Heimtextil 2004

Maßnahmen gegen Produktpiraten

FRANKFURT - Unter dem Motto "Heimtextil against Copying" - kurz HAC - bietet die Heimtextil ihren Ausstellern einen Service zum Schutz gegen Produktpiraten. Zwei HAC-Büros sorgen bereits einen Tag vor Messebeginn für eine effektive Rechtsberatung. Das Ziel: Im Falle einer Musterschutzverletzung die Beweislage vor Gericht zu erleichtern oder zwischen Parteien zu schlichten.

Zum einen steht den Ausstellern die Anwaltskanzlei Boehmert & Boehmert in der Halle 4.C mit Rat und Tat zur Seite. Zum anderen berät die Aktionsgruppe ACID, Anti Copying in Design Ltd., aus London in der Halle 9.T, wo sie mit einem Stand sowie Büro vertreten ist. Um Kopierern und unerwünschten Fotografen auf der Messe das Handwerk zu legen, wird zusätzliches Sicherheitspersonal eingesetzt.

Die Aussteller können in den Büros eine Ausstellungsbescheinigung für ihre Muster erhalten, die vor Gericht als Beweismittel gilt. "Im Hinblick auf das Geschmacksmuster, welches neuerdings auch aufgrund von Benutzung entsteht, wären hierzu Dokumente ideal, die ein erstes Ausstellen innerhalb der europäischen Gemeinschaft dokumentieren", so Rechtsanwalt Dr. Martin Wirtz von Boehmert & Boehmert.

Sollte ein Aussteller bereits im Vorfeld konkrete Hinweise darauf haben, dass auf der Heimtextil Kopien seiner Muster gezeigt werden, sollte er alle Unterlagen (wie zum Beispiel Broschüren des Konkurrenten in deutscher oder englischer Sprache) mitbringen, die auf eine Nachahmung oder auf die Gefahr einer Nachahmung schließen lassen.

Bei einem ganz konkreten Verdacht ist zu empfehlen, auf der Heimtextil-Website nach dem betreffenden Aussteller zu suchen. Generell gilt: Je früher geprüft wird, ob Produkte nachgeahmt werden, desto schneller können rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Darüber hinaus wird das Fotografierverbot verschärft. Nicht nur das Fotografieren ist untersagt, sondern auch das Mitführen von Kameras jeglicher Art ist nur der Presse gestattet und wird streng kontrolliert. Zu diesem Zwecke wird zusätzliches Sicherheitspersonal eingesetzt.

Mitgebrachte Kameras können in Schließfächern oder speziellen Kameradepots deponiert werden. Werbefotografen oder Aussteller, die den eigenen Stand fotografieren wollen, müssen sich dafür vorab eine schriftliche Genehmigung einholen und diese als Berechtigungsnachweis mit sich führen. Bei Zuwiderhandeln wird die Kamera für die Dauer des Messebesuches vom Sicherheitsdienst in Verwahrung genommen.

Bereits auf der letzten Heimtextil wurden in Verdachtsfällen strittige Muster vom Stand entfernt. Fotografen, die auf frischer Tat ertappt wurden, wurden von der Messe verwiesen. Der Hintergrund für diese Initiative ist, dass die Messe Frankfurt nur bei eindeutiger Beweislage und rechtskräftiger Verurteilung einem Aussteller die weitere Messeteilnahme verwehren kann.
aus Haustex 10/03 (Wirtschaft)