher, dass die eigens entwickelte Hydrophobierungstechnologie nicht unter den Gebrauchsmusterschutz der Hamberger Industriewerke fällt". Terhürne hatte Anfang des Jahres sein Parkettprogramm Belcanto eingeführt, das Qualität mit Blick auf den Langzeitproduktschutz durch auf Abstand gelegte Mittellage und eine Imprägnierung der Lamellenenden vorweisen will. Marketing-Leiter Christian Sandkühler: "Einer gerichtlichen Auseinandersetzung, die gern vermieden worden wäre, sehen wir mit hoher Gelassenheit entgegen."

Das besagte Produkt bleibt zunächst im Verkauf und soll sogar ausgebaut werden.
aus Parkett Magazin 06/02 (Wirtschaft)