4. TKB-Gesprächsrunde Fußbodentechnik

Verarbeiter sitzen zwischen den Stühlen

Kontrovers und teilweise auch emotional diskutierten die Vertreter verschiedener Branchen auf der 4. Gesprächsrunde Fußbodentechnik der Technischen Kommission Bauklebstoffe (TKB) am 14. Juli 2004 in Frankfurt. Gesprächspartner aus Industrie, Handwerk und Verbänden sowie einige Sachverständige hatten sich auch in diesem Jahr zusammengefunden, um in einem offenen Gedankenaustausch die Probleme an den Schnittpunkten zwischen Klebstoff- und Bodenbelagindustrie bzw. Handwerk zu erörtern.

Neben dem Dauerbrenner Fußbodenpass kam erneut der Fortschritt im Bereich EN-Klebstoffnorm zur Sprache. Dieses nahmen die Teilnehmer zum Anlass, sich vortrefflich über die Schuldfrage im Schadensfall zu streiten. Wie kann verhindert werden, dass der Bodenleger zwischen den Stühlen der Bodenbelaghersteller und der Klebstoffindustrie sitzt, wenn es technische Probleme im Verhalten des Bodenbelags mit dem Klebstoff gibt? Kann es Garantieerklärungen der Industrie für den Boden- und Parkettleger geben?

Auch wenn bei großen Objekten teilweise schon direkte Garantien von den beiden Industriezweigen abgegeben werden, so wurde im Laufe der Diskussion doch deutlich, dass sich die Bodenleger, deren Position Fachgruppenleiter Karsten Krause (Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik) erläuterte, mit Schäden oft alleine gelassen fühlen. Zum einen sah die Gesprächsrunde Probleme in der gestiegenen Erwartungshaltung bei den Endabnehmern. Den Bauherren würde oft das Blaue vom Himmel versprochen. Kaum ein Unternehmer räume hingegen ein, dass manche Kombinationen von Bodenbelag und Klebstoff nicht immer optimal miteinander zu verarbeiten sind. Zum andere fehlt es oft genug an konkreten Aussagen, meinten die Vertreter des Handwerks bzw. einige Sachverständige. Der Wunsch nach bestimmten Hinweispflichten in Form von Beipackzetteln wie sie bei den Raumausstattern in anderen Bereichen bereits üblich seien, wurde in diesem Zusammenhang geäußert. Die Industrie ihrerseits machte deutlich, dass es bereits zahlreiche Empfehlungen u.ä. von Seiten der Klebstoffhersteller gebe.

In diesem Zusammenhang war auch die Schnelllebigkeit ein großes Thema. Die Industrieunternehmen würden nicht mehr im ausreichenden Maße die Einsatzfähigkeit neu entwickelter Produkte testen, so der Vorwurf von Handwerksseite. Die Gegenargumente der Produzenten zielten in erster Linie darauf ab, dass sich gewisse Aspekte erst nach Jahren der Verwendung herausstellen würden.

Konstruktive Vorschläge, gab es aus dem Gremium allerdings nur wenige - oft genug sind die Ursachen für einen Schaden zu vielfältig und schwer nachvollziehbar. Möglicherweise könne eine ordentliche Dokumentation und das Aufbewahren von Rückstellmustern (Kleber/Belag) im Zweifelsfall helfen. Dieses wurde als "wünschenswert", aber gleichzeitig "praxisfremd" bezeichnet.

prEN 14259 für Bodenbelagklebstoffe

Dr. Roland Krieger machte erneut deutlich, dass die neue Euro-Norm lediglich Mindestanforderungen formuliere. Konkret gehe es einzig und allein um die Aussage, ob ein Klebstoff A mit einem Bodenbelag B zusammen verarbeitet werden kann, also ob die Hersteller der beiden Produkte zusammen eine Empfehlung aussprechen können. Im Grunde lege die neue Norm nur die Dinge fest, die sowieso im Prüflabor der Industrie bereits Usus seien, relativierte Dr. Udo Windhövel zu große Ansprüche an die Norm.

Laminatbeläge kleben

Ein weiteres Thema waren die Empfehlungen für die Klebung von Laminatböden. Aus der Praxis bei Uzin berichtete Dr. Krieger von Problemen mit dem Kleben von Laminat mit 1K-Polyurethan-Kleber. Im Merkblatt Nr. 2 der TKB stehe zwar, dass sowohl 1K-PU-Klebstoffe als auch 2K-PU-Kleber eingesetzt werden könnten. In der Praxis tut man sich aber schwer, so die einhellige Meinung der Experten, für die weichelastischen 1K-Kleber eine entsprechende Empfehlung für Laminat auszusprechen. Denn ob wirklich eine dauerhafte Verklebung von Laminat mit 1K-PU-Klebern funktioniere, ist "völlig unkalkulierbar", fasste Dr. Windhövel von Henkel Bautechnik zusammen. Hintergrund der Probleme könnte die Untertrocknung des Trägermaterials beim Laminat sein. Die Verklebung mit 2K-PU-Klebstoffen wiederum bereitet einhelligen Aussagen zufolge meistens keine Schwierigkeiten.

