Unilin BVBA division Flooring

Unilin verklagt Praktiker


Eine neue Dimension nehmen die Rechtsstreitigkeiten um die Patente für Klicksysteme in Deutschland an. Nachdem bisher die Hersteller untereinander um Patentrechte gestritten haben, hat die Unilin-Gruppe am 15. Oktober in Düsseldorf Klage eingereicht gegen Praktiker wegen Verletzung des europäischen Patents EP 1 024 234. Das Patent bezieht sich auf ein spezifisches System zum leimfreien Verbinden von Fußbodenelementen. Die Baumarktkette vertreibt laut Unilin unter ihrer eigenen Marke Produkte von Kaindl und Kronoflooring, bei denen eine Verbindung benutzt werde, die das Unilin-Patent berühre.

Zunächst hat man Praktiker freundlich zum Dialog aufgefordert, erklärte Unilin, da aber kein Interesse zu spüren gewesen sei, geht man in diesem Fall andere Wege. Gleichzeitig kann nach Ansicht von Unilin auf diese Weise ein verstärkter Druck auf diejenigen Hersteller ausgeübt werden, bei denen man in den Verhandlungen bisher nicht weiter komme.

Wie die Unternehmensgruppe weiter ausführte, hätte man im Fall von Praktiker auch diesen Weg eingeschlagen, wenn in den Heimwerkermärkten Produkte nicht unter Private Label, sondern unter der Herstellermarke verkauft worden wäre. Dennoch wollen die Verantwortlichen bei Unilin die Klage gegen Praktiker als isolierten Einzelfall verstanden wissen, der keine weiteren Kreise ziehen werde.

Grundsätzlich verspürt Unilin eigenen Angaben zufolge im Handelsbereich eine größere Sensibilität hinsichtlich Patentrechten und den etwaigen Risiken, die mit einer fälschlichen Nutzung einhergehen können. Dies hänge damit zusammen, dass mögliche Schadensleistungen die Baumarktketten noch schwerer treffen würden.

Laut Unilin gibt es in der Berechnung von möglichen Zahlungen drei unterschiedliche Berechnungsweisen, über deren Anwendung in Deutschland die Gerichte befinden: 1. Schadensersatz in Höhe des dem Patentinhaber durch die Patentverletzung entgangenen Gewinns; 2. Schadensersatz in Höhe einer angemessenen Lizenzgebühr; 3. Schadensersatz in Höhe des Gewinns, den der Verletzer auf Grund der patentverletzenden Handlung erzielt hat.

Nach Angaben von Unilin kann der Patentinhaber die für ihn günstigste Methode auswählen. Hinsichtlich des Rechtsstreits mit Praktiker erwartet Unilin, dass das Verfahren in sechs bis neun Monaten eröffnet wird.

Darüber hinaus stehe demnächst in Großbritannien eine weitere Entscheidung an. Dort bestehen patentrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Unilin und Berry Floor, in denen auch B&Q, die nach eigenen Angaben größte Baumarktkette in Europa und Tochterunternehmen von Kingfisher, verwickelt ist. Dort erwartet Unilin in nächster Zeit eine Entscheidung, ob die Streitigkeiten vor dem "House of Lords" als oberste Instanz zugelassen werden.

Außerdem steht nach Unilin-Angaben in dieser Hinsicht noch eine Verhandlung im Februar an, in der nachgewiesen werden muss, dass die verwendete Klick-Technik auf "reasonnable skills und knowledge" beruht.

ParkettMagazin wird die weitere Entwicklung beobachten und über einschneidende Entscheidungen informieren.
aus Parkett Magazin 06/04 (Wirtschaft)