Verklebung von Korkbelägen

Wesentlich positiver standen die Teilnehmer des Gesprächskreises dem Kleben von Korkbelägen mit Dispersionskontaktklebern gegenüber. Dr. Krieger gab an, dass in seinem Unternehmen in diesem Bereich zahlreiche Reklamationen gelaufen seien - auf Grund derer sich Uzin letztlich aus dem Geschäft mit Korkklebern verabschiedet hatte. Die anderen Klebstoffhersteller mochten diese Einschätzungen nicht teilen. Zwar gebe es durchaus gelegentliche Verklebeprobleme, die aber in erster Linie auf einer falschen Verlegetechnik basiert hätten. Die Bodenleger würden die nötigen Andruck mit dem Gummihammer gerne auslassen, so Manfred Pohl von Wakol-Chemie, so dass Schwierigkeiten oft darauf beruhten, dass keine echte Filmverschmelzung zwischen Korkbelag und Kleber stattgefunden habe. Wenn nur mit einer Walze angedrückt werde, sei die offene Zeit des Klebers oft schon überschritten. Insgesamt drängte sich im Verlauf des Gespräch allerdings der Eindruck auf, dass die Verklebung von Kork nur vergleichsweise geringe Fehlertoleranzen zulasse.

Blauer Engel - GEV genügt ein Siegel

Mit Emotionen wurde von Seiten des Industrieverbandes Klebstoffe (IKV) die gegenwärtige Diskussion um den "Blauen Engel" dargestellt. Die Vertreter erklärten mit Nachdruck, dass die im Klebstoffverband organisierten Hersteller sich auch in Zukunft nicht mit dem "Blauen Engel" auszeichnen lassen würden. Zum einen verbiete die Satzung des GEV (Gemeinschaft emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe) die Nutzung eines zweiten Gütesiegels neben dem Emicode-Zeichen. Zum anderen zeigten sich die Vertreter des Verbandes von dem Sinn des "Blauen Engels" nicht überzeugt. Hintergrund der Diskussion ist, dass einer der nicht im Verband organisierten Klebstoffhersteller einen "Blauen Engel" beim Umweltbundesamt beantragt und erhalten hat und dieses Logo dem EC1-Zeichen vorzieht. Die Entwicklung wird vom IKV nicht gut geheißen, u.a. da in der Vergangenheit mit dem Umweltbundesamt abgesprochen worden sei, dass das industrieeigene EC-Logo ausreichen würde.

Norm für Holzfußböden in der Diskussion

Das europäische Normungsverfahren für Holzfußböden geht langsam in seine entscheidende Phase und das für die deutsche Parkettindustrie nicht unbedingt zum Vorteil. Momentan befindet sich die EN 14342 (Holzböden) in der europäischen Umfrage, berichtete Volker Brückner vom Verband der deutschen Parkettindustrie (VDP), d.h. die verschiedenen Länder können noch entsprechende Einwände machen. Bis Ende dieses Jahres dürfte der Prozess abgeschlossen sein, das Inkrafttreten wird in etwa für Mitte 2005 erwartet.

Allerdings sind die deutschen Mandatsträger laut Brückner angehalten worden, der EN 14342 nicht zuzustimmen, da die europäischen Anforderungen niedriger sind als die bereits gültigen Standards in Deutschland. In der Folge würde, wenn die anderen Nationen zustimmen, die neue EN-Norm dennoch zustande kommen, aber nur in Teilen auch für die deutsche Parkettindustrie gelten. Welche Aspekte in Deutschland Gültigkeit besitzen werden und welche Vorschriften nicht, ist bisher noch nicht genau abzusehen, da sich die ganze Verordnung "noch im Fluss" befinde, machte Brückner im weiteren Verlauf deutlich.

Zusätzlich könnten die nationalen Vorschriften in Deutschland weiter an Bedeutung gewinnen, insbesondere die Baustoffzulassungsvorgaben. In einem ersten Schritt dürfte es nach Meinung des VDP Diskussionen bei der Baustoffzulassung für öffentliche Räume bezüglich der Schwerentflammbarkeit geben.

Es könne sein, dass Parkett, nicht nur Mehrschichtparkett, sich entsprechenden internen und externen Prüfungen unterziehen lassen muss, obwohl es sich um ein natürliches, unbehandeltes Produkt handele. Doch auch hinsichtlich der Baustoffzulassungsverordnung gilt, dass die einzelnen Aspekte nach wie vor in der Diskussion stehen und noch keine Entscheidungen getroffen wurden, so dass auch der VDP noch nicht abschätzen kann, was konkret auf die deutsche Parkettindustrie zukommt.

Fußbodenpässe werden gedruckt

Mal wieder war der sog. Fußbodenpass ein Thema in der TKB-Gesprächsrunde. Der Fußbodenpass ist ein Schriftstück für Verarbeiter und Eigentümer, das die einzelnen durchgeführten Fußbodenarbeiten aufzeigt. Neben Details in den Formulierungen ging es vor allem auch um die Distributionswege, sprich: Wer gibt den Fußbodenpass an den Wohnungseigentümer? Zunächst einigten sich die Gesprächspartner, dass in einer ersten Auflage knapp 10.000 Exemplare gedruckt werden. Die organisierten Betriebe der Parkett-/Boden- und Estrichleger sowie der Raumausstatter und Maler sollen jeweils ein Exemplar erhalten und dann gegebenenfalls weitere Fußbodenpass-Umschläge bestellen können.
aus Parkett Magazin 04/04 (Wirtschaft)